Parlamentskorrespondenz Nr. 578 vom 26.05.2023

Neu im Gesundheitsausschuss

Mutter-Kind-Pass wird ausgebaut und zum digitalen Eltern-Kind-Pass weiterentwickelt

Wien (PK) – Der bisherige Mutter-Kind-Pass erhält ab Jänner 2024 nicht nur einen neuen Namen, sondern wird bis 2026 auch ausgebaut und digitalisiert. Grundlage dafür ist eine Regierungsvorlage, durch die das Eltern-Kind-Pass-Gesetz erlassen und damit zusammenhängende Rechtsmaterien novelliert werden (2049 d.B.). Das in Österreich im Jahr 1974 eingeführte Vorsorgeprogramm habe einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten bei Müttern und ihren Neugeborenen geleistet sowie die Säuglingssterblichkeit deutlich reduziert, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Anspruch auf die Untersuchungen hat jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich, unabhängig vom Krankenversicherungsstatus.

Die Leistungen des Mutter-Kind-Passes wurden in der Vergangenheit regelmäßig angepasst und sollen nunmehr noch einmal deutlich erweitert werden. Dazu finden sich im Entwurf aber keine konkreten Angaben, da der Umfang und die Art der ärztlichen Untersuchungen und Hebammenberatungen bis zur Vollendung des 62. Lebensmonats des Kindes per Verordnung durch den Gesundheitsminister im Einvernehmen mit der Familienministerin festzulegen sind. Darüber hinaus können weitere Beratungsleistungen (z.B. Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung) vorgesehen werden. Geplant ist auch eine Ausdehnung des Untersuchungsprogramms bis zum 18. Lebensjahr; derzeit sind nur Kinder bis rund um den 5. Geburtstag erfasst. Die Kosten werden zu zwei Dritteln vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und zu einem Drittel von den Krankenversicherungsträgern übernommen.

Elektronischer Eltern-Kind-Pass wird schrittweise umgesetzt

Mit der Schaffung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass Anwendung soll die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von Gesundheitsdiensten (z.B. durch elektronische Einsicht in Untersuchungsergebnisse) und die Zuweisung an zusätzliche Unterstützungsangebote (z.B. Frühe Hilfen) verbessert werden. Eine weitere Erleichterung für die Familien ergibt sich dadurch, dass der für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes erforderliche Nachweis von insgesamt zehn Untersuchungen während der Schwangerschaft und nach Geburt des Kindes entfällt, sofern diese elektronisch erfasst wurden.

Im Sinne eines niederschwelligen Zugangs sollen vor allem sozial benachteiligte und bildungsferne Familien sowie Personen mit eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen noch besser erreicht werden. Deshalb wird der Eltern-Kind-Pass auch in leichter Sprache und in mindestens vier Fremdsprachen zur Verfügung stehen. Es soll im Wege des elektronischen Eltern-Kind-Pass-Portals (eEKP) auch die Möglichkeit geschaffen werden, individuell an Untersuchungen und die Einhaltung von Fristen erinnert zu werden.

Gelbes Papierheft wird ab 2026 durch elektronische Variante abgelöst

Das Eltern-Kind-Pass-Gesetz soll zudem den Weg für die Digitalisierung des Vorsorgeprogramms ebnen. Durch die Einrichtung einer barrierefreien, elektronischen Dokumentationsplattform werde der Zugriff auf die Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert. Befunde werden in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert und können so in digitaler Form einfach zwischen behandelnden Ärzt:innen und Hebammen weitergegeben werden. Auch eine Nutzung der Daten für Wissenschaft und Forschung unter Wahrung des Datenschutzes ist im Gesetzesentwurf vorgesehen. So können die Daten für statistische Auswertungen zu gesundheitspolitischen Fragestellungen durch die Gesundheit Österreich GmbH und die Bundesanstalt "Statistik Österreich" verwendet werden.

Das eEKP-Portal soll in zwei Varianten zugänglich sein, einerseits als App, die jederzeit mit dem Smartphone genutzt werden kann, und andererseits als Web-Anwendung (Öffentliches Gesundheitsportal Österreich). Sollte den Betroffenen ein Zugriff auf ihre Daten über das eEKP-Portal nicht möglich oder nicht zumutbar sein, so können diese Rechte auch im Wege einer vom Gesundheitsminister noch einzurichtenden Servicestelle wahrgenommen werden. Für den Nachweis der durchgeführten Untersuchungen bzw. Beratungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe, wird eine elektronische Schnittstelle zwischen der eEKP-Datenbank und der KBG-Datenbank geschaffen, wodurch die Krankenversicherungsträger die notwendigen Daten künftig vollautomatisch erhalten werden.

Zudem soll eine Informationsplattform entwickelt werden, auf der die verschiedenen Familienleistungen sowie Angebote zu psychischer Gesundheit, Gesundheitsförderung, Prävention, Familienberatung oder Elternbildung dargestellt werden. Darüber hinaus sichert die Digitalisierung die Daten, weil ein Verlust des Passes nicht mehr möglich ist. Ab 1. Jänner 2026 dürfen die Daten von Schwangeren und Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, ausschließlich in der elektronischen Variante dokumentiert werden.

Das Gesetz sei auch Voraussetzung dafür, um Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der EU in der Höhe von 10 Mio. € für die Entwicklung einer Elektronischen Mutter-Kind-Pass-Plattform in Anspruch nehmen zu können. Die Kosten für Wartung und Betrieb werden ab 2026 jährlich mit 1,85 Mio. € angesetzt, wobei diese zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu einem Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind.

Mit der technischen Umsetzung soll bereits im zweiten Halbjahr 2023 begonnen werden. Ab 2024 erfolgt die sprachliche Umbenennung in Eltern-Kind-Pass sowie die Aufnahme von weiteren freiwilligen Leistungen. Die Nutzung der digitalen Variante soll schließlich ab 2026 möglich sein. Durch die Regierungsvorlage wird nicht nur das "eEltern-Kind-Pass-Gesetz" erlassen, sondern auch Änderungen im ASVG, dem Gesundheitstelematikgesetz, dem Familienlastenausgleichsgesetz sowie dem Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgenommen. (Schluss) sue