Parlamentskorrespondenz Nr. 848 vom 07.07.2022

Nationalrat beschließt 2. Budget-Novelle 2022 zu Teuerung und Kompetenzverschiebungen

Novelle des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds soll finanzielle Regelungen vereinfachen

Wien (PK) - Mit der heute im Nationalrat mehrheitlich beschlossenen 2. Budget-Novelle 2022 sollen die vorgesehenen Kompetenzverschiebungen im – nunmehr verzögerten - Bundesministeriengesetz im Budget 2022 sowie im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025 eingepreist werden. Budgetär abgesichert werden sollen damit zugleich auch die zuletzt beschlossenen Entlastungsmaßnahmen zum Teuerungsausgleich. Mit einem Abänderungsantrag nahmen die Koalitionsparteien noch redaktionelle Berichtigungen in der Materie vor.

Grünes Licht gaben die Abgeordneten außerdem für den Entfall der finanziellen Begrenzung des Krisenbewältigungsfonds im COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetz.

2. Budget-Novelle und COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Zum Teuerungs-Entlastungspaket der Bundesregierung, das im Budgetausschuss mittels Abänderungsantrag im Budget 2022 eingepreist worden war, soll laut ÖVP und Grünen eine möglichst rasche Auszahlung der beschlossenen Maßnahmen sichergestellt werden. In Summe werden damit in der 2. Budget-Novelle 2022 Anti-Teuerungs-Maßnahmen mit einem Volumen von 3,658 Mrd. € im Budget berücksichtigt. Zusätzliche 290 Mio. € werden für die finanziellen Auswirkungen der Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe vorgesehen. Das Defizit des Bundes soll demnach im Jahr 2022 bei 23,1 Mrd. € liegen. Zudem sollen mit der 2. Budget-Novelle die vorgesehenen Kompetenzverschiebungen im – nunmehr verzögerten - Bundesministeriengesetz im Budget 2022 sowie im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025 berücksichtigt werden. Die budgetären Umschichtungen dafür erfolgen demnach "budgetneutral" und haben keinen Einfluss auf das Defizit des Bundes.

Kai Jan Krainer (SPÖ) zeigte sich ablehnend zur Novelle, da er die Budgetpolitik der Bundesregierung für grundsätzlich falsch halte. Die Teuerungshilfen würden zu 85% Arbeitnehmer:innen zahlen, was eine Ungerechtigkeit darstelle. Wer arbeiten gehe, zahle 40% Steuern und Abgaben, aber jene die durch Aktienkauf und -verkauf ihr Einkommen beziehen, wolle der Finanzminister noch weiter begünstigen.

Gabriel Obernosterer (ÖVP) konnte die Haltung der SPÖ nicht nachvollziehen, zumal es um ein Paket gegen die Teuerung und um die Kompetenzverschiebungen gehe. Jakob Schwarz (Grüne) entgegnete Krainer, es werde mit der Novelle eben genau die Steuerbelastung für Arbeitnehmer:innen gesenkt. Es gehe darum, dass möglichst rasch Auszahlungen möglich sind, sprach Schwarz von einem ausgeglichenen und treffsicheren Paket.

Hubert Fuchs (FPÖ) kritisierte, dass bei den Anti-Teuerungsmaßnahmen ein Paket von 28 Mrd. € angekündigt worden sei, die aktuelle Novelle aber nur 3,6 Mrd. € im Budget berücksichtige. Auch das Bundesheer bekomme bis 2025 keinen einzigen Euro zusätzlich. Es stelle eine neue negative Dimension dar, dass nicht einmal mehr bereits beschlossene Gesetze berücksichtigt würden, so Fuchs.

Karin Doppelbauer (NEOS) erachtet einige der Maßnahmen für sozial Schwächere für notwendig, bleibe aber bei der Kritik, dass viel Geld auch mit der Gießkanne verteilt würde. Hinsichtlich der Staatsverschuldung erachte sie es nicht für verantwortungsvoll, den nachfolgende Generationen einen "Schuldenrucksack" zu überlassen. Ähnlich wie Fuchs bemängelte sie, dass Maßnahmen, die beschlossen wurden, sich nicht in der Budgetnovelle wiederfinden würden.

Finanzminister Magnus Brunner räumte ein, die wichtigen Entlastungsmaßnahmen stellten zugleich eine große Belastung für das Budget dar. Bei aller Krisenintervention seien auch die Staatsschulden im Auge zu behalten, bestätigte er in Richtung Doppelbauer. Die Herausforderung, nach der Krise den Schuldenberg abzutragen, gelte für die gesamte Europäische Union. Er wies aber auch darauf hin, dass bisher mit der breiten Palette an Maßnahmen gelungen sei, eine Insolvenzwelle zu vermeiden und Arbeitsplätze zu retten. Auch wenn es unruhige Zeiten seien, sei man hier budgetär gut vorbereitet und aufgestellt.

Den Beschluss zum Krisenbewältigungsfonds fassten die Abgeordneten ebenso mehrheitlich. Im Jahr 2020 sei eine ausdrückliche Beschränkung der auszahlbaren Mittel gesetzlich im COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetz verankert worden. Seit 2021 werden die Mittel für COVID-19 in der jeweiligen Untergliederung budgetiert. Künftig soll nun die zusätzliche finanzielle Begrenzung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 28 Mrd. € entfallen. Stattdessen war im Ausschuss auf die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz festgelegten Grenzbeträge verwiesen worden. Laut dem Gesetzesvorschlag soll der Betrag automatisch an die künftigen Budgets angepasst werden, womit gesonderte Novellen des COVID-19-FondsG nicht mehr notwendig sind. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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