Parlamentskorrespondenz Nr. 670 vom 15.06.2023

Neu im Innenausschuss

ÖVP und Grüne wollen Bundeskrisenlager für den Gesundheitsbereich

Wien (PK) – Da etablierte Lieferkanäle versorgungsrelevanter Güter im Gesundheitswesen durch die COVID-19-Pandemie teilweise unterbrochen waren, übernahm der Bund vorübergehend die Koordinierung der Beschaffung von notwendigen Schutzausrüstungsprodukten und Verbrauchsmaterialien. Das dafür geschaffene COVID-19-Lagergesetz tritt mit 30. Juni 2023 außer Kraft, weshalb ÖVP und Grüne das "bewährte COVID-19-Lager" in ein allgemeines Bundeskrisenlager für den Gesundheitsbereich überführen wollen (3468/A). Ziel ist die Weiterführung des während der Pandemie beschafften "Notvorrats", der im Bedarfsfall einen Ausgleich von kurzfristigen Einschränkungen in der Versorgung mit Schutzausrüstung und sonstigen krisenrelevanten Gütern für den Gesundheitsbereich ermöglichen soll, wie aus der Begründung hervorgeht.

Die Beschaffung, Verwaltung, Lagerung und Verteilung soll weiterhin durch das Verteidigungsministerium (BMLV) und die budgetäre Bedeckung durch das Gesundheitsressort (BMSGPK) erfolgen.Der Anwendungsbereich betrifft laut Antrag alle Krisen im Zusammenhang mit dem Auftreten einer respiratorischen Erkrankung, aufgrund derer eine Gefährdung des Gesundheitssystems zu befürchten ist. Soweit es für die zweckmäßige Lagerhaltung oder zur Bekämpfung einer anderen Krise erforderlich ist, könne der bzw. die Verteidigungsminister:in im Einvernehmen mit dem BMSGPK nicht mehr benötigte Güter jedoch unentgeltlich abgeben. Die Koalition sieht eine Befristung des Gesetzes bis 31. Dezember 2024 vor. (Schluss) wit