Parlamentskorrespondenz Nr. 373 vom 11.04.2022

Neu im Innenausschuss

NEOS-Anträge für "solidarische Luftbrücke" zur Verteilung von Geflüchteten aus der Ukraine und weitere Maßnahmen im Asylbereich

Wien (PK) – In mehreren Anträgen befassen sich die NEOS mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine, der für sie die "größte humanitäre Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg" darstellt. Dadurch seien laut UNHCR mit Stand 21. März 2022 knapp 3,5 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, was sich in den kommenden Wochen auf 5 bis 10 Millionen Menschen steigern könne, argumentiert AntragstellerIn Stephanie Krisper.

Die damit einhergehenden logistischen, finanziellen und institutionellen Herausforderungen seien für die Nachbarstaaten alleine nicht zu meistern – denn nur in Polen befänden sich bereits über zwei Millionen Geflüchtete. Deshalb fordern die NEOS unter dem Begriff "solidarische Luftbrücke" ein gesamteuropäisches Vorgehen zur Evakuierung und Verteilung von Schutzsuchenden aus den Nachbarländern der Ukraine auf Staaten, die genügend Ressourcen für eine adäquate Versorgung haben (2376/A(E)).

Ausweitung der Vertriebenen-Verordnung und Anhebung der Tagessätze in der Grundversorgung

Weiters berufen sich die NEOS auf die EU-Richtlinie über "Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedsstaaten". Auf deren Basis wurde am 4. März 2022 von den EU-InnenministerInnen ein Durchführungsbeschluss einstimmig angenommenen, der die schnelle und unbürokratischen Gewährung eines vorübergehenden Aufenthaltsrechtes für Schutzsuchende aus der Ukraine ermögliche. Zur innerstaatlichen Umsetzung des Beschlusses wurde am 11. März im Hauptausschuss das Einvernehmen übereine dementsprechende Verordnung hergestellt.

Die Richtlinie räume laut NEOS die Möglichkeit ein, den vorübergehenden Schutz auf weitere Gruppen von Vertrieben auszuweiten, sofern diese aus den gleichen Gründen vertrieben wurden und aus derselben Herkunftsregion kommen. In der Verordnung werde von dieser Bestimmung jedoch kein Gebrauch gemacht, wie die NEOS bemängeln. Sie argumentieren mit dem Potential für den österreichischen Arbeitsmarkt und fordern, Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, denen kein Aufenthaltsrecht im Sinne der Vertriebenen-Verordnung gewährt wird, eine Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland zu ermöglichen (2374/A(E)).

Ebenfalls unter Berufung auf die genannte EU-Richtlinie, sprechen sich die NEOS in einem weiteren Entschließungsantrag für die Anhebung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen mit vorübergehenden Aufenthaltsrecht aus. Zudem soll eine Indexbindung der Tagessätze in der Grundversorgung zum kontinuierlichen Inflationsausgleich eingeführt werden (2375/A(E)). Dies soll auch dazu beitragen, mehr längerfristige QuartiergeberInnen zu finden.

NEOS gegen Push-Backs

Außerdem setzen sich die NEOS mit der Praktik der Push-Backs – der sofortigen Zurückweisung von Fremden an der Grenze, ohne die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen – auseinander (2299/A(E)). So zitieren sie Medienberichte, nach denen diese an den europäischen Außengrenzen, entlang der Balkanroute und auch in Österreich systematisch zu Anwendung gekommen seien. Die NEOS vermissen eine klare Positionierung Österreichs "zur Einhaltung des EU-Rechts durch Unterlassen von Push-Backs" und fordern den Innenminister auf, diese Unterlassung in Österreich anzuweisen und sich auf EU-Ebene für ein gemeinsames Asylsystem mit fairen und schnellen Asylverfahren sowie effizienten Rückführungen bei negativem Ausgang einzusetzen. (Schluss) wit