Parlamentskorrespondenz Nr. 209 vom 03.03.2022

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Oppositionsanträge zu PensionistInnen, Pfändungen, Inkassogebühren, Basiskonto sowie Tierpelzkennzeichnung

Wien (PK) – Mehrere Entschließungsanträge der Oppositionsparteien wurden dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen. Die SPÖ setzt sich für die Aufrechterhaltung des Überziehungsrahmens sowie für die Gewährleistung von Bankkrediten für PensionistInnen ein. Außerdem fordern sie eine Absicherung unpfändbarer Beträge, die Anhebung des Existenzminimums an die Armutsgefährdungsschwelle bei Pfändungen sowie mehr Transparenz bei Inkassogebühren. Die Freiheitlichen sprechen sich für einen Inflationsausgleich von 4% für Pensionen und für das Schließen statistischer Lücken bei Basiskonten aus. Die NEOS treten für verbraucherfreundlichere und transparente Kennzeichnung von Tierpelzen ein.

SPÖ für Aufrechterhaltung des Überziehungsrahmens sowie Gewährleistung von Bankkrediten für PensionistInnen

Die SPÖ setzt sich für die Gewährleistung des Überziehungsrahmens bei PensionistInnenkonten ein. Antragsteller Christian Drobits spricht von Altersdiskriminierung durch einige Banken, da diese nach der Pensionierung den Überziehungsrahmen des Kontos einschränken oder streichen würden. So würden PensionistInnen trotz teilweise "jahrzehntelanger Treue" zu "KundInnen zweiter Klasse" degradiert. In ihrem Entschließungsantrag (2246/A(E)) fordert die SPÖ den Konsumentenschutzminister auf, eine Gesetzesvorlage zur Absicherung von BankkundInnen vor Altersdiskriminierung vorzulegen. Insbesondere sei dabei die gesicherte Aufrechterhaltung des Kontoüberziehungsrahmens zu berücksichtigen.

Auch in einem weiteren Entschließungsantrag ortet Christian Drobits (SPÖ) Altersdiskriminierung durch Banken und Kreditinstitutionen. Während der Pandemie hätten sich die Fälle, in denen PensionistInnen keinen Kredit erhalten haben, gemehrt. In einigen Fällen sei ein Kredit allerdings kostengünstiger, als auf gebundenes Vermögen zuzugreifen. Die Menschen bräuchten in diesen Fällen Kredite, um rasch notwendige Anschaffungen oder Reparaturen durchführen zu können. Es sei "zynisch" und nicht hinnehmbar, wenn bei Kreditanträgen der statistisch erwartbare Todeszeitpunkt das ausschlaggebende Entscheidungskriterium darstelle. Die SPÖ setzt sich daher für die gesetzliche Absicherung von BankkundInnen vor Altersdiskriminierung ein. Insbesondere sei dabei der gesicherte Zugang zu Bankkrediten zu berücksichtigen (2247/A(E)).

SPÖ: Absicherung unpfändbarer Beträge und Anhebung des Existenzminimums an die Armutsgefährdungsschwelle bei Pfändungen

Die SozialdemokratInnen fordern eine sozial verträgliche Regelung bei Kontopfändungen, da auch die als unpfändbar definierten Beträge nicht vor dem Zugriff von Gläubigern abgesichert sein würden. Dazu würden alle Arten von Beihilfen, wie etwa die Familien- und Wohnbeihilfe oder Tagesdiäten zählen. Auch die durch den Energiepreiseanstieg beschlossenen Hilfszahlungen seien von allgemeinen Kontopfändungen betroffen, warnt Antragsteller Christian Drobits. Um zu gewährleisten, dass Betroffene nicht einer zusätzlichen Verringerung ihres Einkommens ausgesetzt sind, sollen daher Hilfestellungen in Notsituationen von der Pfändung ausgenommen werden. Der Konsumentenschutzminister und die Justizministerin sollen dazu dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf bis Ende Mai 2022 vorlegen (2248/A(E)).

Zudem spricht sich die SPÖ bei Pfändungen für die Anhebung des Existenzminimums auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle aus. Laut Antragsteller Christian Drobits leben etwa alleinstehende Personen, die von einer Lohnpfändung oder von Privatkonkurs betroffen sind, im Jahr 2022 um 288 € unter der Armutsgefährdungsschwelle und sind somit erheblich armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Eine Angleichung stelle "in Zeiten der galoppierenden Teuerung" eine "dringend nötige Maßnahme zur Bekämpfung von Armut dar". Auch in diesem Fall sollen der Konsumentenschutzminister und die Justizministerin eine gesetzliche Regelung bis Ende Mai 2022 präsentieren (2249/A(E)).

SPÖ für schuldnerfreundliche Regelungen und Transparenz bei Inkassogebühren

Häufig würden Inkassobüros die Höchstsätze der Inkassogebührenverordnung voll ausschöpfen, obwohl diese nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu bemessen seien, kritisiert die SPÖ. So würden Höchstbeträge entstehen, die zur Leistung des Inkassobüros in keinem Verhältnis stünden. In einem weiteren Entschließungsantrag (2250/A(E)) fordert die Oppositionspartei daher die Bundesregierung auf, Inkassogebühren erst ab der zweiten Mahnung zu verrechnen und Schuldnergebühren insgesamt transparenter zu gestalten. So sollen Nebengebühren entfallen und die Gebühren den tatsächlich erbrachten Leistungen der Inkassoinstitute angepasst werden. Zudem sollen rechtliche Schritte bei Identitätsdiebstählen gesetzt werden, um für die notwendige Informationsarbeit der Inkassobüros zu sorgen.

FPÖ: Inflationsausgleich von 4% für Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension

Da die Pensionsanpassung der Bundesregierung auf die sich aktuell progressiv entwickelnde Inflation in keiner Weise Rücksicht nehme, spricht sich die FPÖ für eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 4% für alle PensionistInnen bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 aus. Die Erhöhung soll rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten und der "Geldentwertung für die ältere Generation und PensionsbezieherInnen" entgegenwirken, heißt es in dem Entschließungsantrag (2303/A(E)). Die erwartete wirtschaftliche Erholung in Kombination mit bestehenden Angebotsengpässen werde den Inflationsdruck auch im Jahr 2022 aufrechterhalten. Hinzu kämen Preissteigerungen bei Rohöl, Strom und Gas sowie die Einführung der C02-Bepreisung, die dafür sorgen werde, dass die Energiepreise deutlich erhöht bleiben, argumentiert Antragstellerin Dagmar Belakowitsch.

FPÖ für aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto

Die Freiheitlichen begrüßen das seit 2016 bestehende gesetzliche Angebot eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Um das "aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtige und richtige Angebot" auch konsumentenschutzpolitisch evaluieren und begleiten zu können, benötige man jedoch umfassende statistische Grundlagen der Finanzmarktaufsicht (FMA), die derzeit nicht vorhanden sein würden, kritisiert Antragsteller Peter Wurm. Geht es nach der FPÖ, soll eine Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetzes die statistischen Lücken in Bezug auf die Gesamtzahl an Basiskonten, die Zahl an Schließungen von Basiskonten sowie der Ablehnungsgründe schließen. Zudem soll ein jährlicher Bericht über die Entwicklung des Basiskontos informieren (2325/A(E)).

NEOS fordern transparente Tierpelzkennzeichnung

In einem Entschließungsantrag plädiert NEOS-Abgeordnete Katharina Werner für eine verpflichtende, verbraucherfreundliche und transparente Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene (2278/A(E)). Zudem soll die Umsetzung der EU-Kennzeichnungsvorschriften genauer kontrolliert und Verstöße dagegen strenger sanktioniert werden. Jährlich würden rund 100 Mio. Tiere für Pelze getötet und "unter grausamen und tierquälerischen Bedingungen" gehalten werden, argumentiert Werner ihren Entschließungsantrag. In Österreich seien derartige Pelzfarmen zwar verboten, dennoch würde Pelz bei vielen Kleidungsstücken verwendet werden. Durch eine unzureichende Kennzeichnung würden KonsumentInnen - vor allem bei Billigprodukten mit Fellbesatz - getäuscht. Es bedürfe klarer Regelungen für Produkte, vor allem für jene, die zu mehr als 20% aus nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs bestehen. Vorbild kann laut Werner dabei die Schweizer Regelung sein, wo die verpflichtende Angabe der Tierart, der Herkunft des Fells, der Gewinnungsart und der Art der Zucht vorgeschrieben ist. (Schluss) med


Themen