Parlamentskorrespondenz Nr. 1032 vom 28.09.2022

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS-Anträge zur Volksanwaltschaft, zum AVG und zum Thema Fake News, SPÖ-Antrag zum Zukunftsfonds

Wien (PK) – Die NEOS nehmen einen neuen Anlauf zur Änderung des Wahlmodus für die Volksanwaltschaft und schlagen einen Fünf-Punkte-Plan gegen Fake News und Desinformation vor. Zudem drängen sie auf eine Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung in Zusammenhang mit klimafreundlichen Projekten. Die SPÖ spricht sich für eine Fortführung des Zukunftsfonds aus.

NEOS schlagen Fünf-Punkte-Plan gegen Fake-News und Desinformation vor

NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter ortet eine immer stärker werdende Bedrohung der österreichischen Gesellschaft durch Fake News und Desinformation und fordert die Regierung dazu auf, einen Fünf-Punkte-Plan umzusetzen, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern (2751/A(E)). So braucht es ihrer Meinung nach etwa eine funktionierende Medienkompetenzentwicklung sowohl an den Schulen als auch in der Erwachsenenbildung, damit Bürger:innen nicht in "Fake-News-Fallen" tappen oder Opfer von Desinformationskampagnen werden. Zudem schlägt sie ein allgemein anerkanntes Gütesiegel für journalistische Sorgfalt vor, das jene Medien auszeichnen soll, die faktenbasiert, seriös und anhand nachvollziehbarer Quellen arbeiten. Weiters sind ihr die Einrichtung eines mit unabhängigen Expert:innen besetzten Büros gegen Fake News und Desinformation sowie staatliche Förderungen für seriöse Fakten-Check-Initiativen und für unabhängige Social-Media-Kanäle zur Vermittlung von Medienkompetenz-Inhalten ein Anliegen.

Begründet wird der Antrag von Brandstötter damit, dass die bestehenden Mittel zur Bekämpfung von Fehlinformationen und gezielten Desinformationskampagnen nicht ausreichen. Durch die fortschreitende Digitalisierung und damit einhergehende isolierte Wahrnehmungswelten entstünden Echokammern, die zu immer weniger Toleranz für andere Meinungen führten. Zudem werde das Recht auf eigene Meinung immer öfter und von vielen politischen Gruppen ganz bewusst mit dem Recht auf eigene Fakten verwechselt, kritisiert die Abgeordnete.

… und drängen auf eine Verfahrensbeschleunigung für klimafreundliche Großprojekte

Ein weiterer Entschließungsantrag der NEOS hat die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für klimafreundliche Großprojekte zum Ziel (2768/A(E)). Zu diesem Zweck müsste nach Meinung der Abgeordneten Johannes Margreiter und Nikolaus Scherak das Allgemeine Verfahrensgesetz (AVG) novelliert werden. Als überflüssig wird von den NEOS etwa jene Bestimmung erachtet, die eine zwingende Veröffentlichung von Edikten in Printmedien vorsieht. Zudem sollte eine Teilnahme am jeweiligen Verfahren ihnen zufolge auch dann möglich sein, wenn nicht sofort Einwendungen erhoben werden, sofern das nicht zu Verfahrensverzögerungen führt. Bei Projekten im Sinne der Energiewende sollten Beschwerden gegen erstinstanzliche Bescheide keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wolle Österreich die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreichen, brauche es rasch umfangreiche neue Infrastrukturen wie Windkraftwerke und PV-Anlagen, machen Margreiter und Scherak geltend.

Änderung des Wahlmodus für die Volksanwaltschaft

Bereits im Februar 2020 haben die NEOS einen Gesetzesantrag auf Änderung des Wahlmodus für die Volksanwaltschaft eingebracht. Nun nimmt NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper einen neuen Anlauf (2776/A). Nicht mehr die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat sollen demnach ein Nominierungsrecht für die drei Mitglieder der Volksanwaltschaft haben, vielmehr soll eine mit Expert:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft besetzte Auswahlkommission die Bewerber:nnen nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Basis ihrer Qualifikation reihen. Die Wahl würde dem Antrag zufolge wie bisher dem Nationalrat obliegen, allerdings schlägt Krisper sowohl für die Erstellung des Gesamtvorschlags durch den Hauptausschuss als auch für die Letztentscheidung im Plenum eine Zweidrittelmehrheit vor. Zudem soll der Hauptausschuss ein öffentliches Hearing abhalten.

Krisper argumentiert, dass es sich beim derzeitigen Bestellmodus für die Volksanwaltschaft de facto um keine Wahl handelt, sondern vielmehr um ein Entsenderecht der mandatsstärksten Parteien. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Volksanwaltschaft seit 2012 auch für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig ist, hält sie jedoch ein transparentes und parteipolitisch unabhängiges Bestellverfahren mit öffentlicher Ausschreibung und öffentlichem Hearing für unumgänglich.

SPÖ will Zukunftsfonds um weitere fünf Jahre verlängern

Die SPÖ spricht sich dafür aus, dem 2005 eingerichteten Zukunftsfonds über das Jahr 2022 hinaus frische Budgetmittel zur Verfügung zu stellen und hat eine entsprechende Änderung des Zukunftsfonds-Gesetzes beantragt (2813/A). Konkret sollen für weitere fünf Jahre jährlich 2 Mio. € bereitgestellt werden. Der Zukunftsfonds habe seine Aufgaben "hervorragend erfüllt" und einen großen Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus geleistet, macht Antragsteller Harald Troch geltend. Er solle daher fortgeführt werden.

Aufgabe des Zukunftsfonds ist es, Projekte zu unterstützen, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des NS-Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz beitragen. Auch einschlägige wissenschaftliche Arbeiten können gefördert werden. Finanziert wurde der Fonds ursprünglich aus den Restmitteln des Österreichischen Versöhnungsfonds, seit 2018 erhält er überdies jährlich einen Zuschuss von 2 Mio. €. (Schluss) gs