Parlamentskorrespondenz Nr. 1325 vom 24.11.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierungsvorlage zur Stärkung landwirtschaftlicher ErzeugerInnen und gewerblicher ProduzentInnen in der Lieferkette

Wien (PK) – In Umsetzung einer EU-Richtlinie sollen landwirtschaftliche ErzeugerInnen und gewerbliche ProduzentInnen in ihrer Verhandlungsposition in der Lebensmittellieferkette gestärkt werden. Für die zumeist kleinen und mittleren Betriebe (KMU) in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte zwischen KäuferInnen und LieferantInnen, heißt es in den Erläuterungen zur entsprechenden Regierungsvorlage mit einer Änderung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, die dem Nationalrat vorliegt (1167 d.B.).

So soll dem sogenannten "Fear effect" (Angst, Klagen einzubringen, weil eine Auslistung befürchtet wird) entgegengewirkt werden, indem ab März 2022 beim Landwirtschaftsministerium eine Erstanlaufstelle zur Schaffung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden soll. Definiert werden mit dem Entwurf darüber hinaus Verbote von unlauteren Handelspraktiken in diesem Bereich. Zu den Handelspraktiken, die unter allen Umständen verboten sein sollen, zählen demnach mit bestimmten Fristen etwa Themen wie Zahlungsverzug oder kurzfristige Stornierungen verderblicher Lebensmittel. Zudem werden Handelspraktiken definiert, die zwar verboten sind, es sei denn, diese sind zuvor "klar und eindeutig" in der Liefervereinbarung oder in einer Folgevereinbarung zwischen LieferantIn und KäuferIn vereinbart worden. Dazu zählen unter anderem Themen wie Zahlungen für nicht verkaufte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, die an den Lieferanten oder die Lieferantin zurückgehen.

Der bestehende Fokus auf den niedrigsten Preis für EndkonsumentInnen führe mittel- bis langfristig dazu, dass die erste Stufe der Lieferkette, nämlich die Produktion, besonders unter Druck gesetzt werde und letztlich viele MarktteilnehmerInnen, insbesondere KMU, aus dem Markt ausscheiden, was zu Arbeitsplatzverlusten führe und die Produktvielfalt verringere, ist den Erläuterungen dazu zu entnehmen. Dies erhöhe die Marktkonzentration automatisch, bewirke das Gegenteil der Zielsetzung des Wettbewerbsrechts, schade langfristig den KonsumentInnen und gehe zulasten von Arbeitsplätzen und der Resilienz. Konsumentenwohlfahrt dürfe aber nicht nur die Preise für KonsumentInnen im Fokus haben, sondern es müsse auch auf langfristige Auswirkungen, wie insbesondere bessere Qualität, mehr Innovation und Vielfalt abgestellt werden. Dies sei ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielsetzungen und Arbeitsplatzzielsetzungen im Regierungsprogramm, so die Vorlage. (Schluss) mbu


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