Parlamentskorrespondenz Nr. 295 vom 16.03.2023

Bundesrat befürwortet UVP-Novelle zur Beschleunigung der Energiewende

Kein Veto gegen Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes

Wien (PK) – Eine Novelle des Umweltverträglichkeits-Prüfungs-Gesetzes passierte heute den Bundesrat . Damit soll die Umsetzung von Vorhaben der Energiewende und das Erreichen der Klimaziele beschleunigt werden. Ebenso grünes Licht gab die Länderkammer für Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz. Dies soll die Wärmeversorgung österreichischer Haushalte im Krisenfall so lange wie möglich gewährleisten.

Reform der UVP-Verfahren soll Energiewende beschleunigen

Um die Klimaziele schneller zu erreichen, sollen UVP-Verfahren für Vorhaben der Energiewende künftig schneller durchgeführt werden. Dies soll durch eine Novelle des Umweltverträglichkeits-Prüfungs-Gesetzes erreicht werden, die heute vom Bundesrat mehrheitlich angenommen wurde. Darin sind Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz vorgesehen, insbesondere Möglichkeiten zur besseren Strukturierung der Verfahren. Zudem wird die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Bürgerinitiativen in Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Ebenso erfolgen Anpassungen bei der Verfahrensführung beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei Beschwerdevorbringen. Auch den Erfordernissen des Klimaschutzes sowie der Reduzierung des Bodenverbrauchs soll durch detaillierter formulierte Bestimmungen Rechnung getragen werden. Ziel der überarbeiteten Tatbestände ist, den Vollzug mit besseren Kriterien zu unterstützen, ob für ein Vorhaben ein UVP-Verfahren notwendig ist. So sollen neue Tatbestände etwa für große Parkplatzvorhaben, für großflächige Neuversiegelungen oder für die Lagerung von Abfällen eingeführt werden.

Mit der Novelle würden Verfahren künftig effizienter im Sinne aller Beteiligten abgewickelt, betonte Bundesminister Johannes Rauch in Vertretung von Umweltministerin Leonore Gewessler. Angesichts der Abhängigkeit von russischem Gas müsse der Ausbau erneuerbarer Energien Priorität haben. Damit würden auch Arbeitsplätze der Zukunft gesichert.

Der nunmehr mögliche schnellere Ausbau erneuerbarer Energien sei eine Chance, den Energiemix voranzutreiben, betonte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) und hob den stärkeren Bodenschutz im Rahmen der Novelle hervor. Die Verringerung bürokratischer Hürden und die Effizienzsteigerung würden Kosten sparen sowie Projekte schneller umsetzen und damit positiv auf die Energiewende hinwirken, meinte Isabella Kaltenegger (ÖVP/St).

Angesichts der Klimaveränderungen gelte es rasch zu handeln und erneuerbare Energien auszubauen, betonte Daniel Schmid (SPÖ/T). Für eine tatsächliche Beschleunigung der UVP-Verfahren brauche es zudem mehr personelle Ressourcen und einen Pool an Sachverständigen.

Windkraftanlagen könnten nun auch ohne planungsrechtliche Festlegung und damit gegen den Willen der Bevölkerung genehmigt werden, kritisierte Michael Bernard (FPÖ/N) die UVP-Novelle als "nächsten Freiheitsanschlag" der Bundesregierung. Verfassungsrechtliche Bedenken der Länder würden einfach "weg gewischt", bemängelte auch Josef Ofner (FPÖ/K). China sei der Hauptproduzent von Windkraftanlagen und man begebe sich damit in die nächste Abhängigkeit. Zudem nehme man ein "Zuplanieren" der Landschaft in Kauf und gefährde damit Natur und Tourismus.

Die Gemeinden würden mit der Novelle gestärkt und nicht "entmachtet", entgegnete Adi Gross (Grüne/V). Diese könnten nun auch ohne überörtliche Zonenplanung Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet errichten. Der ungebremsten Bodenversiegelung würde mit der Novelle "ein Riegel vorgeschoben", befürwortete auch Maria Huber (Grüne/St) angesichts des starken "Flächenfraßes" hierzulande die Reform.

Gaswirtschaftsgesetz: Versorgungssicherheit für Fernwärmekund:innen

Mit einem Initiativantrag der Regierungsparteien auf Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden, wonach Betreiber von Gasspeicheranlagen eine Zertifizierung der zuständigen nationalen Behörden vorweisen müssen. Künftig sollen daher Speicherunternehmen die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzeigen müssen. Ergänzend dazu soll vorgesehen werden, den Kreis der in Krisenfällen geschützten Kundinnen und Kunden auf Fernwärmeanlagen auszuweiten. Damit soll auch im Solidaritätsfall die Energieversorgung gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und damit eine Wärmeversorgung österreichischer Haushalte so lange wie möglich gewährleistet werden. Auswirkungen hat die Ausweitung auch auf den Speichervorrat. Der Antrag wurde mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit angenommen. (Fortsetzung Bundesrat) pst

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