Parlamentskorrespondenz Nr. 686 vom 19.06.2023

Neu im Sozialausschuss

Regierung will freiwilliges Engagement stärker fördern

Wien (PK) – Die Regierung will freiwilliges Engagement stärker fördern und hat dem Nationalrat in diesem Sinn eine Novelle zum Freiwilligengesetz vorgelegt (2085 d.B.). Unter anderem ist vorgesehen, das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) und das Freiwillige Umweltschutzjahr (FUJ) aufzuwerten, dauerhaft eine Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement einzurichten, regionale Freiwilligenzentren in Form von Projektförderungen zu unterstützen und die Budgetmittel für den Gedenkdienst bzw. den Friedens- und Sozialdienst im Ausland deutlich aufzustocken. Zudem sind in Zusammenhang mit dem Freiwilligenrat administrative Vereinfachungen vorgesehen. Die jährlichen Kosten des Pakets werden vom Sozialministerium mit rund 10,1 Mio. € beziffert.

Konkret wird mit der Novelle unter anderem eine Erhöhung des Taschengelds für Jugendliche festgeschrieben, die ein Freiwilliges Sozialjahr oder ein Freiwilliges Umweltjahr absolvieren. Die Untergrenze wird demnach künftig bei 75 % der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze – derzeit 50 % – liegen, wobei das Sozialministerium künftig Förderungen von bis zu 4,5 Mio. € pro Jahr bereitstellen will, um Trägerorganisationen im Sozialbereich zu animieren, 100 % der Geringfügigkeitsgrenze zu zahlen. Das stellt gleichzeitig – wie schon bisher – die Obergrenze für das Taschengeld dar. Zudem werden Teilnehmer:innen am Freiwilligenjahr künftig bundesweit einheitlich ein Klimaticket bekommen, wenn sie für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Einsatzort bzw. für Fahrten im Auftrag der Einsatzstelle ein öffentliches Verkehrsmittel benötigen. Die dafür anfallenden Kosten werden auf 1,5 Mio. € geschätzt.

Deutlich aufgestockt werden außerdem die Fördermittel zur Unterstützung des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland. Statt derzeit 1,2 Mio. € wird der Bund künftig bis zu 3 Mio. € locker machen. Zudem dürfen Jugendliche, die einen Auslandsdienst absolvieren, in Hinkunft im Falle von Katastrophen oder anderen außerordentlichen Notständen diesen im Inland fortsetzen. Eine ähnliche – befristete – Regelung hatte es schon während der Corona-Pandemie gegeben.

Dauerhaft eingerichtet und ausgebaut wird die im Zuge eines Pilotprojekts entwickelte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement, deren zentrales Instrument eine Online-Plattform ist, die Organisationen und den Freiwilligen umfassende Beratungs-, Service-, Vernetzungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet. Sie wird eine jährliche Zuwendung von 300.000 € erhalten. Außerdem will der Bund regionale Freiwilligenzentren in Form von Projektförderungen mit jährlich 1 Mio. € unterstützen sowie dem "Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement" jährlich 500.000 € überweisen. Mit diesen Mitteln soll – ergänzend zu etwaigen weiteren Zuwendungen wie Schenkungen und Erbschaften – ehrenamtliches Engagement unterstützt werden.

Beim Freiwilligenrat wird künftig von einer Beschränkung der Funktionsperiode – derzeit fünf Jahre – Abstand genommen. Zudem werden die bisher vorgeschriebenen Fristen zur Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern abgeschafft und weitere bürokratische Vereinfachungen vorgenommen. Gleichzeitig sollen die Aufgaben des Rates erweitert werden, etwa um die Annahme der jährlichen Berichte des Anerkennungsfonds. Änderungen sind auch beim Österreichischen Freiwilligenpass vorgesehen: Er soll in Hinkunft als zentraler österreichischer Nachweis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement dienen.

Zur Gänze aus dem Gesetz gestrichen wird die Möglichkeit eines Freiwilligen Integrationsjahrs. Die entsprechenden Bestimmungen seien durch die Einführung des Integrationsjahrs gemäß Integrationsjahrgesetz faktisch ohnehin nicht zur Anwendung gekommen, wird dieser Schritt begründet.

Wie aus den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle hervorgeht, haben in den Jahren 2021 und 2022 jeweils knapp 1.500 Jugendliche ein Freiwilliges Sozialjahr und 80 bzw. 98 Jugendliche ein Freiwilliges Umweltjahr absolviert, wobei beim Freiwilligen Sozialjahr Teilnehmerinnen einen deutlichen Überhang bilden (2021: 1.157, 2022: 1.136), während das Freiwillige Umweltjahr mehr (männliche) Teilnehmer (2021: 46, 2022: 61) anlockte. Das monatliche Taschengeld betrug im Durchschnitt zwischen 250 € und 300 €. Für Förderungen von Trägerorganisationen im Umweltbereich ist das Klimaschutzministerium zuständig. (Schluss) gs