Parlamentskorrespondenz Nr. 612 vom 03.06.2022

Neu im Gesundheitsausschuss

Verbot von Vollspaltenböden, mehr Bewegungsfreiheit für Rinder und Monitoring für Umsetzung von Tierschutzmaßnahmen

Wien (PK) – Für ein Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern sowie der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden setzt sich die SPÖ erneut ein. Den NEOS ist eine transparentere Darstellung der Empfehlungen des Tierschutzrates ein wichtiges Anliegen. Beide Anträge wurden dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

SPÖ-Forderungen zur tiergerechten Haltung von Schweinen und Rindern

Unzufrieden mit den Plänen der Regierung in Bezug auf die Novellierung des Tierschutzgesetzes zeigen sich die Sozialdemokrat:innen, die deshalb eine eigene Initiative einbringen (2538/A). Ein zentrales Anliegen ist ihnen dabei die Einführung des Verbots der dauernden Anbindehaltung von Rindern, das nach mehr als 15 Jahren bestehenden Übergangsvorschriften endlich vollumfänglich umgesetzt werden müsse. Rindern sollen geeignete Bewegungsmöglichkeiten, ein geeigneter Auslauf oder ein Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr gewährt werden, fordert Abgeordneter Dietmar Keck, und zwar bereits ab dem 1. Juli 2023.

Dringenden Handlungsbedarf sieht die SPÖ auch in der Frage der Haltung von Schweinen, weshalb sie für ein Verbot der Vollspaltenböden eintritt. Während dies in fünf europäischen Ländern bereits umgesetzt sei, würden in Österreich noch immer rund 90% der Scheine in Ställen gehalten, in denen der gesamte Fress-, Liege- und Laufbereich mit Spaltenböden ausgestattet ist. Da die Tiere dabei gezwungen seien, über ihrem eigenen Kot zu leben, würden sich aufgrund der Ausdünstungen oft die Augen und die Lungen der Schweine entzünden. Der Platzmangel führe auch zu mehr Stress und Aggressivität bei den Tieren und verringere die Widerstandskraft. Ein vermehrter Einsatz von Antibiotika sei daher die Folge. Die Schweinehaltung "auf vollständig perforiertem Boden" müsse daher gänzlich verboten und in den Stallungen verpflichtend ein Liegebereich mit weichem, organischem Material vorgesehen werden, lautet die zentrale Forderung. Die dafür notwendigen Mindestflächen sollen vom Gesundheitsminister per Verordnung definiert werden. Damit sich die heimischen Landwirt:innen rechtzeitig auf die neue tiergerechte Regelung einstellen können, soll für die Umstellung der Schweinehaltung eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2026 festgelegt werden. Für Neu- oder Umbauten soll die Gesetzesbestimmung jedoch bereits ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten.

NEOS: Monitoring und zeitnahe Veröffentlichung der Dokumente des Tierschutzrates

Auf die wichtige Funktion des Tierschutzrates, der den Gesundheitsminister berät und auf der Basis von wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen Grundlagen für politische Entscheidungen erarbeitet, weist NEOS-Mandatarin Katharina Werner hin (2526/A(E)). Die Ergebnisse dieses Gremiums sollten im Sinne einer bürgernahen und transparenten Verwaltung auch öffentlich und niederschwellig zugänglich sein. Die Protokolle seien zwar grundsätzlich im Internet (www.verbrauchergesundheit.gv.at) abrufbar, es dauere aber oft Monate, bis sie online sind, zeigt die Mandatarin auf. Sie fordert daher den Gesundheitsminister auf, die Berichte des Tierschutzrats zeitnah zu veröffentlichen und zudem ein digitales und für alle einsehbares Monitoring einzurichten, welches über den Umsetzungsstand der im Tierschutzrat beschlossenen Maßnahmen Auskunft gibt. (Schluss) sue