Parlamentskorrespondenz Nr. 794 vom 05.07.2023

Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz: Nationalrat befürwortet strengere Regeln im Internet

Beschränkungen für Privatradio-Betreiber werden gelockert

Wien (PK) – Der Nationalrat hat sich heute mit breiter Mehrheit – ohne die Stimmen der FPÖ - für das Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz ausgesprochen. Aufgrund einer EU-Verordnung geht es unter anderem um die Verpflichtung für Hostingdienste, terroristische Inhalte auf Basis von Behörden-Anordnungen innerhalb einer Stunde zu löschen. Als zuständige Behörde zur Erlassung von Entfernungsanordnungen wird dafür die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) festgelegt. Die FPÖ begründete ihre Ablehnung unter anderem damit, dass die Terrorbekämpfung durch eine Medienbehörde der falsche Ansatz sei. Für Medienministerin Susanne Raab geht es darum, im Internet verbreitete terroristische Inhalte so rasch wie möglich zu löschen.

Einstimmig angenommen wurde die von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Novelle zum Privatradiogesetz und zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz. Betreiber von Privatradios werden demnach künftig – neben einem analogen Programm – bis zu sechs digitale terrestrische Hörfunkprogramme in einem Versorgungsgebiet ausstrahlen können. Bisher ist die Zahl auf zwei begrenzt. Ähnliches gilt für Medienverbünde.

Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz mit Geldstrafen bis zu 1 Mio. €.

Zur Bekämpfung von Terrorpropaganda und anderen Terror-Inhalten im Internet hat die EU im April 2021 eine Verordnung beschlossen, die seit rund einem Jahr in allen Mitgliedstaaten gilt. Demnach sind Hostingdienste verpflichtet, terroristische Inhalte auf Basis von Behörden-Anordnungen innerhalb einer Stunde zu löschen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung derartiger Inhalte zu unterbinden. Dazu können etwa geeignete technische und operative Maßnahmen zur Ermittlung terroristischer Inhalte oder Meldemechanismen für Nutzer:innen zählen. Gleichzeitig ist ein Beschwerdemanagement einzurichten. Zudem müssen sowohl Hostinganbieter als auch Inhalteanbieter die Möglichkeit haben, Behörden-Entscheidungen anzufechten.

Die sich aus dieser Verordnung für Österreich ergebenden Verpflichtungen werden nun in einem ab 1. September in Kraft tretenden Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz geregelt. Demnach soll die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die zuständige Stelle zur Erlassung von Entfernungsanordnungen sein, wobei eine Zusammenarbeit mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in Aussicht genommen ist. Vorgesehen sind außerdem Transparenzberichte der Hostingdiensteanbieter und hohe Geldstrafen bis zu 1 Mio. €, wenn Entfernungsanordnungen nicht zeitgerecht nachgekommen wird. Entscheidungen der KommAustria können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Es sei zwar wichtig, terroristische Tendenzen im Internet zu bekämpfen, der vorliegende Antrag sei aber alles andere als eine umfassende und nachhaltige Lösung, kritisierte Werner Herbert (FPÖ). Die Terrorbekämpfung durch eine Medienbehörde ist für den FPÖ-Mandatar der falsche Ansatz. Stattdessen brauche es eine bessere personelle Ausstattung des Innenministeriums und der DSN.

Die KommAustria sei im Gegensatz zur Polizei eine weisungsfreie und unabhängige Behörde, die nicht wie ein Innenminister "nach Gutdünken" entscheiden könne, was im Internet veröffentlicht werde und was nicht, erwiderte Wolfgang Gerstl (ÖVP). Die FPÖ sei die einzige Partei, die weitere Verschärfungen zur Terrorbekämpfung nicht mittrage. Für Friedrich Ofenauer (ÖVP) geht es um den Ausbau der geistigen Landesverteidigung. Da das gesellschaftliche Leben immer mehr im Internet stattfinde, müsse man auf die technischen Entwicklungen reagieren.

Christian Oxonitsch (SPÖ) sprach durch die Einbeziehung der KommAustria von einer "gelungenen und grundrechtskonformen Lösung". Um jederzeit Anfragen bearbeiten zu können, braucht es für Oxonitsch aber eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Medienbehörde.

Die digitale Transformation habe zwar das Leben der Menschen in vielen Bereichen verbessert und erleichtert, dadurch sei es aber auch zu einer Zunahme von rechtswidrigen Inhalten im Internet gekommen, hielt Süleyman Zorba (Grüne) fest. Damit Anbieter ihrer Verantwortung nachkommen, terroristische Inhalte zu löschen, seien die nun fixierten hohen Geldstrafen angemessen.

Grundsätzlich sei die jetzige Regelung aufgrund der EU-Verordnung bereits seit 2022 gültiges Recht, betonte Johannes Margreiter (NEOS). Durch den heutigen Beschluss werde nun das Prozedere zur Entfernung der Inhalte gesetzlich geregelt. Das angedachte schnelle Verfahren sei positiv zu bewerten, für Margreiter muss es aber auch Rechtsschutz für Anbieter geben, wenn die Entfernungsanordnung nicht rechtlich konform war.

Für Medienministerin Susanne Raab geht es darum, im Internet verbreitete terroristische Inhalte so rasch wie möglich zu löschen, wie sie in der Debatte sagte. Einerseits brauche es dazu die KommAustria, um rasch mit den Kommunikationsplattformen zu kommunizieren. Anderseits sei es die Aufgabe der DSN, zu überprüfen, ob es sich um terroristische Inhalte handle. Raab versicherte, dass die Medienbehörde dazu die nötigen Personalressourcen bekommen werde.

Novelle zum Privatradiogesetz

Einhelligkeit herrschte über eine von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Novelle zum Privatradiogesetz und zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, mit der einige geltende Beschränkungen für Betreiber von Privatradios gelockert werden. Damit soll zum einen der Ausbau des Angebots an digitalen Radioprogrammen beschleunigt und zum anderen Betreibern von privaten Radiosendern die Finanzierung ihrer Programme erleichtert werden.

Neben einem analogen terrestrischen Programm werden einzelne Personen bzw. Personengesellschaften demnach künftig bis zu sechs – anstatt derzeit zwei – digitale terrestrische Hörfunkprogramme in einem Versorgungsgebiet ausstrahlen können, wobei gleichzeitig nicht mehr als 20 % der auf einer Multiplex-Plattform zur Verfügung stehenden Datenrate belegt sein dürfen. Ähnliches gilt – unter Beibehaltung der sonstigen Beschränkungen – für Medienverbünde. Die Gefahr, dass die Programmvielfalt durch die Lockerungen bedroht ist, sehen ÖVP und Grüne nicht. Sie weisen in den Erläuterungen darauf hin, dass sich die Ausspielkanäle durch DAB+, 5G-Broadcast und digitale Streamingkanäle vervielfacht hätten und die Regulierungsbehörde bei der Frequenzzuteilung weiterhin angehalten sei, auf Programm- und Meinungsvielfalt Bedacht zu nehmen.

Kurt Egger (ÖVP) sprach von einem Zukunftssignal für alle Anbieter, das einen Schritt in eine zeitgemäße digitale Radiowelt darstelle. Dem schloss sich Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) an. Für die ÖVP-Mandatarin geht es um eine Angebotsausweitung durch die Steigerung von DAB+-Programmen. Auch für Eva Blimlinger (Grüne) ist die Novelle der digitalen Entwicklung geschuldet. Blimlinger appellierte vor allem an die ORF-und Krone-Hit-Radiosender, bald auf das DAB+-Signal umzustellen. (Fortsetzung Nationalrat) med

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