Parlamentskorrespondenz Nr. 94 vom 31.01.2022

Neu im Umweltausschuss

Novelle des Umweltförderungsgesetzes verankert Maßnahmen für das Ziel Klimaneutralität 2040

Wien (PK) – Die rechtliche Grundlage für Umweltförderungen in Österreich ist das im Jahr 1993 in Kraft getretene Umweltförderungsgesetz. Dieses soll nun für die neuen Förderungen der Investitionen und Maßnahmen aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020–2026 novelliert werden (1328 d.B.). Damit sollen Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft wie der Reparaturbonus oder die Forcierung von Pfandsystemen aber auch der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen oder die Bekämpfung von Energiearmut umgesetzt werden. Die bisherige Förderschiene Altlastensanierung wird um Flächenrecycling ausgeweitet, um den fortschreitenden Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten. Weiters wird der Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie eingerichtet. Außerdem werden die Zielsetzungen und Förderungsgegenstände der Umweltförderung im Inland in Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040 aktualisiert. Weitere Anpassungen betreffen die Vergabe der Förderungen. Die Maßnahmen sollen aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbaufonds finanziert und über die Förderschienen des Umweltförderungsgesetzes abgewickelt werden.

Verankerung klima- und energiepolitischer sowie kreislaufwirtschaftlicher Maßnahmen

Im Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan sind klimapolitische, energiepolitische und kreislaufwirtschaftliche Maßnahmen sowie Biodiversitätsmaßnahmen festgelegt, die zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise und zur Ausrichtung auf die europäischen umwelt- und klimapolitischen Langfristziele beitragen sollen. Zur Erhöhung der Mehrwegquote von Getränkeverpackungen und der Sammelquote von Einweg-Getränkeverpackungen wird ein Förderangebot für die Leergut-Rücknahmeautomaten geschaffen. Zudem sollen Anlagen zur Abfüllung, zum Waschen und zum Verpacken von Mehrweg-Getränkegebinden unterstützt werden. Zur Steigerung des Recyclings von Kunststoffverpackungen werden Investitionen in die Sortierkapazitäten gefördert. Durch die Förderung von Reparaturen soll die Nutzungsdauer von Geräten verlängert, Ressourcen geschont und Abfälle vermieden werden. Gefördert werden die Reparaturkosten zu 50% bis maximal 200 €.

Maßnahmen für klimafitte Ortskerne

Die bestehenden Angebote für den Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, für Fassadenbegrünungen und thermische Gebäudesanierungen sollen künftig insbesondere Investitionen in Ortskerne anregen. So sollen Investitionen in diesen Gebieten gegenüber Neuansiedlungen an der Peripherie attraktiver werden. Zusätzlich soll die Wiedernutzung von derzeit nicht oder gering genutzten Flächen im Rahmen der Altlastensanierung gefördert werden, um dadurch den Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern. Österreich verfüge über ein beachtliches Potential an nicht oder untergenutzten Flächen, sodass ein Teil des jährlichen Flächenbedarfes durch deren Reaktivierung gedeckt und solcherart Neunutzungen auf der "grünen Wiese" vermieden werden könnten, wird in den Erläuterungen angeführt.

Raus aus Öl- und Gasheizungen und Bekämpfung von Energiearmut

Die Förderung der Umstellung von fossilen Heizungssystemen ist bis 2025 im Rahmen der Sanierungsoffensive dotiert. Zusätzlich soll es ein Förderprogramm sowie ein Beratungsangebot zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei Dekarbonisierungsmaßnahmen im Gebäudesektor im Rahmen der Förderschiene "Energiearmut" geben.

Einrichtung des Biodiversitätsfonds

Die nationale Biodiversitäts-Strategie legt fest, welchen Beitrag Österreich zur Erreichung der Biodiversitäts-Ziele der EU und der Vereinten Nationen leistet. Mit den Instrumenten im Rahmen der GAP, des Waldfonds sowie der Länder werden bereits Teile der nationalen Biodiversitäts-Strategie gefördert. Daher soll mit dem Biodiversitätsfonds ein ergänzendes Instrument eingerichtet werden. Förderbar sind Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die Öffentlichkeit.

Ziele der Umweltförderung im Inland werden aktualisiert

Die derzeitigen Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland würden nicht mehr auf aktuellen umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen basieren, wird in den Erläuterungen angemerkt. Im Vordergrund der Neuformulierung stehen insbesondere die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040, umfassender Umweltschutz und kreislaufwirtschaftliche Zielsetzungen. So werden die Zielbestimmungen für die Umweltförderung auf den Schutz der menschlichen Gesundheit ausgeweitet und auf Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz ausgerichtet. Unverändert bleiben die Ziele im Bereich der Energieeffizienz und der Wärmewende. Die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen bleiben im Grundsatz unverändert, werden jedoch an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Insgesamt soll die Umweltförderung die Verbreitung neuer technologischer Ansätze zur Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität unterstützen.

Positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt

Die Förderungen sollen zu erheblichen positiven volkswirtschaftlichen Effekten beitragen, indem damit die Investitionstätigkeit angeregt, die Wertschöpfung gesteigert und der Arbeitsmarkt belebt wird. Die positiven fiskalischen Effekte sollen die Kosten der öffentlichen Hand zur Bedeckung der Förderungen übersteigen, wird im Bericht angeführt. Außerdem erwartet sich die Regierung erhebliche Effekte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger.

Finanzielle Auswirkungen

In den Jahren 2021 bis 2026 werden rund 702 Mio. € für Förderungen und weitere 37 Mio. € für die Abwicklung budgetär anfallen. Mit Ausnahme eines Betrages von 30 Mio. €, der für die Förderungen des Biodiversitätsfonds aus nationalen Mitteln zur Verfügung gestellt wird, werden die Mittel weitgehend aus dem Europäischen Wiederaufbaufonds refinanziert. Da mit diesen EU-Mitteln auch die Förderungsaktion "Raus-aus-Öl-und-Gas" mit insgesamt 159 Mio. € finanziert wird, kommt es zu einer Nettoentlastung des Bundeshaushalts in der Höhe der bisher veranschlagten nationalen Mittel. (Schluss) pst