Parlamentskorrespondenz Nr. 851 vom 19.07.2023

Neu im Innenausschuss

NEOS-Anträge zur Ermittlungsstelle gegen Polizeigewalt, Kinderrechte-Monitoring, Kriegsverbrechen in der Ukraine und Grenzmanagement

Wien (PK) - Die NEOS sehen die Ansiedelung der neuen Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei im Innenministerium kritisch. In einem Entschließungsantrag beruft sich Stephanie Krisper (NEOS) auf zahlreiche Stellungnahmen etwa von Amnesty International oder der Volksanwaltschaft, die dadurch die Unabhängigkeit der Stelle nicht gewährleistet sehen. Krisper fordert deshalb deren Einrichtung außerhalb des Innenressorts. Dies hätte nicht nur Vorteile für die Beschwerdeführer:innen, sondern auch für die Polizei selbst, da so Vorwürfe der Vertuschung minimiert und eventuell ungerechtfertigten Vorwürfe aufgeklärt werden könnten (3395/A(E)).

Kinderrechte-Monitoring

Kinderrechte seien in Österreich zwar rechtlich ausreichend abgesichert, es gebe jedoch erhebliche Schwierigkeiten im Vollzug, beruft sich Stephanie Krisper in einem weiteren Entschließungsantrag auf den Abschlussbericht der 2021 eingesetzte Kindeswohlkommission. Eine von ihren Empfehlungen zielt auf die Einrichtung eines umfassenden und unabhängigen Kinderrechte-Monitorings. Gegenstand soll die Beachtung der Kinderrechte in der gesamten Gesetzgebung und Vollziehung und damit auch im sensiblen Bereich Asyl und Migration sein. Krisper spricht sich im Antrag für die Umsetzung der Empfehlung aus (3394/A(E)).

Unterstützung bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen in der Ukraine

Um die von den russischen Streitkräften in der Ukraine begangenen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, fordern die NEOS außerdem den Innenminister auf, eng mit dem Internationalen Zentrum für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) zusammenzuarbeiten. Das ICPA soll mit Unterstützung von Eurojust (EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) Beweise über die in der Ukraine begangenen Straftaten sichern, Staatsanwält:innen zusammenbringen und die Analyse der Beweise für künftige Verfahren vorbereiten. Die NEOS sehen für diese Zusammenarbeit vor, zivilgesellschaftliche Organisationen und die ukrainische Community in Österreich einzubeziehen. Dabei gehe es insbesondere um die Identifizierung von Vertriebenen aus der Ukraine, die als Opfer oder Zeug:innen Angaben zu von russischen Truppen begangenen Straftaten machen können und um die Kooperation bei der Ausführung von Haftbefehlen (3388/A(E)). Ein gleichlautender Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen (3387/A(E)).

Europäisches Grenzmanagement

Schließlich üben die NEOS Kritik an bilateralen polizeilichen Kooperationen für das Grenzmanagement, insbesondere an jener mit Ungarn. Diese sei "in vielerlei Hinsicht problematisch", da Ungarn aufgrund seines Umgangs mit Flüchtlingen bereits mehrmals vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden sei, Pushbacks praktiziere und weil das ungarische Asylrecht gegen EU-Recht verstoße. Zudem verursachten diese Einsätze hohe Kosten, wie aus dem Entschließungsantrag hervorgeht. Es wäre angezeigt, die Kooperationen mit diesem "multipel rechtsbrechenden Staat" zu unterlassen und sich stattdessen auf Unionsebene für ein europäisches, rechtsstaatliches Grenzmanagement einzusetzen, lautet die Forderung der NEOS. So könnten die gemeinsamen Außengrenzen wirksam kontrolliert und gleichzeitig die Menschenwürde von Asylwerber:innen und Migrant:innen gewahrt werden (3479/A(E)). (Schluss) wit