Parlamentskorrespondenz Nr. 863 vom 11.07.2022

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Koalitionsparteien zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

Pflegebonus für Angehörige: ÖVP und Grüne nehmen zweiten Anlauf

Wien (PK) – Bereits ein im Juni von den Koalitionsparteien eingebrachter Gesetzesantrag hatte die Einführung eines jährlichen Pflegebonus für pflegende Angehörige zum Inhalt. Demnach sollten Personen, die einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige in häuslicher Umgebung betreuen und deshalb ihren Job aufgegeben haben bzw. als pflegende:r Angehörige:r versichert sind, ab 2023 einen Bonus von 1.500 €, ausgezahlt in monatlichen Teilbeträgen, erhalten. Als Voraussetzung sah der Antrag den Bezug von Pflegegeld in Höhe der Stufe 4 durch die pflegebedürftige Person vor. Im Zuge der Plenarberatungen wurden diese Bestimmungen allerdings aus dem Gesetzespaket zur Pflegereform gestrichen, um sie noch einmal zu überarbeiten. Insbesondere ist gemäß den Ankündigungen der Koalitionsparteien geplant, den Pflegebonus auch Pensionist:innen zu gewähren, die ihren Partner bzw. ihre Partnerin zu Hause betreuen.

Um einen raschen Beschluss der noch zu überarbeitenden Bestimmungen zu ermöglichen, haben ÖVP und Grüne am letzten Plenartag vor Tagungsende eine neue Initiative zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes vorgelegt (2717/A). Sie lehnt sich vorerst am ursprünglichen Gesetzesantrag an und enthält nur punktuelle Adaptierungen. So wollen die Koalitionsparteien Vorsorge für den Fall treffen, dass die technischen Voraussetzungen zur automatischen Überweisung des Pflegebonus verspätet vorliegen. Ebenso sind Vorkehrungen zur Vermeidung der Auszahlung eines doppelten Bonus geplant. Ziel des Pflegebonus ist es, die Pflege zu Hause – nach Abschaffung des Pflegeregresses – stärker zu unterstützen.

Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zur Vermeidung von Härtefällen

Beantragt haben ÖVP und Grüne außerdem eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (2720/A). Damit sollen Härtefälle infolge aufgedeckter Schwarzarbeit vermieden werden. Gemäß aktueller Rechtslage werden sowohl der betroffene Betrieb als auch der bzw. die betroffene ausländische Beschäftigte für ein Jahr für weitere Bewilligungen gesperrt, wenn sie mehr als einmal ohne aufrechte Beschäftigungsbewilligung wie etwa eine Rot-Weiß-Rot-Karte ertappt wurden. Dabei werde weder auf die Art und Dauer der Verfehlung noch auf den Grad des Verschuldens Rücksicht genommen, heißt es in den Erläuterungen. Künftig soll dieser Automatismus fallen und dem AMS ein gewisser Spielraum bei minderschweren Gesetzesverletzungen eingeräumt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin glaubhaft machen kann, dass konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, um weitere Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu verhindern. (Schluss) gs