Parlamentskorrespondenz Nr. 250 vom 10.03.2022

Breite Mehrheit im Bundesrat für das Hospiz- und Palliativfondsgesetz

LändervertreterInnen sehen darin notwendigen und längst überfälligen Schritt

Wien (PK) – Mit breiter Mehrheit gab heute der Bundesrat grünes Licht für die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds im Sozialministerium. Vorgesehen sind Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder, wobei eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern geplant ist. Das Gesetz soll rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.

Der Fonds wird laut Gesetz von 2022 bis 2024 mit 108 Mio. € dotiert sein. Für das Jahr 2022 sind Bundesmittel von 21 Mio. € vorgesehen. 2023 werden 36 Mio. € und 2024 51 Mio. € aus dem Bundesbudget fließen. Ab 2025 soll der Betrag jährlich nach einem festgelegten Schlüssel erhöht werden. Die Regierung setzt damit ihre im Zuge der Neuregelung der Sterbehilfe gemachte Ankündigung um, parallel den Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung ausbauen zu wollen. Zugleich wird damit eine Forderung der Enquete-Kommission des Parlaments "Würde am Ende des Lebens" realisiert, die bereits im Jahr 2014 stattgefunden hat.

Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – verwendet werden.

Damit die Bundesländer die Zweckzuschüsse erhalten, haben sie einige Bedingungen zu erfüllen. Sie müssen einen Zielwert für den Auf- und Ausbau von entsprechenden Angeboten erreichen, ein Qualitätsmanagement einführen und österreichweit einheitlich geregelte Tarife anwenden. Außerdem sind sie etwa zur Erhebung und Übermittlung von Daten sowie zur Mitwirkung am Berichtwesen verpflichtet.

Parallel erfolgt eine Änderung einer Bestimmung in den Sozialversicherungsgesetzen, mit der klargestellt werden soll, dass eine Krankenbehandlung auch im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung stattfindet und somit vom Schutzbereich der Krankenversicherung umfasst wird.

Der Gesetzesentwurf wurde von allen RednerInnen als notwendig und längst überfällig bezeichnet. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) sprach von einem Meilenstein. Wie Andrea Kahofer (SPÖ/N) würdigte sie die hervorragende oft ehrenamtliche Arbeit der in diesem Bereich tätigen Menschen. Mit dem Fonds würde nun deren Arbeit langfristig unterstützt und abgesichert, sagte Eder-Gitschthaler.

Das Angebot bei der Palliativ- und Hospizversorgung liege weit hinter dem tatsächlichen Bedarf, machte Kahofer auf die Dringlichkeit der stärkeren finanziellen Unterstützung aufmerksam. Gerade die herausfordernde Phase am Ende des Lebens habe nicht nur mehr Beachtung sondern auch mehr finanzielle Unterstützung verdient, merkte sie an und fügte kritisch hinzu, dass es sich bei den nun zur Verfügung stehenden Geldern nicht nur um zusätzliche Mittel handle, vielmehr werde auch umgeschichtet. Denn bisher seien unheilbar Kranke vielfach im Spital gestorben, und von da würde man nun Geld verlagern. Kahofer drängte auch darauf, den Hospizbereich für Kinder stärker auszubauen.

Ebenso bezeichnete Günter Pröller (FPÖ/O) die Schaffung des Fonds als einen dringend notwendigen Schritt. Das Thema ist in seinen Augen seit vielen Jahren vernachlässigt worden. Pröller lenkte zudem den Blick auf den Personalmangel in diesem Bereich und forderte, auch dafür Geld in die Hand zu nehmen, um mehr Pflegekräfte zu bekommen. Denn der Arbeits- und Leistungsdruck sei für die MitarbeiterInnen enorm und werde ständig größer. 

Mit der Errichtung des Fonds setze man einen notwendigen Schritt für ein selbstbestimmtes Lebensende, sagte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Wichtig sind ihr österreichweit geltende hohe Standards sowie ein leichter und leistbarer Zugang zum Angebot. Nicht vergessen dürfe man auf die psychosoziale Unterstützung. Der Fokus müsse auf der Lebensqualität liegen, so Hauschildt-Buschberger. (Fortsetzung Bundesrat) jan

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