Sozialausschuss billigt Verlängerung des Corona-Kurzarbeitsmodells
Einheitliche Kündigungsfristen verzögern sich weiter, Notstandshilfe wird bis September aufgestockt
Wien (PK) – Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird – mit teilweise neuen Kriterien – verlängert. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz gebilligt. Demnach können Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, noch ein weiteres Jahr, konkret bis Mitte Juni 2022, höhere Kurzarbeitsbeihilfen erhalten. Sie müssen allerdings einen Abschlag von 15% gegenüber der derzeitigen Beihilfenhöhe in Kauf nehmen. Zudem sollen Urlaubsansprüche aliquot verbraucht werden müssen. Nähere Details – auch was Änderungen in Bezug auf den erlaubten Arbeitszeitausfall betrifft – sind in der Kurzarbeits-Richtlinie zu regeln. Eine Sonderbestimmung sieht der Gesetzentwurf für von der Krise besonders stark betroffene Betriebe wie der Stadthotellerie, der Nachtgastronomie und der Eventbranche vor: Für sie sollen die bisherigen Regelungen den Erläuterungen zufolge noch bis Ende Dezember 2021 unverändert gelten.
Zufrieden mit den neuen Bestimmungen zeigte sich Arbeitsminister Martin Kocher. Seiner Einschätzung nach werden es zwar nicht sehr viele Betriebe sein, die das bestehende Modell über den Juni hinaus weiter nutzen können, aber auch für nunmehr weniger stark von der Krise betroffene Betriebe gebe es, wenn auch mit Abschlägen, weiterhin Zugang zur Corona-Kurzarbeit und damit Planungssicherheit. Kritik kommt hingegen von der SPÖ und den NEOS. Während die SPÖ scharfe Kritik am verpflichtenden Urlaubsverbrauch übt und darin eine Schikane vor allem für kleine Unternehmen sieht, halten die NEOS die neuen Bestimmungen angesichts der Verbesserung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage für zu großzügig.
Eine weitere Verzögerung gibt es bei der Angleichung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen an jene der Angestellten. Die schon 2017 beschlossenen Bestimmungen sollen einem mit ÖVP-Grünen-Mehrheit angenommenen Gesetzesantrag zufolge nun erst ab Oktober wirksam werden. Überdies wird es Ausnahmen für LeiharbeiterInnen geben. Gebilligt hat der Sozialausschuss darüber hinaus eine weitere Aufstockung der Notstandshilfe bis Ende September, ebenso werden coronabedingte Sonderregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz für selbständig Erwerbstätige und für Personen in Altersteilzeit verlängert.
Für Ärger bei den NEOS sorgte der Umstand, dass die Sitzung des Sozialausschusses sehr kurzfristig anberaumt worden war und wieder zahlreiche Abänderungsanträge vorgelegt wurden. Die Regierung arbeite nach wie vor im Notfallmodus und stolpere von heute auf morgen, klagte Gerald Loacker. In Begutachtung werde sowieso nichts mehr geschickt. Er wertet das als Missachtung des Parlaments und als Geringschätzung von Abgeordneten, die sich intensiv mit den Gesetzesvorhaben auseinandersetzen wollen. Im Herbst werde seine Fraktion keine außertourlichen Sitzungen des Sozialausschusses mehr freigeben, stellte Loacker die Rute ins Fenster.
Neue Kriterien für Kurzarbeit
Eingebaut wurden die neuen Kurzarbeitsbestimmungen in einen Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (1659/A), wobei Detailregelungen weiter der Kurzarbeits-Richtlinie vorbehalten bleiben. Diese ist vom AMS-Verwaltungsrat zu erlassen und bedarf der Zustimmung des Arbeits-, Wirtschafts- und Finanzministeriums. In dieser Richtlinie soll auch genau festgelegt werden, wer unter die Sonderbestimmung für besonders stark von der Corona-Krise betroffene Betriebe fällt. Den Erläuterungen zufolge ist als Kriterium ein Umsatzeinbruch von 50% im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 in Aussicht genommen. Für die übrigen Betriebe ist die Festlegung eines maximalen Arbeitszeitentfalls von 50% – mit möglichen Abweichungen nur in Einzelfällen – angedacht.
Begleitend zum Koalitionsantrag wurden auf Initiative von ÖVP und Grünen kurzfristig außerdem weitere Gesetzesänderungen vom Ausschuss beschlossen. So stellt eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes sicher, dass das Instrument der Kurzarbeit auch weiterhin für Lehrlinge in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wird es den Finanzämtern ermöglicht, die ordnungsgemäße Verwendung von Kurzarbeitsbeihilfen auch außerhalb allgemeiner Lohnsteuerprüfungen zu überprüfen. Damit soll ein weiteres, flexibles Kontrollinstrument geschaffen werden, wie in den Erläuterungen angemerkt wird.
Seitens der ÖVP begrüßte Rebecca Kirchbaumer die "Weiterentwicklung" der Kurzarbeit. Es sei wichtig, dass Betriebe, die wieder produzieren können, und Branchen, die einen Aufschwung haben, wieder aus der Kurzarbeit herauskommen, meinte sie. Bestimmte Branchen würden die Hilfen aber noch brauchen. Das hob auch Markus Koza von den Grünen hervor. Seiner Meinung nach sind beide Modelle "sehr brauchbar". Zum einen würden Betriebe, die Kurzarbeit benötigen, weiter Hilfe bekommen, zum anderen sei auch Einkommensstabilität für die Beschäftigten gewährleistet.
Disput über verpflichtenden Urlaubsverbrauch
Der SPÖ sind die neuen Bestimmungen zum Urlaubsverbrauch hingegen ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung nach ist es nicht einsichtig, warum während der Kurzarbeit künftig jeweils innerhalb von zwei Monaten eine Woche Urlaub zu verbrauchen sein soll. Das könnte vor allem kleine Betriebe, die kein Geld auf der Seite haben und sich aufgrund fehlender Einnahmen die während des Urlaubs anfallenden Löhne nicht leisten können, vor große Probleme stellen, warnte Alois Stöger. Zudem drohe massive Rechtsunsicherheit für Betriebe, weil eine Rückzahlung der Kurzabeitsbeihilfe im Raum stehe, sollte ein Mitarbeiter, der dringend gebraucht werde, seinen Urlaub nicht aliquot verbrauchen können. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch merkte ergänzend kritisch an, dass die neue Regelung zum Urlaubsverbrauch dauerhaft und nicht nur für Corona-Kurzarbeit gelten werde.
Dem hielt Tanja Graf (ÖVP) entgegen, dass im Gesetz selbst eine Kann-Bestimmung stehe. Die Frage sei im Einvernehmen der Sozialpartner zu lösen, hielt Grünen-Sozialsprecher Koza dazu fest. Auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kann keine gesetzliche Verpflichtung zum aliquoten Urlaubsverbrauch erkennen. Für NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker ist hingegen klar, dass Urlaub grundsätzlich zu verbrauchen ist, dazu seien die Betriebe mit Kurzarbeit schon immer angehalten gewesen.
Was die Sonderregelung für von der Krise besonders betroffene Betriebe anlangt, äußerte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm die Befürchtung, dass nur wenige Betriebe unter diese Regelung fallen werden. Schließlich hätte das Wirtschaftsleben im dritten Quartal 2020 gut funktioniert, nachdem es in diesem Zeitraum keinen Lockdown gegeben habe. Nicht einmal Stadthotels hätten damals wohl einen 50%igen Umsatzrückgang im Vergleich mit 2019 zu verzeichnen gehabt.
NEOS halten neue Kurzarbeitsregeln für zu großzügig
In die gegenteilige Richtung ging die Kritik der NEOS. Die Kurzarbeit sei ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit gewesen, räumte Loacker ein. Angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage sei die Regelung nun aber zu großzügig. Schließlich seien in manchen Branchen schon jetzt keine MitarbeiterInnen mehr zu finden, etwa in der Gastronomie. Beim AMS seien 100.000 offene Stellen gemeldet. "Wir bezahlen die Menschen fürs Daheimbleiben, während woanders Arbeitskräfte gesucht werden", folgert Loacker. Konkret kritisierte er etwa den Zeitrahmen der Verlängerung und die nach wie vor bestehende Möglichkeit, die Arbeitszeit von Beschäftigten in Ausnahmefällen auf bis zu 0% herabzusetzen. Positiv sieht er hingegen den vorgesehenen 15%igen Abschlag.
Kocher: Regelung zum Urlaubsverbrauch ist zwingend umzusetzen
Arbeitsminister Kocher hob hervor, dass sich die Lage am Arbeitsmarkt zuletzt "gewaltig verbessert" habe. So gebe es bei der Arbeitslosigkeit einen stabilen Rückgang, während die Zahl offener Stellen deutlich angewachsen sei. Dennoch hält er die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit mit zwei Modellen für geboten. Damit werde Betrieben, die Kurzarbeit noch brauchen, Sicherheit gegeben.
Was die Sonderregelung für besonders stark von der Krise betroffene Betriebe anlangt, gestand Kocher ein, dass diese wohl nicht von vielen Betrieben genutzt werden könne. Man habe als Referenzzeitraum für den Umsatzvergleich jedoch absichtlich das jeweils dritte Quartal 2019 und 2020 herangezogen, weil genau jene Betriebe, die damals einen starken Umsatzeinbruch hatten, auch jetzt noch besonders von der Krise betroffen seien. Kocher machte außerdem geltend, dass das bestehende Corona-Kurzarbeitsmodell auch nach dem Juni von Betrieben genutzt werden könne, die behördlich geschlossen sind.
Was das Thema Urlaubsverbrauch betrifft, merkte Kocher an, dass schon ursprünglich vereinbart worden sei, dass in Betrieben mit Kurzarbeit Urlaub und Zeitausgleich aufzubrauchen sei. Ob das immer gelungen sei, sei allerdings fraglich. Die nunmehrige Regelung sieht ihm zufolge nun eine stärkere Verpflichtung vor, die aus seiner Sicht auch zwingend umzusetzen ist. Bestätigt wurde von Kocher außerdem, dass die neuen Bestimmungen zum Urlaubsverbrauch unbefristet und damit auch für Kurzarbeit unabhängig von Corona gelten.
Verlängerung von Sonderregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz
Mit dem Antrag der Koalitionsparteien zum Bereich Kurzarbeit wird außerdem das Arbeitslosenversicherungsgesetz novelliert. Selbständig Erwerbstätigen, die von Betriebsschließungen betroffen sind, wird es damit noch bis Jahresende möglich sein, Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe zu beziehen, auch wenn sie weiterhin in der Pensionsversicherung nach dem GSVG pflichtversichert bleiben. Voraussetzung ist, dass die Erwerbstätigkeit während des Leistungsbezugs eingestellt ist. Zudem wird eine Sonderregelung zur Vermeidung von Nachteilen für Personen, die sich in Altersteilzeit befinden, bis Ende Dezember 2021 verlängert.
Notstandshilfe wird bis Ende September auf Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt
Eine weitere Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (1698/A) sieht vor, auch in den Monaten Juli bis September eine höhere Notstandshilfe auszuzahlen. Wie schon seit Mitte März vergangenen Jahres soll diese im betreffenden Zeitraum auf das Niveau des Arbeitslosengeldes aufgestockt werden. Damit wollen die Koalitionsparteien NotstandshilfebezieherInnen einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie gewähren, wobei diesem Punkt auch SPÖ und FPÖ zustimmten.
Einheitliche Kündigungsfristen für ArbeiterInnen und Angestellte erst ab Oktober
Ein zweiter Punkt des gegenständlichen Gesetzesantrags ist die nochmalige Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen an jene für Angestellte auf Anfang Oktober. Ursprünglich hätte dieser Schritt bereits Anfang 2021 erfolgen sollen, aufgrund der Corona-Krise hatte man sich aber darauf verständigt, das Inkrafttreten der bereits 2017 beschlossenen Bestimmungen auf Juli zu verschieben. Nun sollen sie erst auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem 30. September ausgesprochen wurden. Dazu ist eine Novellierung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Landarbeitsgesetzes erforderlich.
Die bevorstehende Angleichung der Kündigungsfristen ist darüber hinaus Anlass für eine Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, für die ÖVP und Grüne auch die SPÖ ins Boot holen konnten (1667/A). Dem Drei-Parteien-Antrag zufolge sollen die für LeiharbeiterInnen geltenden speziellen Kündigungsregelungen auch nach der allgemeinen Angleichung der Kündigungsfristen aufrecht bleiben können. Ähnlich wie für Saisonbranchen werden die Kollektivvertragspartner ermächtigt, abweichende Regelungen von den im ABGB verankerten generellen Bestimmungen festzulegen.
In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf weisen Tanja Graf (ÖVP), Alois Stöger (SPÖ) und Markus Koza (Grüne) auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen im Bereich der Leiharbeit hin. Grundsätzlich sieht das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vor, wobei eine Kündigung erst eine Woche nach Ende einer Überlassung ausgesprochen werden darf. Auch müssen Arbeitskräfte bei einem bevorstehenden Ende der Überlassung vorgewarnt werden. Es sei erfreulich, dass es hier zu einer Sozialpartnereinigung gekommen sei, sagte Graf im Ausschuss.
Angleichung der Kündigungsfristen: Opposition kritisiert weiteren Aufschub
Der Sonderregelung für LeiharbeiterInnen stimmten auch SPÖ und FPÖ zu. Auf die nochmalige Verzögerung der kündigungsrechtlichen Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten reagierten sie hingegen harsch. Die Grünen sollten sich schämen, sagte Alois Stöger und wies darauf hin, dass die Angleichung seinerzeit hart erkämpft worden sei. Ähnlich argumentierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ).
Nicht einsichtig ist für Stöger außerdem, warum coronabedingte Sonderregelungen gesetzlich immer nur für drei Monate befristet werden, anstatt dem Minister eine Ermächtigung zu geben, diese bei Andauern der Corona-Krise von sich aus zu verlängern.
Aus Sicht von Markus Koza (Grüne) ist die Empörung der SPÖ hingegen "etwas aufgeblasen". Schließlich habe diese im vergangenen Jahr selbst für eine Verschiebung des Inkrafttretens der Kündigungsgleichstellung um sechs Monate gestimmt, und zwar als Gegenleistung für den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. Nun mache man aus einer nochmaligen dreimonatigen Verschiebung "eine große Tragödie", obwohl angesichts der anspringenden Konjunktur ohnehin nicht mit vielen Kündigungen zu rechnen sei. Koza zufolge wurde im Gegenzug außerdem erreicht, dass die Notstandshilfe um weitere drei Monate aufgestockt wird. Nach der nunmehrigen dreimonatigen Aufschiebung sei aber Schluss, bekräftigte er.
NEOS gegen weitere Aufstockung der Notstandshilfe
Von Seiten der NEOS meinte Gerald Loacker, das Ärgerliche sei nicht, dass die Angleichung der Kündigungsfristen weiter verschoben wird, sondern dass es überhaupt noch unterschiedliche Gesetze für ArbeiterInnen und Angestellte gebe. Es brauche einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, mahnte er. Als nicht sachgerecht wertet er außerdem die weitere Aufstockung der Notstandshilfe. Dadurch bleibe es weniger attraktiv, Arbeit aufzunehmen. Zudem sei die Notstandshilfe in Österreich im internationalen Vergleich ohnehin schon sehr großzügig ausgestaltet. Dem hielt Grünen-Sozialsprecher Koza entgegen, dass die Notstandshilfe gut gegen Armutsrisken absichere, wie sich gerade in der Corona-Krise gezeigt habe.
SPÖ beharrt auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes, FPÖ für "Aktion 100.000"
Im Ausschuss zur Diskussion standen darüber hinaus verschiedene Initiativen der Opposition, die jedoch vertagt bzw. abgelehnt wurden. So beharrte die SPÖ auf ihrer Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes (1539/A(E)). Zudem spricht sie sich dafür aus, die Notstandshilfe im Falle des Andauerns der Corona-Krise noch bis Jahresende auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufzustocken (1436/A(E)).
Die FPÖ pocht auf eine "Aktion 100.000", um langzeitarbeitslose Menschen und besonders schützenswerte Gruppen wie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder in Beschäftigung zu bringen (1682/A(E)). Eine Neugestaltung des Arbeitslosengeldes, bei dem die Nettoersatzrate schrittweise auf 40% des Letztbezugs sinkt und Zuverdienstmöglichkeiten abgeschafft werden, wie sie in einem internen Papier des Wirtschaftsbundes angedacht worden waren, wird von den Freiheitlichen hingegen dezidiert abgelehnt (1672/A(E)).
Seitens der Grünen hielt Markus Koza zu diesen Initiativen fest, dass auch die Grünen der Meinung seien, dass das Arbeitslosengeld zum Teil zu niedrig sei. Hier gebe es aber keinen Konsens zwischen den Regierungsparteien. Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, wie in einem Papier des Wirtschaftsbundes vorgeschlagen, komme für die Grünen aber jedenfalls nicht in Frage. Eine Entschließung dazu zu fassen, lehnte Michael Hammer (ÖVP) allerdings mit dem Argument ab, es sei nicht Aufgabe des Parlaments sich von politischen Vorschlägen aller Art per Entschließung zu distanzieren. Es gebe unterschiedliche Zugänge und Konzepte zum Arbeitslosengeld, vorrangig sei es, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, sagte Tanja Graf (ÖVP).
Arbeitsminister Martin Kocher hält eine Diskussion über Änderungen beim Arbeitslosengeld erst dann für sinnvoll, wenn eine Normalisierung am Arbeitsmarkt eingetreten ist. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist seiner Meinung nach dabei nicht der einzige Aspekt, der zu diskutieren ist.
Keine Erhöhung des Budgets für Eingliederungsbeihilfen
Den NEOS geht es darum, die Eingliederungsbeihilfen für Arbeitslose auszuweiten und an die Anforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen. So plädiert Gerald Loacker etwa dafür, den Kreis der förderungswürdigen Personengruppen zu erweitern, die Förderhöhe je nach Alter und Dauer der Arbeitslosigkeit zu staffeln und die Förderdauer auf bis zu 365 Tage zu verlängern. Auch drängt er darauf, das Budget für Eingliederungsbeihilfen auf 425 Mio. € aufzustocken (1601/A(E)). Zudem halten es die NEOS für notwendig, Weiterbildung "neu zu denken" und die Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen des AMS stärker an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts auszurichten (1602/A(E)). Demnach soll das AMS etwa verstärkt auf Unternehmen zugehen und bedarfsgerechte Schulungsmaßnahmen entwickeln. Überdies fordert Loacker eine gezielte Unterstützung für Geringqualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen.
Im Ausschuss wies Loacker darauf hin, dass einer von den NEOS in Auftrag gegebenen Studie zufolge die Ausweitung der Förderung für Wiedereingliederungsbeihilfen zahlreiche neue Arbeitsplätze bringen würde.
Die ÖVP-Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer und Ernst Gödl machten geltend, dass von der Regierung bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht worden seien. So gebe es ein breites Qualifizierungsangebot von Seiten des AMS. Kirchbaumer wies außerdem dezidiert auf die "Aktion Sprungbrett" im Rahmen der Joboffensive hin. Ihr zufolge zeigen die jüngsten Entwicklungen überdies, dass die Arbeitslosigkeit rasch wieder zurückgeht, wenn die Betriebe wieder hochfahren können. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hat hingegen die Befürchtung, dass die "Aktion Sprungbrett" nur ein "PR-Schmäh" ist, auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch ist skeptisch.
Der FPÖ-Antrag zur "Aktion 100.000" und der NEOS-Antrag zur Eingliederungsbeihilfe wurden vom Ausschuss gegen die Stimmen von FPÖ und SPÖ bzw. gegen die Stimmen von NEOS und FPÖ abgelehnt, die weiteren Oppositionsanträge mit Koalitionsmehrheit vertagt. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs
Themen
Links
- 1672/A(E) - Aussteuerungssystem des ÖVP-Wirtschaftsbundes gegen Arbeitslosen in Österreich in Zeiten der Corona-Arbeitsmarktkrise
- 1/A-AS - Ausschuss für Arbeit und Soziales
- 1659/A - Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Arbeitsmarktservicegesetz
- 1602/A(E) - Joboffensive Neustart: Weiterbildung neu denken
- 1601/A(E) - Job Offensive Neustart: Eingliederungsbeihilfe
- 1698/A - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Landarbeitsgesetz 2021 und Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
- 1667/A - Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
- 1539/A(E) - Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
- 1436/A - Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
- 1682/A(E) - Aktion 100.000 gegen die Corona-Langzeitarbeitslosigkeit