Parlamentskorrespondenz Nr. 321 vom 28.03.2022

Neu im Bautenausschuss

SPÖ- und FPÖ-Forderungen zur Richtwertanpassung und NEOS-Antrag zur Harmonisierung von Betriebsanlagen- mit Baugenehmigungen

Wien (PK) – SPÖ als auch FPÖ fordern in Entschließungsanträgen das Aussetzen der anstehenden Richtwertanpassung. Außerdem treten die Freiheitlichen für eine Ausweitung des Mietrechtsgesetzes auf Objekte, die eine geringe thermisch-energetische Qualität  haben, ein. Die NEOS hingegen befürworten eine Harmonisierung von Betriebsanlagengenehmigungen mit Baubewilligungen.

SPÖ: Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten

Ein Aussetzen der Erhöhung der Richtwertmieten sowie der inflationsbedingten Valorisierung der Kategoriebeträge, fordert SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher mittels Antrag (2298/A). Nach geltender Rechtslage würden sich die Richtwerte alle zwei Jahre erhöhen. Wie bereits in vergangenen Krisenzeiten, etwa im Zuge der Finanzkrise 2008 bzw. im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie, soll auch 2022 die gesetzlich vorgesehene Erhöhung der Richtwertmieten ausgesetzt werden, fordert Becher. Im Hinblick auf das seit Jahren steigende Mietzinsniveau, die ökonomische Krise und die stark steigende Inflationsrate soll dadurch auch die Kaufkraft verbessert werden.

FPÖ fordert Aussetzung der Richtwertanpassung und Ausweitung des Vollanwendungsbereiches des Mietrechtsgesetzes

Die Erhöhung der Richtwerte soll für weitere zwei Jahre ausgesetzt werden, fordert Philipp Schrangl (FPÖ) zusammen mit einer Ausweitung des Vollanwendungsbereichs des Mietrechtsgesetzes in einem Entschließungsantrag (2296/A(E)). Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie würden das Aussetzen der Erhöhung der Richtwerte erfordern, argumentiert der Abgeordnete. Zudem wollen die Freiheitlichen das Mietrechtsgesetz künftig auf sämtliche Einheiten ausdehnen, die eine thermisch-energetische unterdurchschnittliche Qualität aufweisen. Dies würde sowohl leistbares Wohnen und Klimaschutz fördern sowie Investitionen mit positiven konjunkturellen Folgen auslösen. Wird ein Objekt thermisch-energetisch auf den Stand der Technik gebracht, soll es – der FPÖ nach – möglich sein, dieses 35 Jahre lang angemessen zu vermieten.

NEOS: Harmonisierung von Betriebsanlagengenehmigungen und Baubewilligungen

Wenn eine gewerbliche Betriebsanlage zugleich eine nach den landesrechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtige bauliche Anlage ist, soll die Betriebsanlagengenehmigung künftig nur in Entsprechung der Baubewilligung erteilt werden, fordert Johannes Margreiter (NEOS) eine entsprechende Novelle der Gewerbeordnung mittels Entschließungsantrag (2276/A(E)). Aktuell sei zwar in der Gewerbeordnung genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Betriebsanlagen errichtet und betrieben werden dürfen, die Betriebsanlagengenehmigung berücksichtige aber den baurechtlich zulässigen Rahmen nicht. So sei in Tirol ein Hotel mit 300 Betten baurechtlich genehmigt worden, im Zuge des Verfahrens zur Betriebsanlagengenehmigung seien nach der Gewerbeordnung 340 Betten eingereicht und auch genehmigt worden, untermauert Margreiter seinen Antrag mit einem aktuellen Beispiel. Unterschiedliche Ergebnisse in verschiedenen Behördenverfahren für ein und dasselbe Projekt würden Rechtsunsicherheit verursachen und der Rechtseinheit schaden, bemängelt der Abgeordnete. (Schluss) pst