Parlamentskorrespondenz Nr. 818 vom 10.07.2023

Lebensmittelkontrollen: Verstöße gingen 2022 zurück

Zahlen, Daten und Fakten zur Lebensmittelsicherheit in Österreich

Wien (PK) – Die Lebensmittelkontrolle in Österreich nahm 2022 wieder Fahrt auf: Konnten 2021 wegen der Corona-Pandemie nur bei vermuteten Problemen Schwerpunktkontrollen vorgenommen werden, führten die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer vergangenes Jahr 36.541 Kontrollen in 30.784 Betrieben durch. Das entspreche in etwa dem präpandemischen Wert, geht aus dem jüngsten Lebensmittelsicherheitsbericht des Gesundheitsministeriums und der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) hervor (III-971 d.B.). Der Anteil an Betrieben mit Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Anforderungen verringerte sich demnach im Vergleich zu 2021 von 28,8 % auf 26,1 %. Die Zahl beanstandender Proben ging ebenfalls zurück, von 16,6 % auf 15,1 %

Hohe Lebensmittelstandards sollen Regionalität stärken

Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug oder Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht. Die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene im Zusammenspiel von Bundesländern, AGES und Gesundheitsministerium. Wie der zuständige Bundesminister Johannes Rauch in seinem Vorwort zum Bericht festhält, sollen die flächendeckenden amtlichen Kontrollen bei Lebensmitteln die hohen heimischen Nahrungsmittelstandards sicherstellen. Nicht nur habe man die sichere Verfügbarkeit von leistbaren, gesunden Nahrungsmitteln zum Ziel, so Rauch, sondern auch die Stärkung von Regionalität und Nachhaltigkeit im Lebensmittelsektor. Bei 8.408 der durchgeführten Betriebskontrollen nahmen die Landesveterinärbehörden Fleischbetriebe unter die Lupe, 986 Betriebskontrollen erfolgten bei Milcherzeugern.

Neben den Betriebskontrollen (Revisionen), bei denen unter anderem Hygienestandards und Produktionsvorgänge überprüft werden, spielen die Probeziehungen eine große Rolle bei den Überprüfungen. Der jährlich vom Gesundheitsministerium erstellte nationale Kontrollplan (NKP) bietet für beide Bereiche die Grundlage. Neben Planproben werden auch aufgrund von Verdachtsmomenten eigene Probeziehungen vorgenommen.

Beanstandungen vor allem wegen mangelhafter Kennzeichnung

Im Vorjahr wurden 22.000 Lebensmittelproben auf ihre Eignung für den menschlichen Verzehr, ihre Zusammensetzung und die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften überprüft. Bei 18.841 Proben (84,9 %) ergaben die Untersuchungen keinen Grund zur Beanstandung. Die häufigsten Beanstandungsgründe (1.993 Proben bzw. 9 %) waren Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen auf den Produkten, beispielsweise in Bezug auf ihren Herkunftsort. Als gesundheitsschädlich wurden 110 Proben (0,5 %) beurteilt, 536 Proben (2,4 %) wurden als ungeeignet für den menschlichen Verzehr bzw. für die angedachte Nutzung bewertet. Zu den gesundheitsschädlichen Produkten heißt es im Bericht, 43 der 110 solcherart beanstandeten Proben betrafen Sicherheitsmängel, vor allem bei Spielzeug.

Listerien und andere mikrobielle Kontaminationen von Nahrungsmitteln wurden bei 32 der gesundheitsschädlichen Proben festgestellt; betroffen waren neben Fleisch-, Fisch- und Milcherzeugnissen auch Mehle und Getreideprodukte sowie Nüsse. Neun Proben wurden auf Grund ihrer Inhaltsstoffe bzw. ihrer Zusammensetzung als gesundheitsschädlich beurteilt, unter anderem Haarfärbemittel. Vier Proben waren wegen ihres Pestizidgehaltes gesundheitsschädlich.

Zusammenfassend halten die Ersteller:innen des Berichts fest, der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle sei geeignet, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben würden zwar nicht automatisch mehr Sicherheit bringen, repräsentative Planproben seien aber gemeinsam mit gezielten Verdachtsproben ausschlaggebend für eine effiziente und effektive Kontrolle. (Schluss) rei