Parlamentskorrespondenz Nr. 637 vom 09.06.2022

Neu im Bautenausschuss

Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes für bessere Revision und gegen Spekulationen; FPÖ-Forderung nach Stopp der CO2-Bepreisung

Wien (PK) – Verbesserungen in der Revision von gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie Maßnahmen gegen Wohnungsspekulationen sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen für eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vor.

Um der Teuerung im Wohnungsbereich entgegen zu wirken, fordert die FPÖ mittels Antrag den Stopp der CO2-Bepreisung.

ÖVP und Grüne: Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

Mit dem Ziel einer höheren Qualität und Effizienz der Revision und Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen bringen die Abgeordneten Johann Singer (ÖVP) und Nina Tomaselli (Grüne) eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes mittels Antrag ein (2571/A). Diese geschieht unter anderem vor dem Hintergrund des Rechnungshofberichts zum Wohnbau in Wien, wird im Antrag angeführt. Damit werden Regelungen der Revision aber auch bei der Veräußerung und der folgenden Vermietung von Immobilien präzisiert. Dies soll zum Schutz der gemeinnützigen Vermögenswidmung sowie der Bewohner:innen im Sinne eines effizienten leistbaren Wohnens beitragen und Spekulationen verhindern.

So werden die aktuellen Regelungen zur verpflichtenden Mitgliedschaft in einem Revisionsverband präzisiert. Diese müssen dem Entwurf nach künftig über einen genügenden und ständigen Prüfungsbetrieb verfügen. Eine potenzielle Umgehungsmöglichkeit bei compliance-affinen Rechtsgeschäften soll geschlossen werden, indem bei gemeinsam finanzierten Projekten der jeweilige Personenkreis aller beteiligten Bauvereinigungen gesamt zu betrachten ist. Ausdrücklich verankert werden die Pflicht zur Offenlegung der bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Organwalter:innen, insbesondere zwischen den jeweiligen Mitgliedern von Aufsichtsrat, Vorstand und der Geschäftsführung untereinander, sowie die Pflicht zur Offenlegung von bestehenden Treuhandschaften und treuhandähnlichen Verhältnissen gegenüber der Revision und der Aufsichtsbehörde. Im Bereich von "Paketverkäufen" wird klargestellt, dass eine Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörde bei der Veräußerung von mehr als drei einzelnen Wohnungen (Reihenhäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser) oder Geschäftsräumen, aber künftig nicht mehr bei Ein- und Abstellplätzen nötig ist.

Vor dem Hintergrund einer Entwicklung, wonach Objekte trotz ausdrücklicher wohnbauförderungsrechtlicher Restriktionen nicht zur eigenen Wohnversorgung, sondern spekulativ und gewinnmaximierend genutzt werden, sollen nun auch Regelungen – insbesondere eine Spekulationsfrist – bei sofortigen Eigentumsübertragungen getroffen werden. In weitestgehender Analogie zu den geltenden Vorschriften bei nachträglichem Eigentumserwerb soll auch für sofortige Eigentumsübertragungen normiert werden, dass eine Preisbegünstigung im Zeitpunkt des Eigentumserwerbs (= Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und tatsächlichem Kaufpreis) im Fall einer Weiterveräußerung an nicht begünstigte Personen binnen 15 Jahren zu einer Nachbesserungspflicht führt. Diese soll mit Hilfe eines gesetzlichen Vorkaufsrechts zugunsten der Gemeinnützigen Bauvereinigung grundbücherlich abgesichert werden. Bei wohnbaugeförderten, gemeinnützig errichteten und unmittelbar veräußerten Wohnungen soll für einen Zeitraum von 15 Jahren bei einer Vermietung der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und damit der jeweilige Richtwert gelten.

FPÖ fordert, CO2-Bepreisung im Wohnbereich zu stoppen

Die CO2-Bepreisung im Wohnbereich sei aufgrund der momentanen Teuerungswelle endgültig abzusagen, fordert FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl in einem Entschließungsantrag (2541/A(E)). Nach der "sozialpolitisch fatalen" Richtwertanpassung führe die CO2-Bepreisung zur nächsten Erhöhung der Wohnkosten. Zudem sei diese nicht geeignet, einen relevanten Beitrag für den Klimaschutz und zur Steigerung der Sanierungstätigkeit zu leisten. (Schluss) pst