Parlamentskorrespondenz Nr. 543 vom 17.05.2023

Neu im Wissenschaftsausschuss

Fünf-Parteien-Antrag zur Regelung der Promotion "Sub auspiciis"

Wien (PK) - Der Bundespräsident kann die Verleihung des Doktorats an österreichischen Hochschulen unter seinen Auspizien, eine "Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae" genehmigen, wenn der Kandidat oder die Kandidatin bestimmte Bedingungen erfüllt. In § 2 Abs. 1 lit. e des entsprechenden Bundesgesetzes ist die Möglichkeit einer Nachsicht der Überschreitung der gesetzlichen Studiendauer "aus triftigen Gründen" vorgesehen. Mit einem Fünf-Parteien-Initiativantrag wollen die Wissenschaftssprecher:innen der Nationalratsfraktionen Rudolf Taschner (ÖVP), Eva Blimlinger (Grüne), Andrea Kuntzl (SPÖ), Martin Graf (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) weitere Ausnahmegründe festlegen (3368/A). Sie weisen darauf hin, dass die Universitäten bereits jetzt Kinderbetreuung und Pflege naher Angehöriger als Nachsichtgrund für die Studienzeitüberschreitung anerkennen. Künftig sollen nach dem Willen der Abgeordneten die zuständigen Organe der Universitäten auch Schwangerschaft, Kinderbetreuung und, wie es in der Begründung des Antrags heißt, "generell weitere lebensphasen- und biografiebezogene Faktoren, die sich aus der sozialen Dimension in der Hochschulbildung ergeben", als triftige Gründe für eine Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer bewerten. Unter den beispielhaft angeführten Nachsichtgründen soll laut dem Initiativantrag außerdem eine Behinderung, deren Grad mindestens 25 % beträgt, genannt werden. (Schluss) sox


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