Parlamentskorrespondenz Nr. 221 vom 01.03.2023

Maklerprovisionen: Nationalrat beschließt Erleichterungen für Wohnungssuchende

Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz ebenfalls beschlossen

Wien (PK) – Mit breiter Mehrheit hat der Nationalrat heute grünes Licht für das sogenannte Erstauftraggeberprinzip bei Maklerprovisionen gegeben. Die Provision von Immobilienmakler:innen bei der Vermittlung von Mietwohnungen muss künftig von der Auftraggeberseite bezahlt werden – in den meisten Fällen sind das die Vermieter:innen. Neben dieser Erleichterung für Wohnungssuchende haben die Abgeordneten Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz beschlossen, die insbesondere die Informationsverpflichtungen der Abgeber:innen betreffen. Im Zuge der Debatte eingebrachte Forderungen der SPÖ blieben in der Minderheit.

Maklergebühren ab Juli neu geregelt

Wohnungssuchende müssen künftig bei der Vermittlung von Mietwohnungen nur noch dann für die Provision der Immobilienmakler:innen aufkommen, wenn sie auch den Auftrag zur Suche gegeben haben. Ab 1. Juli 2023 gilt durch das mit breiter Mehrheit beschlossene Maklergesetz-Änderungsgesetz nämlich das "Erstauftraggeberprinzip". In den meisten Fällen werden somit die Vermieter:innen als Auftraggeber:innen die Provision begleichen müssen. Umgehungsgeschäfte sollen weitestgehend unterbunden und das Nichteinhalten mit Sanktionen belegt werden, wie die Regierungsvorlage vorsieht.

Die zuständige Justizministerin Alma Zadić zeigte sich erfreut über die Umsetzung des Besteller:innenprinzips bei Maklergebühren. Man räume damit endlich mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Denn bisher seien Wohnungssuchende oft zur Zahlung einer Leistung verpflichtet gewesen, die sie nicht in Anspruch genommen hätten. Aus ihrer Sicht sei ein umfassender Umgehungsschutz gegeben, sodass die Gebühren in Zukunft nicht durch die Hintertüre an die Mieter:innen weitergegeben werden können. Wie die Regelungen in der Praxis funktionieren, werde eine Evaluierung zeigen, die laut Gesetz im Jahr 2027 vorgesehen ist, so Zadić.

Mit der vorliegenden Novelle werde eben kein Bestellerprinzip umgesetzt, betonte Ruth Becher (SPÖ) und warf der Regierung vor, den Menschen "einen Schmäh zu verkaufen". Es sei explizit von einem "Erstauftraggeberprinzip" die Rede. Laut Becher seien Umgehungen damit weiter möglich und das Gesetz "kaputt". Sie legte mittels Abänderungsantrag einen alternativen Vorschlag für ein Bestellerprinzip vor. Mit dem Antrag wollte sie außerdem verankern, dass Vereinbarungen unwirksam sind, durch die die Provision von Vermieter:innen an die Mieter:innen weitergegeben werden. Außerdem schlug sie Geldstrafen von bis zu 25.000 € bei Verstößen vor. Der Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Seine Fraktion sehe zwar die gute Absicht, aber auch die schlechte Umsetzung des Gesetzes, sagte Maximilian Lercher (SPÖ), der die Gelegenheit dafür nutzte, einen Appell für eine Mietpreisbremse an die Koalition zu richten.

Mit der Änderung bei den Maklerprovisionen hätten die Grünen etwas durchgesetzt, das Bundesregierungen mit roter Beteiligung über viele Jahre nicht zusammengebracht hätten, meinte Sigrid Maurer (Grüne). Ihre Fraktion sehe Wohnen als Grundrecht, weshalb sie sich für Entlastungen für Wohnungssuchende einsetze. Das Wegfallen der Maklergebühren für Mieter:innen würde insbesondere junge Menschen und Personen mit niedrigem Einkommen stark entlasten. Insgesamt gehe man laut Berechnungen von einer Entlastung von über 55 Mio. € pro Jahr aus. Auch Nina Tomaselli (Grüne) zeigte sich erfreut über diese "wohnpolitische Errungenschaft". Den Sozialdemokrat:innen warf sie vor, Mieter:innen mit unwahren Behauptungen unzulässig zu verunsichern.

Johann Singer (ÖVP) bezeichnete die Novelle als "Paradigmenwechsel". Mit dem heutigen Beschluss setze man ein Projekt um, das im Regierungsprogramm vereinbart worden war. Seiner Fraktion sei wichtig gewesen, Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, was mit den Bestimmungen gelungen sei. Ein solcher Paradigmenwechsel fordere dennoch alle Beteiligten, insbesondere die Makler:innen, so Singer. Er habe aber Vertrauen in die Branche, dass sie die Umstellung gut bewältigen werde. Seine ÖVP-Kollegin Johanna Jachs strich die Entlastung insbesondere für junge Menschen wie Studierende und Lehrlinge hervor.

Zustimmung "ohne Euphorie" äußerte Yannick Shetty (NEOS). Seine Fraktion stimme zu, weil die derzeitige Rechtslage insbesondere für junge Menschen unbefriedigend sei. Er befürchte jedoch, dass sich damit die monatliche Miete am freien Mietmarkt erhöhen werde. Auch die erst für 2027 angesetzte Evaluierung sehe er kritisch. Philipp Schrangl (FPÖ) signalisierte ebenfalls Zustimmung, bezeichnete die Änderung bei den Maklergebühren aber als "Tropfen auf den heißen Stein", wenn es um Wohnkosten gehe.

Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz

Ein ebenfalls mit breiter Mehrheit beschlossener Antrag der Koalitionsfraktionen bringt Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz. Damit wird die Informationsverpflichtung bei der Ermittlungs- und Berechnungsmethodik der Verbrauchsanteile normiert. Auf Wunsch der Abnehmer:innen müssen die Abgeber:innen künftig die Abrechnungsinformationen (samt Verbrauchs- oder Ablesewerten) auch an Dritte übermitteln.

Nina Tomaselli (Grüne) bezeichnete das Gesetz und die nun verbesserte Transparenz bei der Abrechnung von Heiz- und Kältekosten als "immanent wichtig". Denn es gebe in Österreich mehrere Ablesefirmen, die in der Vergangenheit ihre Marktmacht ausgenützt und etwa Preisabsprachen betrieben hätten. Dagegen helfe nur "radikale Transparenz", zeigte sich Tomaselli überzeugt. Mit den vorliegenden Anpassungen werde diese geschaffen. Auch Michaela Steinacker (ÖVP) betonte, es sei entscheidend, dass Abnehmer:innen wissen, wofür und in welchem Ausmaß sie bezahlen. Die Novelle bringe ein deutliches Plus an Transparenz und sei ein wichtiger Schritt im Sinne des Konsumentenschutzes.

Für Johannes Margreiter (NEOS) diene die Novelle dem Klimaschutz und bringe gleichzeitig Vorteile für die betroffenen Personen. Er verband sein Lob und seine Zustimmung aber auch mit der dringenden Forderung, die Wohngesetze in einem abgestimmten Paket klimafit zu machen.

Von einem ersten Schritt in die richtige Richtung sprach Andreas Kollross (SPÖ). Es handle sich bei der vorliegenden Gesetzesänderung nur um kleine Verbesserungen für die Verbraucher:innen und nicht um die Schaffung von wirklicher Transparenz. Er forderte weitere Verbesserungen im Heizkostenabrechnungsgesetz und brachte dazu einen Entschließungsantrag ein. Neben Maßnahmen zur besseren Nachvollziehbarkeit der Verbrauchswerte und Kosten sprachen sich die Sozialdemokrat:innen darin auch dafür aus, dass Wohnungsnutzer:innen keinesfalls Reparatur- oder Baukosten von Heizanlagen verrechnet bekommen dürfen. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Gänzlich ablehnend zum Antrag der Koalitionsfraktionen äußerte sich Christian Lausch von der FPÖ. Seiner Fraktion gehen die Änderungen nicht weit genug, sagte er und forderte etwa die Abschaffung der Monopolstellung der Ablesefirmen. (Fortsetzung Nationalrat) kar

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