Parlamentskorrespondenz Nr. 28 vom 13.01.2022

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Härtefallfonds für die Landwirtschaft und Privatzimmervermietung: Insgesamt 161 Mio. € bis Ende November 2022 ausbezahlt

Wien (PK) – In den Monatsberichten zum Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inklusive der Privatzimmervermietung informiert das Landwirtschaftsministerium über die Ausgaben des aufgrund der Corona-Krise eingeführten Hilfsinstruments. Aufgrund des COVID-19-Transparenzgesetzes ist die Regierung den jeweiligen Fachausschüssen – in diesem Fall dem Landwirtschaftsausschuss – berichtspflichtig.

Ausgestaltung der Förderungen

Die coronabedingten Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung sollen durch Zuschüsse zur Abgeltung der Einkunftsverluste, den Comeback-Bonus und den Zusatzbonus abgefedert werden. Die Förderungen umfassen außerdem einen Lockdown-Umsatzersatz für Betriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeiten im Bereich des Gastgewerbes bzw. der Beherbergungsbetriebe direkt von der zweiten behördlichen Schließung im November und Dezember 2020 betroffen waren. Darüber hinaus wird der Ausfallsbonus I und der Ausfallsbonus II für touristische VermieterInnen gewährt, die keinen Anspruch auf einen Ausfallsbonus haben, jedoch Tourismusabgaben entrichten, sowie der Ausfallsbonus I für Wein- und Mostbuschenschanken sowie für die Almausschank.

Im Jänner 2022 wurden die Bestimmungen für die Auszahlungsphase 4 der Härtefallfonds-Förderung und für den Ausfallsbonus III veröffentlicht. Im Rahmen der Auszahlungsphase 4 beträgt der monatliche Zuschuss 80% der Differenz der Einkünfte aus dem Vergleichszeitraum der Vorjahre. Dieser wird für die Betrachtungszeiträume November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 gewährt. Der Ausfallsbonus III beträgt für diese Zeiträume je 40% des ermittelten Umsatzausfalles.

Die Abwicklung der Unterstützungszahlungen erfolgt durch die Agrarmarkt Austria. Eine Beantragung ist ausschließlich online über die dafür bereitgestellten Antragsformulare möglich.

Insgesamt 161 Mio. € bis Ende November 2022 ausbezahlt

Laut dem aktuellen Monatsbericht (III-844 d.B.) stagnierte die Auszahlungssumme bis Ende November 2022 bei 161 Mio. € an 16.741 Begünstigte. Davon gingen rund 71,1 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und rund 89,9 Mio. € an die Privatzimmervermietung bzw. touristische Vermietung. Im Oktober (III-816 d.B.) war die Gesamtauszahlungssumme mit insgesamt 161,1 Mio. € an 16.939 Begünstigte annähernd gleich. Dasselbe gilt für den Monatsbericht für September 2022 (III-791 d.B.). Bis dahin belief sich die Gesamtsumme auf 161,2 Mio. € an 16.976 Begünstigte (71,3 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und rund 89,8 Mio. € an die Privatzimmervermietung). Ende August 2022 waren es 160,6 Mio. € für insgesamt 16.958 Begünstigte. Davon erhielt die Land- und Forstwirtschaft rund 70,9 Mio. €, für die Privatzimmervermietung waren es rund 89,7 Mio. € (III-763 d.B.).

Mit Stichtag 31. Juli 2022 (III-736 d.B.) belief sich die Auszahlungssumme auf insgesamt 160,2 Mio. € an 16.937 Begünstigte (70,7 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und 89,5 Mio. € an die Privatzimmervermietung bzw. touristische Vermietung). Im Juni (III-710 d.B.) betrug die Gesamtsumme 158,8 Mio. € (16.906 Begünstigte, 70,3 Mio. für die Land- und Forstwirtschaft, 88,6 Mio. € für die Privatzimmervermietung). Ende Mai belief sich die Summe auf 156 Mio. € (16.851 Begünstigte, 69,7 Mio. € für die Land- und Forstwirtschaft, 86,3 Mio. € für die Privatzimmervermietung) (III-689 d.B.). Im April 2022 (III-664 d.B.) waren es 152,3 Mio. € (16.763 Begünstigte, 68,1 Mio. € für die Land- und Forstwirtschaft, 84,3 Mio. € für die Privatzimmervermietung). Ende März 2022 (III-637 d.B.) belief sich die Auszahlungssumme auf 150,1 Mio. €. (67,3 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft, 82,8 Mio. € an die Privatzimmervermietung), im Februar 2022 (III-614 d.B.) waren es 147,5 Mio. €, bis Ende Jänner (III-587 d.B.) handelte es sich um insgesamt 141,7 Mio. € an 15.734 Begünstigte.

Der Monatsbericht für Dezember 2021 informiert, dass bis Ende des Jahres die Auszahlungssumme von 135,6 Mio. € an 14.936 Begünstigte ausgeschüttet wurde. Davon gingen rund 65,9 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und rund 69,7 Mio. € an die Privatzimmervermietung bzw. touristische Vermietung (III-558 d.B.). Bis Ende November 2021 belief sich die Auszahlungssumme auf 131,7 Mio. € an insgesamt 14.676 Begünstigte. Davon entfielen rund 65 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und rund 66,7 Mio. € an die Privatzimmervermietung (III-525 d.B.). Bis zum Stichtag 31. Oktober belief sich die Auszahlungssumme auf 122,3 Mio. € an insgesamt 14.156 Begünstigte. Die Land- und Forstwirtschaft erhielt rund 60,3 Mio. €, während an die Privatzimmervermietung rund 62 Mio. € ausbezahlt wurden (III-499 d.B.).

Die Monatsberichte bis inklusive September 2021 sowie der Jahresbericht für das Jahr 2020 sind in der Parlamentskorrespondenz Nr. 232/2021 zusammengefasst. (Schluss) med