Parlamentskorrespondenz Nr. 130 vom 15.02.2022

Österreich begrüßt europäische Gesundheitsunion

EU-Jahresvorschau für Gesundheits- und Sozialpolitik 2022

Wien (PK) – Österreich begrüßt die Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion. Das geht aus dem Bericht zur EU-Jahresvorschau für das Jahr 2022 hervor, den der Gesundheits- und Sozialminister dem Parlament vorgelegt hat (III-544 d.B. und III-770-BR/2022 d.B.). Ein Verordnungsvorschlag, der es ermöglichen würde, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft selbst entscheiden, ob genveränderte Futtermittel zulässig sind, wird von Österreich hingegen abgelehnt.

Im Sozialbereich wird ein Verordnungsvorschlag zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit teilweise positiv gesehen, in einigen Bereichen aber auch kritisiert. Dem Aktionsplan Sozialwirtschaft und Leitlinien für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität steht Österreich positiv gegenüber.

Vorhaben im Bereich Gesundheit im Jahr 2022

Die EU will eine Lehre aus der Corona-Pandemie ziehen und eine europäische Gesundheitsunion schaffen. So soll etwa die rechtliche Basis für EU-Koordinationstätigkeiten bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren gestärkt werden. Außerdem sollen ein EU-Vorsorgeplan ausgearbeitet sowie ein integriertes Überwachungssystem geschaffen werden. Bei schwerwiegenden Gesundheitsgefahren soll ein EU-Notstand ausgerufen werden können. Österreich begrüßt den Vorschlag grundsätzlich, will jedoch die nationale Zuständigkeit im Gesundheitsbereich gewahrt wissen. Verordnungsvorschlägen für eine Stärkung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) steht Österreich positiv gegenüber.

Abgelehnt wird aus österreichischer Sicht hingegen ein Verordnungsvorschlag, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- oder Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken oder zu untersagen. Die Rolle der Mitgliedstaaten werde dadurch nur formal gestärkt, in der Praxis seien die Rechtfertigungsmöglichkeiten der Staaten massiv eingeschränkt, so die österreichische Position.

EU-Vorhaben im Sozialbereich

Ein Verordnungsvorschlag zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist bereits länger in Verhandlung. Es handelt sich um den sozialversicherungsrechtlichen Teil des sogenannten "Mobilitätspakets", der Änderungen etwa in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Familienleistungen und Pflegeleistungen enthält. Eine vorläufige Einigung wurde bereits bei einigen Punkten erzielt. Aus österreichischer Sicht werden hier die Pflegeleistungen als ein wichtiger Punkt hervorgehoben. Österreich habe von Anfang an eine Kodifikation und Klarstellung in Bezug auf Pflegeleistungen unterstützt, was nun erfolge. Bei der Arbeitslosenversicherung hingegen ist Österreich klar gegen eine Änderung der Grenzgänger-Regelung und eine Verlängerung des Leistungsexports.

Der Aktionsplan Sozialwirtschaft, der die Sichtbarkeit und Anerkennung der Sozialwirtschaft erhöhen soll und die Rahmenbedingungen sowie den Zugang zu Finanzmitteln für entsprechende Organisationen stärken soll, wird von Österreich insgesamt begrüßt. Auch einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität steht Österreich positiv gegenüber. Es handelt sich um Leitlinien für die Mitgliedstaaten, wie sie die sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekte des Klimawandels bewältigen können, etwa durch eine gezielte Unterstützung von besonders betroffenen Menschen, Sektoren und Regionen.

Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen decke sich mit der österreichischen Vorgehensweise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und werde daher begrüßt. Das Sozialministerium will an der Umsetzung auf EU- und auf nationaler Ebene sinnvoll mitwirken.

Pläne der Europäischen Kommission und des Rates

Laut Arbeitsprogramm für 2022 will die Europäische Kommission einen Fokus auf die Pflege legen. So soll im dritten Quartal eine europäische Pflegestrategie vorgelegt werden. Ebenfalls im dritten Quartal soll eine Empfehlung zum Mindesteinkommen auf dem Tisch liegen.

Im Gesundheitsbereich ist ein europäischer Datenraum ein zentrales Vorhaben der Europäischen Kommission und des Rates. Die Kommission will im ersten Quartal einen Vorschlag für einen europäischen Gesundheitsdatenraum vorlegen, der einen Austausch und Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten ermöglichen soll.

Auch eine nachhaltigere Landwirtschaft ist eines der Ziele der Europäischen Kommission. Sie will im ersten Quartal neue Vorschriften für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden vorschlagen. Im Bereich des Konsumentenschutzes will die Kommission im ersten Quartal 2022 die Legislativvorschläge zur Förderung mündigen Entscheidens und Handelns der VerbraucherInnen mit Blick auf den ökologischen Wandel sowie zur Anspruchsbegründung umweltbezogener Angaben vorlegen.

Der Trio-Ratsvorsitz Frankreich, Tschechien und Schweden hat sich für die kommenden 18 Monate die Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie als übergeordnetes Ziel vorgenommen. Für Menschen mit Behinderungen stehen unter anderem die Bekämpfung von Diskriminierungen, eine bessere Inklusion am Arbeitsmarkt und die Umsetzung einer entsprechenden Strategie im Fokus. Im Gesundheitsbereich nimmt sich der Triovorsitz neben dem Paket zur europäischen Gesundheitsunion die Aktualisierung der Rechtsvorschriften im Arzneimittelbereich, die Prävention von Krankheiten und einen europäischen Plan zur Krebsbekämpfung vor.

Der französische Ratsvorsitz im ersten Halbjahr 2022 hat die soziale Dimension Europas als eine der Prioritäten definiert. Bei einem Sondergipfel im März soll unter anderem das europäische Sozialmodell thematisiert werden. Auch der sozial gerechte Übergang zur Klimaneutralität soll im Fokus stehen. Die Stärkung der Resilienz der Gesundheitssysteme durch eine europäische Gesundheitsunion sowie ein europäischer Gesundheitsdatenraum will Frankreich weiter vorantreiben. (Schluss) kar