Parlamentskorrespondenz Nr. 129 vom 10.02.2023

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ will österreichisches Mitglied der EU-Kommission vom Nationalrat wählen lassen, NEOS fordern Aus für befristete Kettenverträge im ORF

Wien (PK) – Die FPÖ will den Bestellmodus für das österreichische Mitglied der EU-Kommission ändern und hat eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung beantragt (3103/A). Nicht mehr die Regierung soll – im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats – das Vorschlagsrecht für diese Position haben, sondern der Nationalrat selbst, wobei nur jene Partei einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin namhaft machen können soll, die bei den Europawahlen die meisten Stimmen erzielt hat. Diese Kandidatin bzw. dieser Kandidat müsste sich gemäß dem FPÖ-Antrag einem Hearing im Hauptausschuss stellen und bräuchte danach sowohl im Hauptausschuss als auch im Nationalrat eine einfache Mehrheit.

Begründet wird die Initiative von FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst damit, dass der derzeitige Bestestellmodus für den österreichischen EU-Kommissar bzw. die österreichische EU-Kommissarin "intransparent und demokratiepolitisch bedenklich" sei, da die Auswahl de facto alleine den Regierungsparteien obliege und das Ergebnis der EU-Wahlen keine Rolle spiele. Der Vorschlag der FPÖ lehne sich demgegenüber an "das bewährte Modell" der Bestellung der Volksanwaltschaft an, argumentiert sie.

Darüber hinaus ist es der FPÖ ein Anliegen, den Nationalrat stärker in die Ernennung der österreichischen Vertreter:innen im Europäischen Gerichtshof (EuGH), im EU-Gericht erster Instanz, im Europäischen Rechnungshof und im Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank einzubinden. Die Mitglieder des Hauptausschusses sollen demnach zum einen ein Einsichtsrecht in die Bewerbungsunterlagen sämtlicher Bewerber:innen bekommen, zum anderen sieht der FPÖ-Antrag verpflichtende Hearings im Parlament vor. Damit will die FPÖ dem ihrer Meinung nach "absurden" Zustand entgegenwirken, dass die Regierung in Bezug auf die jeweiligen Nominierungen zwar das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herstellen muss, die Ausschussmitglieder aber nicht beurteilen könnten, ob der Vorschlag der Regierung sachlich nachvollziehbar ist bzw. ob es bessere Bewerber:innen gegeben hätte.

Kettenverträge: NEOS urgieren Novelle zum ORF-Gesetz

NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter spricht sich dafür aus, die angekündigte Überarbeitung des ORF-Gesetzes auch dafür zu nutzen, befristeten Kettenverträgen einen Riegel vorzuschieben (3123/A(E)). Während derartige Praktiken an Universitäten abgeschafft worden und auch in der Privatwirtschaft nicht legal seien, würden für den ORF immer noch Sonderregelungen gelten, kritisiert sie. Das führe nicht nur zu Perspektivlosigkeit bei den betroffenen Mitarbeiter:innen, sondern schade auch dem ORF selbst. Schließlich seien für einen unabhängigen und qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Sender fair entlohnte und arbeitsrechtlich abgesicherte Mitarbeiter:innen unabdingbar, argumentiert Brandstötter. Die NEOS-Abgeordnete drängt außerdem auf die rasche Vorlage eines neuen ORF-Gesetzes, um bestehende Probleme zu lösen und offene Zukunftsfragen zu klären, wobei sie der Regierung mangelnden Reformwillen vorwirft. (Schluss) gs