Parlamentskorrespondenz Nr. 1215 vom 20.11.2023

Parlament: TOP im Nationalrat am 21. November 2023

Budget 2024, Budgetbegleitgesetz, Bundesfinanzrahmen, Progressionsabgeltung, Chip-Gesetz, ÖBB-Vorbelastungen

Wien (PK) – Nach sechstägigen Beratungen im Budgetausschuss werden morgen Dienstag, dem 21. November, im Nationalrat die finalen Verhandlungen über das Budget 2024 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 beginnen. Den Auftakt am Dienstag machen das Budgetbegleitgesetz und weitere budgetrelevante Vorlagen. Insgesamt wollen die Regierungsparteien in diesem Zusammenhang 30 Gesetze novellieren und neun neue Gesetze beschließen, wobei unter anderem die Schaffung 100 zusätzlicher ärztlicher Kassenstellen, eine Ausweitung der Steuerbegünstigung von Überstunden, die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags und eine vollständige Rehabilitierung und Entschädigung von Homosexuellen vorgesehen sind. Auch Eingriffe in Pensionsansprüche von OeNB-Bediensteten und ehemaligen AUA-Mitarbeiter:innen sowie eine deutliche Aufstockung der Umweltförderungen stehen zur Diskussion.

Für den Bahnausbau und die Förderung der Chip-Produktion sind budgetäre Vorbelastungen in Milliardenhöhe in Aussicht genommen.

Anschließend starten die Beratungen über den Budgetentwurf, wobei zunächst über das Budget der Obersten Organe und des Bundeskanzleramts sowie über die Ausgaben für den Öffentlichen Dienst und den Sport verhandelt wird. Darauf folgen die Budgetuntergliederungen Kunst und Kultur, Inneres, Fremdenwesen, Justiz und Äußeres. Die Schlussabstimmungen zum Budget 2024 sind für Donnerstagabend anberaumt. Die Sitzung am Dienstag beginnt um 9.00 Uhr.

Budgetbegleitgesetz 2024

Allein im Budgetbegleitgesetz 2024 sind 31 Gesetzesvorhaben der Regierung mit budgetrelevanten Auswirkungen gebündelt, wobei die Themenpalette sehr breit ist und von der Schaffung 100 neuer ärztlichen Kassenstellen über eine deutliche Aufstockung der Fördermittel für klimafreundliche Heizanlagen bis hin zur Sanierung und Neugestaltung der KZ Gedenkstätte Gusen reicht.

Die neuen ärztlichen Vertragsstellen sollen in bestimmten Fachbereichen wie Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Kinder- und Jugendheilkunde geschaffen werden. Zudem ist im Gesundheitsbereich ein Startbonus von bis zu 100.000 € für schwer zu besetzende Kassenpraxen vorgesehen. Um klinisch-psychologische Behandlungen auf Krankenschein zu ermöglichen, stellt die Regierung in den Jahren 2024 und 2025 bis zu 75 Mio. € bereit.

Im Umweltbereich sollen nicht nur Heizungstausch und thermische Sanierung stärker gefördert werden, sondern auch Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling. Außerdem werden kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden bis Ende 2026 von der Umsatzsteuer befreit und die Altlastensanierungsbeiträge um 15 % angehoben.

Im Bereich Arbeitsmarktpolitik bringt das Budgetbegleitgesetz unter anderem eine Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte um drei Prozentpunkte (auf 19,4 %) sowie eine Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf 5,9 %. Damit werden Dienstgeber:innen und Arbeitnehmer:innen grundsätzlich jeweils nur noch 2,95 % statt wie bisher 3 % zahlen müssen. Für Lehrlinge ist eine Beitragsreduktion von 2,4 % auf 2,3 % geplant.

Weiters in Aussicht genommen werden Zahlungen an die Wirtschaftskammer zur Kompensation von Einnahmeausfällen durch entfallende Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen, eine Aufstockung der Bundeshaftungen für AWS-Garantien für inländische Investitionen von Unternehmen sowie eine spezifische Risikovorsorge im Ausfuhrförderungsgesetz für absehbare Schäden aus der Übernahme von Bundeshaftungen für Projekte in der Ukraine. Außerdem wird es für die Bundesmuseen, die Bundestheater, die AGES, das Umweltbundesamt, den Waldfonds, das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft sowie für außerschulische Jugendarbeit mehr Budgetmittel geben. Die Spanische Hofreitschule und dieInternationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) werden 2024 erstmals eine Basisförderung erhalten.

Ein spezielles Gesetz regelt die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden. Für jedes aufgehobene Urteil ist demnach eine einmalige Entschädigungszahlung von 3.000 € vorgesehen. Dazu kommen 1.500 € für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug. Auch für eingeleitete – und später eingestellte – Ermittlungsverfahren sowie für besondere berufliche, wirtschaftliche oder gesundheitliche Nachteile wird es Pauschalentschädigungen geben.

Im Budgetausschuss gab es für die einzelnen Vorhaben unterschiedliche Mehrheiten. So wurde das Rehabilitierungsgesetz und die Novelle zum Gedenkstättengesetz nur von der FPÖ abgelehnt, die gegen die gesamte Sammelnovelle stimmte. Die SPÖ unterstützte außerdem u.a. die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte sowie die zusätzlichen Mittel für die Bundestheater, die Bundesmuseen, die AGES und die außerschulische Jugendförderung. Die NEOS trugen die massive Aufstockung der Umweltförderungen – inklusive jener für Heizungstausch und thermische Sanierung – mit. Die Kosten für das gesamte Gesetzespaket werden mit 764 Mio. € im Jahr 2024 und 888 Mio. € im Jahr 2025 angegeben.

Progressionsabgeltungsgesetz mit Inflationsanpassung für 2024

Im Zuge der im Jahr 2022 beschlossenen Abschaffung der kalten Progression wurde festgelegt, dass die Tarifstufen für die Lohn- und Einkommensteuer jedes Jahr automatisch zu zwei Drittel an die Inflation angepasst werden. Mit dem verbleibenden Drittel sollen weitere Entlastungsmaßnahmen vorgenommen werden. Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024, das im Budgetausschuss von ÖVP, Grünen und FPÖ befürwortet wurde, legt nun fest, wie die für das nächste Jahr zur Verfügung stehende Summe verteilt wird. Dabei geht es um einen Betrag von 1,184 Mrd. €. Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen für die Steuerzahler:innen durch die Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2024 3,655 Mrd. €.

Konkret soll laut Gesetz eine abgestufte Anpassung der Tarifstufen für die Lohn- und Einkommensteuer erfolgen, wobei die erste Tarifstufe um 9,6 % angehoben wird. Damit steigt die jährliche Grenze für die Lohnsteuerpflicht von 12.756 € auf 13.981 €. Selbstständige Einkünfte werden 2024 bis 12.816 € steuerbefreit sein. Die Absetzbeträge – inklusive Negativsteuer – werden um 9,9 % angehoben. Die weiteren Maßnahmen betreffen etwa die Erhöhung des Gewinnfreibetrags und des Kindermehrbetrags, die Verlängerung der steuerlichen Homeoffice-Regelungen sowie die Ausweitung der Steuerfreiheit für betriebliche Kinderbetreuung und für Kinderbetreuungszuschüsse des Dienstgebers. Zudem sollen vorübergehend 18 Überstunden – statt zehn – steuerbegünstigt werden.

Vorbelastungen für ÖBB und Verkehrsdienste

Die Genehmigung von Vorbelastungen für ÖBB-Investitionen wird jährlich rollierend verlängert. Laut dem diesjährigen Gesetzentwurf soll die Verkehrsministerin budgetäre Vorbelastungen für die Finanzjahre 2024 bis 2029 im Umfang von insgesamt 65,176 Mrd. € für den Bau, die Instandhaltung, den Betrieb und die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur übernehmen. 56,970 Mrd. € davon betreffen Investitionen bei der Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans, die restlichen 8,206 Mrd. € können für Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung verwendet werden.

Weitere 15,332 Mrd. € an Vorbelastungen sind für ein erweitertes Angebot und eine verbesserte Qualität im Personenverkehr vorgesehen. Diese Regierungsvorlage betrifft die Finanzierung des Bundes für den Schienenpersonenverkehr sowie den Regionalverkehr in den Finanzjahren 2024 bis 2034. Beide Vorlagen passierten den Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen.

Vorbelastungen für europäisches Chip-Gesetz

Darüber hinaus gaben die Abgeordneten von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS im Budgetausschuss grünes Licht für Vorbelastungen von bis zu 2,8 Mrd. € aufgeteilt auf die Finanzjahre 2024 bis 2031 im Zusammenhang mit dem europäischen Chip-Gesetz. Davon sind für das Jahr 2024 150 Mio. € vorgesehen. Ziele sind, die Fertigung von Halbleitern in der EU zu stärken, das europäische Design-Ökosystem zu fördern sowie die Expansion und Innovation in der gesamten Wertschöpfungskette voranzutreiben. Mit dem vorliegenden Initiativantrag der Koalitionsparteien sollen Projekte sowie Unternehmensinvestitionen ermöglicht werden. Richtlinien für die Förderungen sollen von Umwelt- und Technologieministerin Leonore Gewessler erlassen werden. Als Abwicklungsstelle soll die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft fungieren.

Pensionsänderungen bei OeNB-Bediensteten und AUA

Mit einem Initiativantrag wollen ÖVP und Grüne Änderungen bei den Pensionen von Mitarbeiter:innen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sowie der AUA umsetzen. Für die Vorlage stimmten im Budgetausschuss nur ÖVP und Grüne, nachdem SPÖ und NEOS den Antrag kritisierten und etwa die Verfassungsmäßigkeit bezweifelten. Ein Antrag der SPÖ auf Ausschussbegutachtung der Materie blieb in der Minderheit.

Einerseits geht es bei den Änderungen um eine Senkung von Pensionen eines Teils der OeNB-Bediensteten. Dies wird mit einer "innerbetrieblichen Harmonisierung bei einem gleichzeitigen Beitrag zum Unternehmenswohl" begründet. Die Regelung soll Funktionäre und Bedienstete betreffen, die ab dem 1. Mai 1998 und vor dem 1. Jänner 2007 in die OeNB aufgenommen wurden. Für davor und danach Aufgenommene gelten bereits andere Regelungen. Mit der Reform sollen die Pensionen der betroffenen Personen "harmonisch" zwischen den bestehenden Bestimmungen eingefügt werden.

Bei der AUA wird mit dem Initiativantrag ebenfalls eine Harmonisierung des betrieblichen Pensionssystems angestrebt. Die Ansprüche sollen auf eine Pensionskasse übertragen und dabei zugleich auf ein Beitragssystem umgestellt werden. Die Pension soll damit also künftig von der Höhe der eingezahlten Pensionsbeiträge abhängen statt von Leistungszusagen der AUA. Betroffen sind demzufolge alle, deren Ansprüche noch nicht auf eine Pensionskasse übertragen wurden.

Amtsverschwiegenheit für alle Mitarbeiter:innen des BRZ

Die Amtsverschwiegenheit soll künftig für alle Mitarbeiter:innen des Bundesrechenzentrums (BRZ) gelten. Der entsprechende Koalitionsantrag passierte den Ausschuss mit der Mehrheit von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ. ÖVP und Grüne argumentieren im Antrag mit dem bestehenden Schutzbedarf. Beim Bundesrechenzentrum arbeiten neben eigenen Mitarbeiter:innen vielfach auch überlassene Arbeitskräfte oder von ihren Subdienstleister:innen zur Erfüllung herangezogene Personen, die Zugriff auf Echtdaten haben. Um klarzustellen, dass die strengen Verschwiegenheitsbestimmungen inklusive des höheren Strafrahmens für Beamt:innen auch auf diese Personen anzuwenden sind, sollen grundsätzlich alle vom Bundesrechenzentrum zur Datenverarbeitung für den Bund eingesetzten Mitarbeiter:innen der Amtsverschwiegenheit unterliegen.

Budgetentwurf sieht Defizit von 20,9  Mrd. € im kommenden Jahr vor

Nach den budgetbegleitenden Gesetzen werden sich die Abgeordneten dem von der Regierung vorgelegten Budgetentwurf 2024 zuwenden. Dieser sieht für das kommende Jahr Einnahmen in der Höhe von 102,6 Mrd. € und Ausgaben von 123,5 Mrd. € vor. Das ergibt in Summe ein administratives Defizit von 20,9 Mrd. € bzw. 4,13 % des BIP. Berechnet nach Maastricht-Kriterien wird ein Abgang von 3 % bzw. – rechnet man Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen mit ein – 2,7 % erwartet. Voraussetzung dafür ist, dass die Wirtschaft, wie prognostiziert, um 1,2 % wächst. Die gesamtstaatliche Schuldenquote bleibt 2024 trotz steigender Zinszahlungen mit voraussichtlich 76,4 % des BIP stabil und soll gemäß Bundesfinanzrahmen bis 2027 auf 76,1 % sinken.

Dass das Budgetdefizit – anders als noch letztes Jahr geplant – nicht stärker zurückgeht, führt der parlamentarische Budgetdienst unter anderem auf den expansiv ausgerichteten neuen Finanzausgleich zurück, wobei die zusätzlichen Mittel für die Länder unter anderem in die Bereiche Gesundheit, Pflege, Wohnbau und Kinderbetreuung fließen sollen. Auch für andere Budgettöpfe wie Landesverteidigung, Klimaschutz, Wissenschaft und Forschung sowie Innere Sicherheit ist mehr Geld vorgesehen. Zudem machen sich die etwas ungünstigeren konjunkturellen Rahmenbedingungen und die steigenden Pensionsaufwendungen bemerkbar.

Durch die Abschaffung der kalten Progression wird der Staatshaushalt zugunsten der Steuerzahler:innen mit 2,8 Mrd. € belastet. Die Energiehilfen für Unternehmen und Non-Profit-Organisationen und andere Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts schlagen sich laut Regierung mit 2,3 Mrd. € zu Buche. Auch die Zahl der Planstellen soll steigen – und zwar um 1.159 auf 145.149 –, wobei die größten Zuwächse in den Bereichen Bildung, Justiz, Inneres und Finanzverwaltung zu verzeichnen sind.

Unzufrieden mit der Budgetpolitik ist die Opposition. So wertet es die SPÖ als gefährliche Entwicklung, dass sowohl das Haushaltsdefizit als auch die Schulden in den nächsten Jahren auf einem hohen Niveau verharren. Auch FPÖ und NEOS sehen das hohe Defizit kritisch. Ihrer Meinung nach ist der Budgetentwurf außerdem ambitionslos und wenig zukunftsorientiert. Von Seiten der Expert:innen war beim Budgethearing die Notwendigkeit hervorgehoben worden, finanzielle Spielräume für künftige Krisen zu schaffen und strukturelle Reformen in die Wege zu leiten.

Präsidentschaftskanzlei

Zunächst stehen das Budget der Obersten Organe und des Bundeskanzleramts sowie die Ausgaben für die Bereiche Öffentlicher Dienst und Sport zur Diskussion. Für die Präsidentschaftskanzlei wird im Finanzierungshaushalt 2024 mit 13,1 Mio. € eine Steigerung um 11,1 % vorgeschlagen (2023: 11,8 Mio. €). Der Anstieg der Auszahlungen gegenüber dem Voranschlag für das heurige Jahr ist vor allem auf die höheren Personalaufwendungen aufgrund zusätzlicher Planstellen, den Struktureffekt, das Dienstrecht neu sowie inflationsbedingte Gehaltserhöhungen zurückzuführen. Der betriebliche Sachaufwand steigt aufgrund höherer Vergütungen für die Räumlichkeiten an die Burghauptmannschaft bzw. höherer Zahlungen für Energie und weitere Mieten.

Bundesgesetzgebung

Nachdem die Sanierung des Parlamentsgebäudes Anfang 2023 abgeschlossen wurde, sinken die Auszahlungen im Budgetkapitel Bundesgesetzgebung für das kommende Jahr deutlich. Für 2024 vorgesehen sind Auszahlungen in der Höhe von 296,4 Mio. €. Im Vergleich zum Jahr 2023 (321,1 Mio. €) sind das 24,7 Mio. € bzw. 7,7 % weniger. Dem stehen Einzahlungen von 2,3 Mio. € gegenüber, die insbesondere im Zusammenhang mit Pensionsbeiträgen stehen. Deutlich steigen sollen die Mittel für den Nationalfonds, durch den Opfer des Nationalsozialismus entschädigt werden, sowie den Fonds zur Instandsetzung jüdischer Friedhöfe. 2024 sollen dafür rund 29,52 Mio. € zur Verfügung stehen. Für 2023 waren rund 7,14 Mio. € budgetiert. Die Zahl der Planstellen steigt um 10 auf 495.

Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof

Für die Höchstgerichte ist im Budgetvorschlag 2024 ein leichter Anstieg der Mittel vorgesehen. Budgetiert sind für den Verfassungsgerichtshof 19,7 Mio. € (2023: 18,8 Mio. €), dies bedeutet ein Plus von 5,1 % gegenüber dem Vorjahr. Für den Verwaltungsgerichtshof sieht der Budgetvorschlag 26,5 Mio. € (2023: 24,05 Mio. €) vor, ein Plus von 10,3 %. Die höheren Auszahlungen für den Verfassungsgerichtshof betreffen inflationsbedingt vor allem den Personalaufwand, Mieten und Energie sowie die Bezüge und Ruhebezüge der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Zu den Projekten und Vorhaben des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2024 zählen Infrastrukturmaßnahmen zur Modernisierung des Verwaltungsgerichtshofes, die Fortführung der Digitalisierungsoffensive und die Errichtung einer Photovoltaikanlage.

Volksanwaltschaft

Für die Volksanwaltschaft sind 2024 mit 15,4 Mio. € um 5,5 % mehr Auszahlungen vorgesehen. Die Steigerung ist insbesondere auf höhere Kosten der weiterhin 93 Planstellen zurückzuführen. Die ursprünglich für 2024 vorgesehene Reduktion um drei Planstellen soll laut neuem Finanzrahmen erst 2026 erfolgen.

Rechnungshof

Dem Rechnungshof sollen 2024 mit 46,7 Mio. um € 10,6 % mehr Mittel als 2023 zur Verfügung stehen. Bis 2027 soll das Budget weiter auf 49,6 Mio. € wachsen. Die Steigerung ist insbesondere auf höhere Auszahlungen für Personal, IT und IT-Sicherheit zurückzuführen.

So sollen die Planstellen des Rechnungshofs 2024 um fünf auf insgesamt 328 anwachsen. Damit wird der Erweiterung der Aufgaben des Rechnungshofes nach dem Parteiengesetz und der Ausweitung der Möglichkeiten von Verlangensprüfungen Rechnung getragen.

Bundeskanzleramt

Die Auszahlungen für das Bundeskanzleramt (BKA) sollen im Vergleich zum Voranschlag 2023 um knapp 40 % bzw. 220,6 Mio. € auf 775,4 Mio. € im Budget 2024 steigen. Die Erhöhung resultiert laut Erläuterungen zu einem guten Teil aus der Umsetzung des neuen ORF-Gesetzes (+143,2 Mio. €) und der in diesem Betrag enthaltenen Kompensation von 90 Mio. € anstelle der bisherigen Möglichkeit des ORF, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Auch für den Fortbestand des Radiosymphonieorchesters Wien (RSO) sind 10 Mio. € vorgesehen.

Unverändert zum Vorjahr bleiben die sonstigen Medien- und Presseförderungen. Die Parteienförderung soll um 19,3 Mio. € auf 53,1 Mio. € steigen, hauptsächlich aufgrund der EU-Wahl 2024. Aufgestockt werden etwa die Zuwendungen gemäß Österreichisch-Jüdischem Kulturerbegesetz (ÖJKG) von 4 Mio. € auf 7 Mio. €. Zuwächse von 15 Mio. € gibt es für Maßnahmen im Bereich der Integration. Die Planstellen sollen um insgesamt 37 steigen.

Öffentlicher Dienst und Sport

Eine Erhöhung um 33,3 Mio. € bzw. 10,6 % sieht der Bundesvoranschlag 2024 (BVA) für die Bereiche Öffentlicher Dienst und Sport vor. Deren Gesamtauszahlungen belaufen sich nunmehr auf 348 Mio. €. Die Steigerung geht vornehmlich auf den neu eingeführten Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) in der Höhe von 60 Mio. € und verschiedene Sportinfrastrukturprojekte zurück. Für den EKZ-NPO ist zudem eine Ermächtigung von 50 Mio. € veranschlagt, die nur im mitverhandelten Bundesfinanzrahmen, nicht aber im BVA inkludiert ist. Gegenläufig wirken geringere Auszahlungen für den wegfallenden NPO-Unterstützungsfonds, der im Vorjahr noch mit 30,5 Mio. € befüllt wurde.

Kunst und Kultur

Das Budget für 2024 im Bereich Kunst und Kultur zeigt mit 668,8 Mio. € eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (620,25 Mio. €). Damit sollen Schwerpunkte bei der Kunstförderung möglich werden. Mehr Mittel soll es im Bereich Film und bei der Unterstützung des kreativen Nachwuchses geben. Außerdem wird es für faire Bezahlung (Fair Pay) im Kulturbetrieb Mittel des Bundes geben. Die Budgetmittel teilen sich in zwei große Bereiche. Für Kunst- und Kulturförderungen stehen 319,84 Mio. € zur Verfügung. Aus dem Globalbudget "Kultureinrichtungen", das 348,96 Mio. € umfasst, werden die großen Kulturinstitutionen des Bundes, also die Bundesmuseen mit der Österreichischen Nationalbibliothek sowie die Bundestheater finanziert.

Inneres und Fremdenwesen

Für den Bereich Inneres sind 4,05 Mrd. € vorgesehen, somit 11,1 % mehr als im Vorjahr (3,65 Mrd. € BVA 2023). Die Steigerung ist in Zusammenhang mit der Inflation vorrangig auf die hohen Personal- und Sachaufwendungen zurückzuführen. Sie machen den Großteil der Ausgaben in dem personalintensiven Ressort aus. Investiert werden 74 Mio. € in eine neue Hubschrauberflotte, 52,7 Mio. € in Digitalisierung und Cybersicherheit sowie 21,5 Mio. € in Rettung und Zivilschutz. Die Ausgaben zur Finanzierung des Asylwesens und der Grundversorgung gehen im Jahr 2024 um 25,3 % auf 788,1 Mio. € zurück.

Justiz

Bereits zum fünften Mal in Folge wird das Budget für den Justizbereich deutlich erhöht. 2024 steigt es um 311 Mio. € auf insgesamt 2,4 Mrd. €. Durch dieses Plus im Ausmaß von 15 % wird unter anderem die Finanzierung zusätzlicher 135 Planstellen sowie die Aufstockung des sogenannten Verteidigerkostenersatzes auf 70 Mio. € gewährleistet. Mehr Geld bekommen auch der Strafvollzug (+37,5 Mio. €), die Gerichtssachverständigen (+26,5 Mio. €), die Digitalisierungsprojekte (+15,7 Mio. €) sowie der Erwachsenenschutz und die Opferhilfe (+5,3 Mio. €). Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes sollen zudem 33 Mio. € für die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, beschlossen werden. Den Ausgaben stehen Einzahlungen in der Höhe von 1,5 Mrd. € gegenüber, die vor allem in Form von Grundbuchs- und Gerichtsgebühren in das Budget fließen.

Äußeres

Das Budget für außenpolitische Angelegenheiten soll im kommenden Jahr 677,2 Mio. € betragen. Es steigt damit im Vergleich zu 2023 um 41,7 Mio. € bzw. 6,6 %. Die geplanten Einzahlungen bleiben mit 6,4 Mio. € gegenüber 2023 unverändert. Zusätzliche Mittel sind für betrieblichen Sachaufwand wie den Teuerungsausgleich, den laufenden Betrieb der Botschaften und für Konferenztätigkeiten geplant (+23,4 Mio. €). Auch für Personal (+16,4 Mio. €) und Investitionen (+4,3 Mio. €), etwa für Gebäude im Ausland, soll das Budget steigen. Transferzahlungen sollen um 2,4 Mio. € leicht sinken, wobei die Gelder für Entwicklungshilfe um 2 Mio. € und für den Auslandskatastrophenfonds um 2,5 Mio. € dennoch steigen. Die Beiträge an internationale Organisationen werden um 8,8 Mio. € gegenüber dem Jahr 2023 fallen. Das Ressort soll kommendes Jahr 10 zusätzliche Planstellen für die Vertretungsbehörden im Ausland erhalten. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.