Parlamentskorrespondenz Nr. 387 vom 06.04.2023

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS-Antrag zur Wahl der Volksanwaltschaft, FPÖ-Antrag zur Neutralität

Wien (PK) – Die NEOS fordern neuerlich, den Bestellmodus für die Mitglieder der Volksanwaltschaft zu ändern. Die FPÖ will die Neutralität stärker in der Bundesverfassung verankern.

Änderung des Bestellmodus für die Mitglieder der Volksanwaltschaft

Die NEOS haben bereits mehrfach eine Änderung des Bestellmodus für die Mitglieder der Volksanwaltschaft beantragt (siehe etwa die Anträge 359/A, 1329/A und 2776/A). Nun hat Abgeordnete Stephanie Krisper neuerlich eine entsprechende Initiative eingebracht (3275/A). Nicht mehr die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat sollen demnach ein Nominierungsrecht für die drei Mitglieder der Volksanwaltschaft haben, vielmehr soll eine mit Expert:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft besetzte Auswahlkommission die Bewerber:innen nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Basis ihrer Qualifikation reihen. Die Wahl würde dem Antrag zufolge wie bisher dem Nationalrat obliegen, allerdings schlägt Krisper sowohl für die Erstellung des Gesamtvorschlags durch den Hauptausschuss als auch für die Letztentscheidung im Plenum eine Zweidrittelmehrheit vor. Zudem soll der Hauptausschuss ein öffentliches Hearing abhalten.

Krisper argumentiert, dass es sich beim derzeitigen Bestellmodus für die Volksanwaltschaft de facto um keine Wahl handelt, sondern vielmehr um ein Entsenderecht der mandatsstärksten Parteien. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Volksanwaltschaft seit 2012 auch für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig ist, hält sie jedoch ein transparentes und parteipolitisch unabhängiges Bestellverfahren mit öffentlicher Ausschreibung und öffentlichem Hearing für unumgänglich.

FPÖ will Neutralität stärker in der Bundesverfassung verankern

Die FPÖ plädiert dafür, die Neutralität Österreichs zu einem Verfassungsprinzip aufzuwerten und hat eine entsprechende Novellierung der Bundes-Verfassungsgesetzes beantragt (3309/A). Statt "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus" soll Artikel 1 der Bundesverfassung künftig "Österreich ist eine demokratische, wehrhafte, immerwährend neutrale souveräne Republik. Ihr Recht geht vom österreichischen Bundesvolk aus" lauten. Außerdem soll für eine Änderung dieses Artikels in Hinkunft neben einer Volksabstimmung auch eine Vier-Fünftel-Mehrheit im Nationalrat und im Bundesrat nötig sein. Beschlüsse internationaler Organisationen einschließlich der EU, deren Umsetzung Artikel 1 verletzten würde, sollen in Österreich nicht zur Anwendung kommen dürfen.

Begründet wird die Initiative von Klubobmann Herbert Kickl und FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst unter anderem damit, dass die Grundprinzipien des Zusammenlebens in Österreich durch aktuelle Entwicklungen ins Wanken geraten seien. Zudem befürchten sie, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) österreichische Verfassungsnormen aushebeln könnte, wobei sie konkret auf ein EuGH-Urteil zur polnischen Justizreform verweisen. Kickl und Fürst sehen daher die Zeit gekommen, das Fundament der Bundesverfassung durch eine ausdrückliche Verankerung des Neutralitätsprinzips und eine Bekräftigung des Souveränitätsrechts zu stärken. Im Konfliktfall könnte das ihrer Meinung nach in letzter Konsequenz dazu führen, dass Österreich aus der EU bzw. aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austreten muss, wenn der EuGH bzw. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Souveränität Österreichs nicht respektieren würden. Da ein Beschluss des FPÖ-Antrags laut Kickl und Fürst eine Gesamtänderung der Bundesverfassung zur Folge hätte, wäre er einer Volksabstimmung zu unterziehen. (Schluss) gs