Parlamentskorrespondenz Nr. 265 vom 14.03.2022

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanliegen zu Pensionen und Pflege

Wien (PK) – SPÖ, FPÖ und NEOS richten mehrere Forderungen zu Pensionen, Pflege und anderen Sozialthemen an die Regierung. Die SPÖ spricht sich unter anderem für eine vorgezogene Pensionsanpassung und eine sofortige Pflegeoffensive aus. Die NEOS fordern eine Flexipension und niedrigere AUVA-Beiträge. Die Freiheitlichen schlagen eine Pensionserhöhung als Inflationsausgleich und die Förderung von Übergangspflege vor.

SPÖ für vorgezogene Pensionsanpassung …

Angesichts der aktuellen Preissteigerungen tritt die SPÖ für eine vorgezogene Pensionsanpassung ein (2239/A(E)). Der Kaufkraftverlust von PensionistInnen sei bei einer Teuerungsrate von 5,1% enorm, die Mehrwertsteuereinnahmen würden parallel ansteigen, zeigen die SozialdemokratInnen im Antrag auf. Die bisher beschlossenen Einmalzahlungen reichen aus ihrer Sicht nicht aus, um die Teuerung auszugleichen. Als dauerhafte Lösung schlagen sie daher eine vorgezogene Pensionsanpassung auf Basis der Inflation im Beobachtungszeitraum von August 2021 bis Jänner 2022 vor. Die außerordentliche Erhöhung soll bei der nächsten regulären Anpassung angerechnet werden. Die SPÖ fordert vom Sozialminister eine Regierungsvorlage spätestens im zweiten Quartal 2022, mit der eine Pensionsanpassung von mindestens 4% ermöglicht wird.

… Kreditvergabe an PensionistInnen …

Es komme immer wieder vor, dass PensionistInnen ab einem gewissen Alter trotz ausreichender Sicherheiten keinen Kredit mehr erhalten, kritisiert die SPÖ in einem weiteren Entschließungsantrag (2241/A(E)). Sie spricht sich für eine Rechtslage analog zu einer Regelung in Deutschland aus, nach der Kredite bei vorhandenen Sicherheiten durch Immobilien auch dann vergeben werden können, wenn der oder die KreditnehmerIn vor Rückzahlung aller Raten allenfalls verstirbt. Die SozialdemokratInnen fordern den Sozialminister daher auf, sich bei der zuständigen Justizministerin für eine entsprechende Regelung einzusetzen, die es auch PensionistInnen in Zukunft ermöglicht, Kredite zu den üblichen Rahmenbedingungen aufzunehmen.

… Maßnahmen gegen Armut von arbeitslosen Menschen …

In einem weiteren Entschließungsantrag (2242/A(E)) thematisiert die SPÖ die Situation von Arbeitslosen. Die aus Sicht der SozialdemokratInnen niedrige Nettoersatzrate von 55% führe zu abrupten, hohen Einkommenseinbußen. Weil das einmal festgesetzte Arbeitslosengeld auch bei längerer Arbeitslosigkeit nicht valorisiert wird, seien insbesondere Langzeitarbeitslose von Armut gefährdet. Auch die Situation von Arbeitslosenhaushalten mit Kindern ist für die SPÖ prekär. Sie fordert deshalb vom Sozialminister ein Maßnahmenpaket, das der Armut- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien entgegenwirkt. Es soll eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70% des letzten Einkommens, eine jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes und eine Verdreifachung des Familienzuschlags beinhalten.

… und sofortige Pflegeoffensive

Die SPÖ wirft der Regierung vor, die dringend notwendige Pflegereform nicht auf den Weg zu bringen. In einem Entschließungsantrag fordern die SozialdemokratInnen daher erneut ein umfassendes Paket für eine Pflegeoffensive (2349/A(E)). Nur mit bundesweiten Festlegungen und der Finanzierung aus einem Topf könne Pflege in ganz Österreich qualitativ erfolgen. Auch die Ausbildung und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals macht die SPÖ zum Thema. Sie fordert die Regierung auf, sofort eine Pflegeoffensive zu starten und Gesetzesvorschläge zu übermitteln, mit denen bundesweit einheitliche Zielsetzungen festgelegt werden, ein Pflegegarantiefonds für kostenlose Pflegeleistungen geschaffen wird und dafür ausreichend Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wollen die SozialdemokratInnen, dass eine Ausbildungsoffensive gestartet wird, die Arbeitssituation in Pflegeberufen rasch verbessert wird und Pflegekräfte Zugang zur Schwerarbeitspension erhalten.

NEOS wollen Flexipension mit Pensionsautomatik …

Die NEOS erneuern ihre Forderung nach einer Neugestaltung des Pensionssystems (2253/A(E)). Die Hauptursache dafür, dass das System finanziell nicht nachhaltig sei, sei dessen mangelnde Anpassungsfähigkeit, führen sie im Entschließungsantrag an. Sie fordern vom Sozialminister eine Regierungsvorlage für eine Flexipension mit Pensionsautomatik. In einem ersten Schritt soll es demnach einen Automatischen Balance-Mechanismus (ABM) nach schwedischem Vorbild geben. Dort werden die Aktiva (Einzahlungen ins System) mit den Passiva (Pensionsauszahlungen) verglichen. Wenn die Passiva höher sind als die Aktiva, müsse an Stellschrauben gedreht werden. Das könnten aus Sicht der NEOS etwa eine geringere Pensionsanpassung sowie Änderungen beim Antrittsalter oder bei Zu- und Abschlägen je nach Pensionsantritt sein. Im System einer Flexipension könnte jeder Mensch den Antrittszeitpunkt seiner Pension selbst wählen – und zwar abhängig von Faktoren wie der allgemeinen Lebenserwartung, Preisindizes oder der Produktivität. Eine sinkende Lebenserwartung könnte dann zu einer höheren Pension oder zu einer gleichen Pension bei früherem Antritt führen. Steigt die Lebenserwartung, würde die Pension geringer ausfallen, wenn jemand einen früheren Pensionsantritt wählt.

… niedrigere AUVA-Beiträge …

In einem weiteren Entschließungsantrag weisen die NEOS auf die aus ihrer Sicht zu hohen Beiträge für die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hin (2255/A(E)). Die AUVA verfüge über enorme Rücklagen, laut Gebahrungsvorschau sollen die Jahresüberschüsse in den nächsten Jahren weiter steigen. Gleichzeitig seien die Versicherungsfälle stetig rückläufig, weil Arbeitsplätze sicherer und Unfälle und Berufskrankheiten daher seltener werden. Die AUVA dürfe als Non-Profit-Unternehmen keine dauerhaften Überschüsse erzielen, weshalb die NEOS eine Beitragssenkung für gesetzlich nötig halten. Die AntragstellerInnen kritisieren zudem die hohen Verwaltungskosten der AUVA. Sie fordern vom Sozialminister eine Regierungsvorlage ein, die eine schrittweise AUVA-Beitragssenkung von derzeit 1,2% auf 1% und ein begleitendes Programm zur Steigerung der Verwaltungseffizienz vorsieht.

… und Regelung für Weiterverordnung von Heilmitteln

Die NEOS halten zudem eine Änderung des ASVG für notwendig, um eine Regelung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz in die Praxis umzusetzen (2256/A(E)). Dort ist geregelt, dass Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt sind, von ÄrztInnen verordnete Medizinprodukte weiterzuverordnen, um den PatientInnen zusätzliche Wege zu ersparen. Laut einer Regelung im ASVG benötigen Angehörige der Pflege dafür aber aufrechte Vertragsverhältnisse mit Krankenversicherungsträgern. Die NEOS sehen die Möglichkeit zur Weiterverordnung von Medizinprodukten daher als totes Recht, was sie mit ihrem Antrag ändern wollen. Der Sozialminister soll aufgefordert werden, eine Anpassung des ASVG vorzulegen, damit die Regelungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in die Praxis umgesetzt werden können.

FPÖ: Pensionserhöhung als Inflationsausgleich

Die FPÖ fordert mit zwei Anträgen eine Pensionserhöhung als Ausgleich für die Inflation. Eine inflationsbedingte Pensionsanpassung um 3,7% für PensionistInnen bis zur ASVG-Höchstpension wollen die Freiheitlichen mit einem Entschließungsantrag erreichen (2297/A(E)). In einem weiteren sprechen sie sich für eine Erhöhung um 4% aus (2302/A(E)). Die Erhöhung soll rückwirkend mit 1. Jänner in Kraft treten und für das Jahr 2022 gelten, so die AntragstellerInnen. Sie fordern diese Erhöhung, weil die Pensionsanpassung der Bundesregierung auf die sich aktuell progressiv entwickelnde Inflation in keiner Weise Rücksicht nehme und es zu einer "Geldentwertung für die ältere Generation und PensionsbezieherInnen" komme. Die erwartete wirtschaftliche Erholung in Kombination mit bestehenden Angebotsengpässen werde den Inflationsdruck auch im Jahr 2022 aufrechterhalten. Hinzu kämen Preissteigerungen bei Rohöl, Strom und Gas sowie die Einführung der C02-Bepreisung, die dafür sorgen werde, dass die Energiepreise deutlich erhöht bleiben, wird im Antrag argumentiert. Ein gleichlautender Antrag (2303/A(E)) wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen.

FPÖ will Übergangspflege fördern

Die sogenannte Übergangspflege, also rehabilitative Pflege als Überbrückung nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus, bevor ein Patient oder eine Patientin nach Hause entlassen wird, macht die FPÖ in einem weiteren Entschließungsantrag zum Thema (2339/A(E)). In einigen Bundesländern, etwa Niederösterreich, werde diese Form der Pflege bereits angeboten. Auch in Deutschland haben Versicherte Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Die Freiheitlichen wollen, dass alle Betroffenen in Österreich Zugang zu einem entsprechenden Fördermodell erhalten. Sie fordern von der Regierung daher die Vorlage eines Übergangspflege-Förderungsgesetzes, das einen Rechtsanspruch für Übergangspflege von bis zu 12 Wochen pro Kalenderjahr umfasst. Finanziert werden soll dies vom Sozialversicherungsträger, bei dem die anspruchsberechtigte Person versichert ist. Die Regelung soll bis Ende des Jahres 2022 in Kraft treten. (Schluss) kar