Parlamentskorrespondenz Nr. 1045 vom 30.09.2021

Neu im Konsumentenschutzausschuss

SPÖ-Anträge zu Schuldnerschutzschirm, Kontoüberziehung, Pfandleihverträgen, Lebensmittelmarketing

Wien (PK) – Die SPÖ thematisiert die ihrer Meinung nach prekäre finanzielle Lage vieler Menschen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise. Einerseits fordert sie in mehreren Entschließungsanträgen die Schaffung eines Schutzschirmes für SchuldnerInnen, andererseits setzt sie sich für eine Deckelung der Kontoüberziehungszinsen sowie für mehr Transparenz bei Pfandleiverträgen ein. In einem weiteren Antrag machen sich die SozialdemokratInnen für verbindliche Vorgaben für Lebensmittelmarketing stark, das an Kinder gerichtet ist.

SPÖ-Initiative für coronabedingten Schuldnerschutzschirm

Da viele Menschen pandemiebedingt ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Schieflage geraten seien, setzt sich die SPÖ mit einem Bündel an Entschließungsanträgen für einen Schutzschirm für SchuldnerInnen ein. Ohne die durch die Corona-Maßnahmen entstandenen Schäden ausreichend zu kompensieren, habe die Bundesregierung die Situation "hunderttausender Menschen" enorm erschwert, kritisiert Antragsteller Christian Drobits. Zudem müssten nun gestundete zu den laufenden Kreditraten zurückgezahlt werden. Auch bei rückständigen Mieten würden derzeit die Rückforderungen beginnen. Wegbrechende und schrumpfende Einkommen würden die zusätzlichen Zahlungen für viele Betroffene nahezu unmöglich machen, was die Überschuldungsrate in vielen Haushalten, aber auch bei EPU und Kleinunternehmen massiv erhöht habe. Überproportional hart getroffen seien vor allem einkommensschwächere und damit armutsgefährdete Personengruppen, hier habe die Corona-Pandemie wie ein "Brandbeschleuniger" gewirkt, so die AntragstellerInnen.

In Kooperation mit der Arbeiterkammer hat die SPÖ daher einen Schuldnerschutzschirm mit zahlreichen Forderungen an die Bundesregierung erarbeitet. Geht es nach den SozialdemokratInnen, so soll Kosumentenschutzminister Mückstein bis 15. Dezember 2021 eine gesetzliche Regelung vorlegen, mit der durch die Corona-Krise betroffene Schuldnerlnnen unterstützt werden.

SPÖ-Forderungen zum Schuldnerschutzschirm

Um coronabedingt unverschuldet in Zahlungsprobleme geratene KreditnehmerInnen zu schützen, soll für den Zeitraum der Pandemie bei gestundeten Krediten einen Zinsenstopp vorgesehen werden und keine Spesen für Stundungsvereinbarungen bzw. sonstige Kreditvertragsänderungen anfallen (1857/A(E)). Bei Kreditstundungen sollen zusätzlich keine Negativeinträge in den Bonitätsdatenbanken von Wirtschaftsauskunfteien erfolgen. Zudem soll die Wahrung der bestehenden Fristen zur Löschung von Negativeinträgen durch die Datenschutzbehörde geprüft werden können (1858/A(E)). Weitere Forderungen betreffen eine Revision der Verbraucherkredit-Richtlinie und deren Umsetzung im Verbraucherkreditgesetz (1859/A(E)), einen Sonderzinssatz für Kontoüberziehungen während der Corona-Pandemie von maximal 5% (1860/A(E)) sowie die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle zur Beratung bei finanziellen Problemen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Dabei soll der Fokus auch auf soziale Auswirkungen finanzieller Probleme gelegt werden (1861/A(E)).

Weiters soll im Falle von Zahlungsproblemen bei Konsum- oder Hypothekarkrediten sowie bei Kontoüberziehungen auf Verzugszinsen und Mahnspesen seitens der Banken verzichtet und keine abrupten Kreditkündigungen veranlasst werden können (1862/A(E)). Auch Verzugszinsen und Betreibungskosten, insbesondere durch das Einschalten von Inkassobüros, sollen begrenzt und verbindlich geregelt werden (1866/A(E)). Im Schuldnerschutzschirm ebenfalls enthalten sind Maßnahmen zur Verhinderung nicht rückzahlbarer Kredite, auch "notleidende Kredite" genannt, anstatt deren lukrativen Verkauf. Beim Non-Performing-Loans-Aktionsplan der EU brauche es eine dementsprechende Änderung der Prioritäten, so die SPÖ (1863/A(E)). Zudem soll es zur Eindämmung und Begrenzung von Inkassokosten kommen, da bei Einschaltung von Inkassobüros oft eine Vielzahl an Spesen anfallen und es zu einer Kostenfalle für die KonsumentInnen kommen könne (1864/A(E)).

Um Kinder und Jugendliche mit dem sinnvollen Umgang mit Geld und den finanziellen Alltagskompetenzen im Konsumentenleben vertraut zu machen, soll eine "Basis-Finanzbildung", vorzugsweise in Schulen, etabliert werden (1865/A(E)).

SPÖ für Deckelung der Kontoüberziehungszinsen

In einem weiteren Entschließungsantrag (1855/A(E)) thematisieren die SozialdemokratInnen die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise. Sie setzen sich für eine Deckelung der Zinsen für Kontoüberziehungen ein, da viele KonsumentInnen aufgrund von Einkommensverlusten auf regelmäßige Kontoüberziehungen angewiesen seien. Dazu solle seitens der Bundesregierung bis Ende des Jahres ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werden. Untersuchungen der Arbeiterkammer Wien würden belegen, dass der Zinssatz für Kontoüberziehungen bei den österreichischen Banken im Durchschnitt zwischen 10% und 11% koste. Hinzu könnten noch einmal bis zu 5% Verzugszinsen kommen, wenn der vereinbarte Rahmen überzogen werde, so die SPÖ. Erschwerend komme hinzu, dass manche Banken für das Guthaben am Konto keine oder nur sehr wenig Zinsen anbieten würden. BankkundInnen müssten somit sowohl für das Haben als auch das Nicht-Haben von Geld bezahlen, beklagt Antragsteller Christian Drobits.

SPÖ fordert Transparenz bei Pfandleihverträgen

Obwohl Pfandleihverträge in den letzten Jahren an Bedeutung verloren hätten, seien diese pandemiebedingt wieder auf dem Vormarsch, heißt es in einer weiteren SPÖ-Initiative (1856/A(E)). Eine Studie der Arbeiterkammer belege, dass es große Unterschiede bei den Gebühren und Zinsen der Pfandhäuser gebe. Daher fordern die SozialdemokratInnen die Bundesregierung auf, für Pfandleihverträge eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die Mindestanforderungen der Transparenz, Mindestinformation über alle anfallenden Zinsen und Gebühren, sowie eine Deckelung des Effektivzinssatzes, insbesondere des Jahreszinssatzes, beinhaltet.

SPÖ will verbindliche Vorgaben für Lebensmittelmarketing, das sich an Kinder richtet

Schon seit vielen Jahren setze sich die Weltgesundheitsorganisation dafür ein, den Marketingdruck auf Kinder im Bereich Lebensmittel zu reduzieren, zumal Übergewicht und Fehlernährung weltweit kontinuierlich zunehmen, stellt Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) in einem Entschließungsantrag fest (1853/A(E)). In einer Resolution der WHO wurde das Kindermarketing von Lebensmitteln als eine der wesentlichen Ursachen für einen ungesunden Start ins Leben bezeichnet. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen und Nährwertprofile wurden in den einzelnen Ländern aber nur auf Basis von Selbstverpflichtungen für die Lebensmittel- und Werbewirtschaft umgesetzt, was in der Praxis nicht funktioniere, zeigt Drobits auf. Österreich habe zudem im Unterschied zu Ländern wie Slowenien oder Portugal auch bei der Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie der EU nur auf eine Selbstverpflichtung der Medienwirtschaft gesetzt und es verabsäumt, verbindliche Vorgaben zu etablieren.

In einem ersten Schritt müssten daher zumindest die Empfehlungen der Nationalen Ernährungskommission "Österreichisches Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in audiovisuellen Medien" umgesetzt werden, fordert der Antragsteller. Außerdem sollte gewährleistet werden, dass der österreichische Werberat bei an Kinder gerichteter Werbung für Lebensmittel nicht nur bei entsprechenden Beschwerden handelt, sondern selbst aktiv jährliche Prüfungen vornimmt und verpflichtend an die Bundesregierung berichtet. Weitere Forderungen betreffen die Etablierung eines systematischen und regelmäßigen Monitorings der Wirksamkeit von Empfehlungen durch eine zentrale behördliche Stelle wie zum Beispiel die AGES oder die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) sowie die Umsetzung zusätzlicher Regulierungen. Wenn diese nicht ausreichend sind, dann müsste eine gesetzliche Regelung für an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel und Kindermarketing in TV und Radio, aber auch im Printbereich, im Internet, in mobilen Anwendungen und sozialen Plattformen, im Merchandising und in der Außenwerbung in Erwägung gezogen werden. Ein gleich lautender Antrag wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen (1854/A(E)). (Schluss) med


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