Parlamentskorrespondenz Nr. 615 vom 21.05.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

Kaufkraftstärkung, Bahnbau, Wirtschaftskammerprivilegien, Umsatzersatz, Bundeswettbewerbsbehörde und Zahlungsmoral des Bundes

Wien (PK) – Die Kaufkraftstärkung durch ein Gutscheinheft, der Ausbau der Bahninfrastruktur in Kärnten, Privilegien in der Wirtschaftskammer, der COVID-19-Umsatzersatz auch für Vereinslieferanten, die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde sowie die Zahlungsmoral des Bundes stehen im Mittelpunkt von mehreren Anträgen der Opposition. Diese wurden dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen.

SPÖ: Kaufkraftstärkung durch Gutscheinheft

Geht es nach den SPÖ-Abgeordneten Rudolf Silvan und Christoph Matznetter, soll die Bundesregierung jedem Haushalt in Österreich ein Gutscheinheft im Wert von 1.000 € zur Verfügung stellen. Ihren Entschließungsantrag (1410/A(E)) begründen die Mandatare damit, dass die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt werden müsse, um die regionale Wirtschaft und insbesondere die von der COVID-19-Krise stark betroffene Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Sie schlagen ein Modell, ähnlich des bereits umgesetzten Wiener Gastrogutscheinmodells, vor. Die Gutscheine eines Gutscheinhefts im Wert von 1.000 € sollen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden und bis 31.12.2021 einlösbar sein. Dies soll bei Betrieben möglich sein, die ihren Firmensitz in Österreich haben, in Österreich steuerpflichtig sind und zu den besonders betroffenen Branchen (vor allem Tourismus, Gastronomie, Kultur, körpernahe Dienstleistungen sowie Fitnessstudios und Sportstätten) zählen. So könne Österreichs Wirtschaft und Bevölkerung, die unter den Auswirkungen der COVID-19-Krise gleichermaßen leiden, geholfen werden.

FPÖ: Ausbau Bahninfrastruktur in Kärnten mit COVID-19-Wiederaufbaufonds

3,5 Mrd. € würde Österreich aus dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union für Investitionen erhalten, führt FPÖ-Abgeordneter Erwin Angerer in seiner Entschließung (1490/A(E)) eingangs an. Er fordert daher die Bundesregierung auf, mit diesen Mitteln den Bau des Bahn-Lückenschlusses im Klagenfurter Zentralraum mit der Nordumfahrung Wörthersee als eigene Bahntrasse und den Ausbau des Güterverkehrszentrums ALPLOG in Fürnitz voranzutreiben. Damit könne ein wesentlicher Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Bundeslandes, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und für regionale, nachhaltige Wertschöpfung geleistet werden.

FPÖ: COVID-19-Umsatzersatz auch für Lieferanten von Vereinen

Ein weiterer Antrag (1534/A(E)) des FPÖ-Abgeordneten Erwin Angerer zielt auf die Erweiterung der Berechnungsgrundlage des Umsatzersatzes für indirekt vom COVID-19-Lockdown betroffene Unternehmen. So soll es der FPÖ zufolge auch einen Ersatz für Umsatzentgänge durch das Ausübungsverbot von Vereinsaktivitäten geben. Unternehmen, die ihren Umsatz überwiegend aus dem Geschäft mit Vereinen, wie Pokalerzeuger, Musikinstrumentenerzeuger oder Vereinssportartikelerzeuger, generieren, hätten massiv mit Einbußen zu kämpfen.

Der Umsatzersatz würde lediglich auf Umsatz zwischen Unternehmen abzielen. Geschäftsbeziehungen mit gemeinnützigen Organisationen würden aber nicht erfasst werden. Dies habe zur Folge, dass Umsätze, die den Betrieben aufgrund des Ausübungsverbots von Vereinsaktivitäten entgehen, von der Förderung ausgeschlossen seien.

FPÖ: Bessere Zahlungsmoral des Bundes

Die nach Angaben der FPÖ schlechte Zahlungsmoral des Bundes steht im Mittelpunkt eines weiteren Antrags (1574/A(E)) der freiheitlichen Fraktion. Während sich der private Geschäftsverkehr laut einer EU-Richtlinie an ein Zahlungsziel von 30 Tagen halten müsse, würden öffentliche Auftragseber hinterher hinken. So würde die Rechnungsbegleichung bei Gemeinden innerhalb von durchschnittlich 29 Tagen funktionieren, bei Bundesländern aber durchschnittlich 36 Tage und beim Bund 49 Arbeitstage benötigen, führen die Antragsteller an. In Zeiten von Corona seien gerade KMUs aber auf schnelle Finanzflüsse angewiesen. Die FPÖ fordert daher die Bundesregierung auf, eine "Kultur der unverzüglichen Zahlung" zu etablieren und sicherzustellen, dass künftig Rechnungen so rasch wie möglich, zumindest jedoch innerhalb von 30 Tagen, beglichen werden.

FPÖ ortet Privilegienskandal in der Wirtschaftskammer

Die FPÖ nimmt den Prüfbericht des Kontrollausschusses der Wirtschaftskammer zum Anlass für Kritik an der Verwendung der Beiträge. In einem Entschließungsantrag (1533/A(E)) zitieren die Freiheitlichen Medienberichte, denen zufolge die Wirtschaftskammer Zuschüsse für Mitgliedschaften in Golf-, Jacht- oder Sportvereinen, Schulgeld für Kinder von MitarbeiterInnen und hohe Beratungskosten finanziere. Sie sehen darin einen "Mega-Privilegienskandal in der ÖVP-dominierten Wirtschaftskammer" und fordern die Wirtschaftsministerin zum Handeln auf. Die Ministerin soll im Rahmen ihres Aufsichtsrechts Auskünfte von den Wirtschaftskammern im Zusammenhang mit dem Prüfbericht anfordern, diese auf eine gesetzmäßige Führung der Geschäfte und ordnungsgemäße Verwaltung prüfen und dem Nationalrat über die Ergebnisse berichten. Ein gleichlautender Antrag (1553/A(E)) wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.

FPÖ: Wahrung der Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde

In einem weiteren Antrag fordert (1575/A(E)) FPÖ-Abgeordneter Erwin Angerer die Bundesregierung auf, die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde sicherzustellen. Ihr im April zur Begutachtung versandte Ministerialentwurf zur Novelle des Kartellgesetzes und des Wettbewerbsgesetzes würde eine Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) an das zuständige Ministerium beinhalten. Damit würden der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort umfassende Einsichtsrechte eingeräumt. Dies habe bei ExpertInnen aber auch beim grünen Koalitionspartner zu Unverständnis geführt, führt der Antragssteller an. Der von Bundesministerin Schramböck angegebene Grund, dass man sich an die Praxis in anderen EU-Ländern anpassen wolle, ist für Abgeordneten Angerer schwer nachvollziehbar. Die EU-Richtlinie, die der geplanten Änderung des Wettbewerbsgesetzes zugrunde liegt, würde eine "Einmischung" nationaler Regierungen in die Geschäftsgebarung der Wettbewerbsbehörden nicht vorsehen. Es seien lediglich Tätigkeitsberichte regelmäßig zu veröffentlichen. Die geplante Gesetzesänderung sei daher ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörde und in dieser Form abzulehnen. (Schluss) pst