Parlamentskorrespondenz Nr. 187 vom 01.03.2022

Neu im Unterrichtsausschuss

Innovationsstiftung, MINT-Strategie, Sonderpädagogischer Förderbedarf

Wien (PK) – Mit Bildungsperspektiven in Österreich befassen sich mehrere Anträge, die von ÖVP und Grünen an den Unterrichtsausschuss des Nationalrats übermittelt wurden.

Breitere Finanzierungsbasis für innovative Bildungsprojekte

Zur Stärkung von Bildungsinnovationen in Österreich wollen ÖVP und Grüne bei der 2017 geschaffenen Innovationsstiftung für Bildung den Stiftungszweck erweitern. Deklariertes Ziel der Stiftung ist, durch Projekte das Bildungsniveau aller Altersgruppen im österreichischen Bildungssystem zu heben. Nun schlagen Maria Theresia Niss (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) in ihrem Initiativantrag (2330/A) vor, für die Bereitstellung von Förderungen neben kompetitiven Ausschreibungsverfahren auch andere Qualitätssicherungsverfahren vorzusehen. Weiters wird festgehalten, dass die Stiftung auch zweckgebundene Zuwendungen zur Umsetzung des Stiftungszwecks erhalten kann.

MINT-Strategie für Frauen

Zielgerichtete Projekte braucht es aus Sicht von Niss (ÖVP) und Sibylle Hamann (Grüne) vor allem bei der Förderung von Mädchen und Frauen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Obwohl eine Ausbildung in diesen Bereichen vielfältige Karrierechancen eröffne, sei der weibliche Anteil in technischen Berufsfeldern äußerst gering. Grundsätzlich würden sich rund 20% weniger Mädchen als Burschen für MINT-Fächer interessieren, zeigen die Antragstellerinnen auf. Sie ersuchen Bildungsminister Martin Polaschek daher, mit einer Strategie für eine nachhaltige Erhöhung des Anteils von Mädchen und Frauen in MINT-Ausbildungen zu sorgen (2305/A(E)). Entsprechende Förderaktivitäten seien über die gesamte Bildungskette hinweg zu bündeln.

Transparenz bei Vergaben Sonderpädagogischen Förderbedarfs

Gemeinsam mit ÖVP-Inklusionssprecherin Kira Grünberg stellt Hamann (Grüne) den Antrag (2304/A(E)), die Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) zu evaluieren. Stutzig machen die Antragstellerinnen nämlich die großen bundesländerspezifischen Unterschiede, die sich bei der Erhebung von SchülerInnen mit SPF gemessen an der Gesamtschülerzahl allgemeinbildender Pflichtschulen ergeben, beispielsweise 7,2% in Vorarlberg versus 3,4 % in Tirol (Schuljahr 2019/20). Der Grund könne eher in einer unterschiedlichen Vergabepraxis liegen, so die Vermutung, als in der tatsächlichen Häufigkeit von Behinderung. Mit der Evaluierung solle nicht nur Transparenz über die Ressourcenvergabe hergestellt werden, es seien dabei auch in Abstimmung mit den Bundesländern Konzepte für einen Wissenstransfer zwischen bestehenden Sonderschulen und inklusiven Angeboten zu ermöglichen. (Schluss) rei


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