Parlamentskorrespondenz Nr. 1121 vom 02.11.2023

Neu im Gesundheitsausschuss

Long Covid, Maßnahmenpaket zur sicheren Hundehaltung, strengere Strafen bei Genitalverstümmelung, Einrichtung eines Inklusionsfonds

Wien (PK) – Während die SPÖ dringenden Handlungsbedarf bei der Behandlung und Erforschung von Long Covid und des Chronischen Erschöpfungssyndroms (ME/CFS) sieht, fordern die NEOS ein umfassendes Maßnahmenpaket, das vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle mehr Sicherheit im Bereich der Hundehaltung in Österreich gewährleistet. Die FPÖ wiederum zeigt sich besorgt darüber, dass tausende Mädchen in Österreich von Genitalverstümmelung bedroht seien und drängt auf strengere Strafen für jene Eltern, Erziehungsberechtigte oder Verwandte, die solche Eingriffe an den Mädchen durchführen lassen. Ein weiteres Anliegen der Freiheitlichen ist die Einrichtung eines Inklusionsfonds für Menschen mit Behinderung nach Vorbild des Pflegefonds. Alle vier Initiativen wurden dem Gesundheitsausschuss zur näheren Behandlung zugewiesen.

SPÖ sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Behandlung und Erforschung von Long Covid und ME/CFS

Laut einer Studie der Universität Mainz würden 40 % der COVID-19-Infizierten noch sechs Monate nach der Erkrankung unter Langzeitfolgen leiden, zeigt die SPÖ in einem Entschließungsantrag auf  (3631/A(E) ). Dazu gehöre etwa auch das Chronische Erschöpfungssyndrom (ME/CFS), das die Lebensqualität der Betroffenen teilweise extrem einschränke. Hinzu komme  ein Versagen des Gesundheitssystems in diesem Bereich, kritisiert Philip Kucher (SPÖ), da viele Hausärzt:innen mit den Diagnosen überfordert seien und es zudem zu wenig Fachärzt:innen sowie Spezialambulanzen gebe. Nachdem die öffentliche Hand ihren Aufgaben nicht entsprechend nachkomme, seien private Initiativen wie jene der Familie Ströck entstanden, die eine Stiftung zur Erforschung von ME/CFS ins Leben gerufen habe, zeigt Kucher auf. Trotz einer Reihe von überfraktionellen Initiativen im Parlament zum Thema Long-Covid, habe die Regierung nach Auffassung der SPÖ noch nichts unternommen. Der Antragsteller fordert daher den Gesundheitsminister auf, ausreichend Forschungsgelder zu Verfügung zu stellen und interdisziplinäre Ambulanzzentren einzurichten.

NEOS-Forderung nach einem Maßnahmenpaket für sichere Hundehaltung in Österreich

Die aktuellen Ereignisse rund um den Tod einer Joggerin in Oberösterreich und die Attacke auf einen Radfahrer in Seekirchen würden die Defizite der österreichischen Regelungen zur Hundehaltung klar aufzeigen, heißt es in einem Entschließungsantrag der NEOS. Abgeordnete Katharina Werner legt daher einen Forderungskatalog vor, der unter anderem eine Weiterentwicklung des sogenannten Sachkundenachweises zu einem Hundeführerschein – bestehend aus einem Theorie- und einem Praxisteil - enthält. Eine aktuelle Studie aus dem Jahr 2022 sei zu dem Ergebnis gekommen, dass nur 9 % des Verhaltens eines Hundes durch die Rasse bestimmt werde. Die Verantwortung der Halter:innen und der richtige Umgang mit dem Hund, ungeachtet der Rasse, sei daher elementar für die Sicherheit anderer Menschen und Tiere, zeigt Werner auf. In Deutschland hätten bereits erste Länder darauf reagiert und ihre Rasselisten wieder gestrichen.

Weiters setzt sich Werner für ein Verbot von Schutzhundeausbildungen für private Halter:innen nach Wiener Vorbild ein. Hunde im privaten Bereich dürften nicht mehr zu Kampfhunden trainiert werden, um zu verhindern, dass sie andere Personen gefährden, verletzen oder sogar töten. Notwendig wäre auch die Implementierung einer bundesweiten Datenbank über Tierhalteverbote, in die Bürgermeister:innen, Amtstierärzt:innen, Tierschutzombudsleute und die Polizei bei berechtigtem Interesse Einsicht nehmen können. Neben einem bundesweiten, rassenunabhängigen Hundeführerschein, einem generellen Verbot der Schutzhundeausbildung für private Halter:innen sowie einer Datenbank für Tierhalteverbote brauche es noch eine österreichweite transparente Bissstatistik sowie einheitliche Handhabungsleitlinien für die Hundehaltung im öffentlichen Raum (3637/A(E) ).

FPÖ: Strengere Strafen bei Genitalverstümmelung von Mädchen und jungen Frauen

Infolge der starken Zuwanderung nach Europa sei man immer öfters mit dem Problem der Genitalverstümmelung von Mädchen konfrontiert, führen FPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion ins Treffen. Gründe dafür würden nicht nur in gewissen religiösen und kulturellen Traditionen liegen, sondern auch in einem Gesellschaftsverständnis, das die Selbstbestimmtheit von jungen Frauen offen ablehne. Obwohl die Genitalverstümmelung in den meisten Staaten der Welt verboten sei, gehe man allein in Österreich von etwa 8.000 Fällen aus, zeigt Dagmar Belakowitsch (FPÖ) auf, europaweit sollen bis zu einer Million Frauen betroffen sein.

In Österreich stammten die meisten der durch die Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation/Cutting, kurz FGM/C) bedrohten Mädchen aus Ägypten und Somalia. Alle Versuche, dieses grausame Ritual durch eine verstärkte Aufklärung der Eltern einzudämmen, seien bisher nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Die Freiheitlichen treten daher für eine Erweiterung des § 85 StGB, damit – wie etwa in Frankreich – nicht nur jene Personen bestraft werden, die die Handlung des Beschneidens vornehmen, sondern auch Eltern, Erziehungsberechtigte oder Verwandte, die solche Eingriffe an den Mädchen durchführen lassen. Parallel dazu müssten auch das Strafmaß erhöht werden, wenn die Genitalverstümmelung im Ausland veranlasst wurde, sowie eine Anzeigepflicht für Ärzt:innen, die eine Genitalverstümmelung bei minderjährigen Mädchen feststellen, gesetzlich vorgeschrieben werden (3644/A(E) ). Ein gleichlautender Antrag (3643/A(E) ) wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

FPÖ drängt auf Einrichtung eines Inklusionsfonds

Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag (3609/A(E) ) für die Einrichtung eines Inklusionsfonds für Menschen mit Behinderung nach Vorbild des Pflegefonds aus. Geht es nach dem Abgeordnetem Christian Ragger soll der Fonds mit mindestens 500 Mio. € dotiert werden und vor allem Leistungen der persönlichen Assistenz im Bereich Schule und Beruf abdecken, wobei die Mittel unbürokratisch direkt an die Betroffenen ausgezahlt werden sollen. Er beruft sich in diesem Zusammenhang auch auf Forderungen des Österreichischen Behindertenrats und verweist auf die Säumigkeit Österreichs bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein gleichlautender Antrag (3608/A(E) ) wurde dem Sozialausschuss zugewiesen. (Schluss) sue