Parlamentskorrespondenz Nr. 965 vom 27.09.2023

Neu im Wissenschaftsausschuss

Kleinere Hochschüler:innenschaften sollen Anreiz erhalten, sich wirtschaftlich der ÖH zu unterstellen

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat eine Novelle zum Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG) vorgelegt, in deren Zentrum eine Neuregelung der Verteilung der Studierendenbeiträge steht (2201 d.B.). Auf Vorschlag der Österreichischen Hochschüler:innenschaft (ÖH) sollen die Verteilungsschlüssel an die Hochschüler:innenschaften und die Vertretungen von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschüler:innenschaft eingerichtet ist, geändert werden. Studierendenvertretungen, die keine Körperschaften öffentlichen Rechts sind, sollen mit den neuen Verteilungsschlüsseln finanziell bessergestellt werden.

Hintergrund der nun geplanten Änderungen ist laut den Erläuterungen zum Gesetz, dass mit der letzten Novelle des HSG den bestehenden Hochschüler:innenschaften an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten ein Wahlrecht eingeräumt wurde, ob sie weiterhin eine Selbstverwaltungskörperschaft bleiben oder in wirtschaftlichen Angelegenheiten auf eine Mitbetreuung durch die ÖH eingehen wollen. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass gerade an kleinen postsekundären Bildungseinrichtungen die Vertretungen der Studierenden oft Schwierigkeiten mit ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit haben. Da aber aufgrund der geltenden Rechtslage ein Wechsel zu einer Mitbetreuung der ÖH zu finanziellen Einbußen geführt hätte, habe bisher nur eine einzige Hochschüler:innenschaft ihren Status als Selbstverwaltungskörperschaft aufgegeben, führt das Wissenschaftsministerium aus. Nun wolle man den Hochschüler:innenschaften an kleinen postsekundären Bildungseinrichtungen erneut ein solches Wahlrecht einräumen, wird im Gesetzesentwurf ausgeführt. Mit der Novelle wolle man dabei auch für einen entsprechenden finanziellen Anreiz sorgen.

Klargestellt wird mit der Novelle zudem, dass mit der Aufgabe des Status als Selbstverwaltungskörperschaft eine Mitwirkung der ÖH beim Abschluss von Rechtgeschäften einhergeht. Die Strukturen, also Hochschulvertretung und Studienvertretungen, sowie die Aufgaben im Sinne der Vertretung der Interessen der Studierenden, sollen weiterhin denen von Hochschüler:innenschaften entsprechen. So wird geregelt, dass auch Hochschulvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschüler:innenschaft eingerichtet ist, Referate einrichten können. Weiterhin soll es ihnen auch möglich sein, eigenständig Beschlüsse zu fassen und Vorbereitungshandlungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften zu setzen. Die rechtsgeschäftliche Vertretung würde dann aber durch die ÖH erfolgen, der dafür ein Verwaltungsbeitrag zusteht. Die Verfügung über das zugewiesene Budget habe gemeinsam mit der zuständigen Wirtschaftsreferentin bzw. dem zuständigen Wirtschaftsreferenten zu erfolgen. Damit wären laut dem Wissenschaftsministerium auch viele Vorteile verbunden, da weder ein eigener Jahresvoranschlag noch ein eigener Jahresabschluss erstellt werden müssten und auch auf die wirtschaftlichen Kompetenzen und Strukturen der ÖH zugegriffen werden könne.

Aufgrund der Erfahrung, dass vor allem bei kleineren Hochschülerinnen:schaften oft Wirtschaftsreferent:innen mit sehr eingeschränktem Wissen in wirtschaftlichen Angelegenheiten gewählt wurden, soll mit der Novelle außerdem festgeschrieben werden, dass diese Personen über angemessene Kenntnisse in wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügen oder sie zeitnah erwerben müssen. Weiters sollen alle Hochschüler:innenschaften ihre Bücher verpflichtend mit   doppelter Buchhaltung führen müssen. Mit der Novelle erfolgen auch verschiedene Klarstellungen in Zusammenhang mit den Wahlen zur Österreichischen Hochschüler:innenschaft, und es soll festgehalten werden, dass Studierende des Institute of Digital Sciences Austria ordentliche ÖH-Mitglieder sind. (Schluss) sox


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