Parlamentskorrespondenz Nr. 866 vom 26.07.2023

Neue Initiativen im Bundesrat

Sicherstellung eines differenzierten Angebots an Kinderbetreuung, besserer Schutz von Kinder-Influencer:innen

Wien (PK) – Der Länderkammer liegen neue Initiativen vor, in denen es einerseits um den Ausbau eines differenzierten Betreuungsangebots im Bereich der Elementarpädagogik und andererseits um einen besseren Schutz der sogenannten Kinder-Influencer:innen geht.

FPÖ: Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik

Für die Freiheitlichen steht bei der Debatte über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie das Prinzip der Wahlfreiheit im Vordergrund. Eltern sollten die Möglichkeit haben, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern zu bleiben, wenn sie das wollen, oder Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen können, argumentiert die freiheitliche Bundesrätin Isabella Theuermann (388/A(E)-BR/2023). Im Sinne eines bedarfsorientierten Angebots brauche es daher nicht nur einen Ausbau der institutionellen Einrichtungen, sondern etwa auch eine Förderung von flexiblen Möglichkeiten sowie von Tageseltern. Überdies sollte die Einrichtung von Betriebskindergärten forciert werden. All dies sollte in einem "Kinderbetreuungs-Zuschussgesetz" abgebildet werden, das die bundeseinheitliche Finanzierung der differenzierten Betreuungsangebote in der Elementarpädagogik sicherstellt.

Sozialdemokrat:innen fordern Schutz von Kinder-Influencer:innen

Die SPÖ zeigt sich besorgt bezüglich der sogenannten Kinder-Influencer:innen, also Minderjährige, die auf Plattformen wie Instagram, Snapchat oder YouTube als Influencer:innen tätig sind (389/A(E)-BR/2023). Die Sozialdemokrat:innen sind der Ansicht, dass es Maßnahmen zum Schutz dieser Kinder vor Ausbeutung braucht, damit diese keinen gesundheitlichen oder psychischen Schaden nehmen oder in ihrer schulischen Entwicklung beeinträchtigt werden. Sie verweisen auf ein Gesetz mit Regeln für Online-Kinderstars, das im Jahr 2020 in Frankreich verabschiedet wurde. Es besagt etwa, dass ab einer gewissen Höhe von Einnahmen ein Teil davon auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden muss, auf das die betroffene Person erst mit 16 Jahren zugreifen kann. Außerdem müssen in Frankreich Unternehmen, die mit Kinder-Influencer:innen zusammenarbeiten wollen, eine Einwilligung einer Behörde einholen. Auch das Recht auf Löschung älterer Inhalte der Kinder wurde in Frankreich ausgeweitet. In Österreich gebe es hingegen keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich. Die SPÖ fordert daher von der Familienministerin und vom Arbeitsminister ein, das Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und ihrer Einnahmen, eine Informationsoffensive und Vorgaben für Online-Konzerne beinhalten soll.(Schluss) sue