Parlamentskorrespondenz Nr. 862 vom 11.07.2022

Neu im Landesverteidigungsausschuss

FPÖ fordert Gebarungsüberprüfung der 4. Panzergrenadierbrigade

Wien (PK) – Zur Prüfung der Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade beantragen die Freiheitlichen eine Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof (2360/A). Diese soll für den Prüfzeitraum 2013 bis 2022 alle rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Maßnahmen des/der jeweiligen Verteidigungsminister:in umfassen und etwaige Mängel, Verluste an Fähigkeiten und die sich daraus ergebenden Risiken ermitteln.

Neben der Erfüllung der Vorgaben von militärstrategischen Konzepten und der Fähigkeiten für die einzelnen Waffengattungen soll die Prüfung unter anderem auf das reale Leistungsvermögen, die Einsatzbereitschaft sowie die personelle und technische Ausstattung der 4. Panzergrenadierbrigade abzielen.

Dazu formulieren die Freiheitlichen 32 Detailfragen, die sie sich durch die Gebarungsprüfung zu klären erhoffen. Dabei geht es ihnen unter anderem um getätigte Investitionen, Reformvorhaben und deren Umsetzung, Ausbildungsfragen, den technischen Zustand von Waffensystemen, Ausrüstung und Fahrzeugen sowie den personellen Gesamtbesetzungsgrad.

Die 4. Panzergrenadierbrigade bildet laut Begründung die "Schwere Brigade" des Bundesheeres, in der dessen mechanisierte Kräfte zusammengefasst seien. Damit sei sie entscheidend für den Fähigkeitserhalt in der konventionellen militärischen Landesverteidigung. Die FPÖ nimmt Bezug auf den 2019 vom Verteidigungsministerium vorgelegten Bericht "Unser Heer 2030", in welchem dem Bundesheer ohne Investitionen eine sinkende Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung attestiert wird. Speziell für den Bereich der Panzertruppe bedeute dies "den Wegfall der stoßkräftigen und geschützten Feuerkraft in allen Einsatzarten." Sollte sich die Bedrohungslage verschlechtern, bestehe keine Möglichkeit zur Abwehr konventioneller Gegner. (Schluss) wit