Parlamentskorrespondenz Nr. 1484 vom 20.12.2022

Neu im Sozialausschuss

Koalitionsantrag zur bevorstehenden Anhebung des Regelpensionsalters von Frauen, weitere Initiativen zum Themenbereich Pensionen

Wien (PK) – Eine von den Koalitionsparteien beantragte Sozialversicherungsnovelle enthält präzisierende Bestimmungen in Bezug auf die bevorstehende schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen. Von Seiten der Oppositionsparteien fordern die NEOS unter anderem die Einberufung eines Pensionsgipfels. Die FPÖ hat zwei vom Nationalrat letzte Woche abgelehnte Initiativen neu eingebracht.

Schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen

Bereits 1992 hat der Nationalrat beschlossen, das Regelpensionsalter für Frauen ab dem Jahr 2024 schrittweise an jenes für Männer anzugleichen. Bis zum Jahr 2033 wird es demnach sukzessive von 60 Jahren auf 65 Jahre steigen. Nun haben ÖVP und Grüne eine Sozialversicherungsnovelle vorgelegt, die präzisierende Bestimmungen zum seinerzeit beschlossenen Bundesverfassungsgesetz enthält (3073/A).

Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, werden demnach erst mit 60,5 Jahren ihre Pension antreten können. Für jene, die im zweiten Halbjahr 1964 auf die Welt kamen, wird das vollendete 61. Lebensjahr als Regelpensionsalter gelten. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, werden demnach – wie ihre männlichen Kollegen – erst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs regulär in Pension gehen können. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen zur vorzeitigen Alterspension (Korridorpension), hier hat die schrittweise Anhebung der Altersgrenze bereits 2019 begonnen.

Gemäß den Erläuterungen kann es durch die präzisierenden Bestimmungen dazu kommen, dass manche Frauen etwas früher als ursprünglich geplant ihre Pension antreten können. Für bereits vereinbarte Altersteilzeitregelungen schlagen ÖVP und Grüne daher eine Übergangsbestimmung vor. Demnach soll etwa bei der Blockvariante das Verhältnis von Arbeitsphase und Freizeitphase von den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Im Falle einer kontinuierlichen Stundenreduktion wird es möglich sein, bis zum Ende der Vereinbarung Altersteilzeitgeld zu beziehen, auch wenn dieses Ende über dem nun tabellarisch festgelegten Regelpensionsalter liegen sollte.

NEOS kritisieren Pensionspolitik der Regierung

Scharfe Kritik an der Pensionspolitik der Regierung üben die NEOS. Diese sei nicht nachhaltig, vielmehr würden regelmäßig "Pensionsgeschenke" verteilt, bemängelt Abgeordneter Gerald Loacker. Für ihn ist es deshalb auch nicht verwunderlich, dass der Vorsitzende der Alterssicherungskommission (ASK) Walter Pöltner im September 2021 zurückgetreten ist.

Derzeit wird die Kommission interimistisch durch die Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes Ingrid Korosec geleitet, was für Loacker allerdings eine offensichtliche Unvereinbarkeit darstellt. Man könne nicht auf der einen Seite "Pensionistenlobbying" machen und auf der anderen Seite dem Ziel der Generationengerechtigkeit verpflichtet sein, argumentiert er. Die NEOS fordern Sozialminister Johannes Rauch und Finanzminister Magnus Brunner daher in einem Entschließungsantrag (3032/A(E)) auf, einen neuen Vorsitzenden bzw. eine neue Vorsitzende der Alterssicherungskommission zu bestellen.

Außerdem ist den NEOS die Einberufung eines Pensionsgipfels mit Pensionsexpert:innen und Vertreter:innen aller Parlamentsparteien ein Anliegen (3037/A(E)). Dabei sollen Maßnahmen zur Abmilderung der stark steigenden staatlichen Pensionszuschüsse ausgearbeitet werden. Österreich schlittere zunehmend in eine pensionsbedingte Budgetkrise, warnt Loacker. Trotz Warnungen von allen Seiten würden jedoch keine Maßnahmen gesetzt. In diesem Zusammenhang verweisen die NEOS auch auf aktuelle Prognosen, wonach die Pensionszuschüsse des Bundes von 2022 bis 2026 von 5,2 % des BIP auf 6,2 % steigen werden.

FPÖ fordert weiterhin Pensionsanpassung von mindestens 10 %

Eine gänzlich andere Stoßrichtung hat ein Entschließungsantrag der FPÖ (3048/A(E)). Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und ihre Fraktionskolleg:innen fordern neuerlich, die Pensionen im kommenden Jahr über den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 % hinaus zu erhöhen. Jede Anpassung unter 10 % würde zu massiven Einkommensverlusten führen und einer "kalten Enteignung" gleichkommen, halten sie mit Hinweis auf Daten der Statistik Austria fest. Bei einer fortgesetzten Rekordteuerung über 10 % müssten ihrer Meinung nach die Pensionen zudem vierteljährlich angepasst werden. Ebenso machen sich die Freiheitlichen für einen "vollen Inflationsschutz" des Pensionskontos, die Abschaffung der gestaffelten Pensionsanpassung für Neo-Pensionist:innen sowie die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Beitragsjahren stark. Ein gleichlautender Antrag war erst letzte Woche vom Nationalrat abgelehnt worden.

… und "Aktion 60 plus" für den österreichischen Arbeitsmarkt

Gleiches gilt für einen weiteren Entschließungsantrag der FPÖ (3049/A(E)), der darauf abzielt, Nebenbeschäftigungen von Pensionist:innen zu erleichtern. Wer nach dem Pensionsantritt weiterarbeiten wolle, stehe derzeit vielen bürokratischen und finanziellen Hürden gegenüber, kritisiert Abgeordneter Erwin Angerer und fordert ein Maßnahmenpaket "Aktion 60 plus" für den österreichischen Arbeitsmarkt. Dieses soll unter anderem eine Reduktion der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei Beschäftigungsverhältnissen nach dem Pensionsantritt sowie eine zumindest vierteljährliche Valorisierung der Geringfügigkeitsgrenze beinhalten. Zudem soll ein Förderpaket jene Wirtschaftsbranchen unterstützen, die dringend nach qualifiziertem Personal suchen, damit dorthin Pensionist:innen in den Arbeitsmarkt zurückgeholt werden. (Schluss) gs