Parlamentskorrespondenz Nr. 1275 vom 27.11.2023

Neu im Sozialausschuss

Späterer Pensionsantritt soll attraktiver werden

Wien (PK) – Ein von den Koalitionsparteien vorgeschlagener Gesetzesantrag sieht unter anderem einen höheren Pensionsbonus für längeres Arbeiten sowie die teilweise Übernahme von Pensionsbeiträgen für Pensionist:innen vor, die neben der Pension erwerbstätig sind. Auch SPÖ, FPÖ und NEOS haben Anträge zum Themenbereich Pensionen eingebracht.

Höherer Pensionsbonus für längeres Arbeiten

Konkret schlagen ÖVP und Grüne vor, den jährlichen Pensionszuschlag für Personen, die über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeiten, von 4,2 % auf 5,1 % zu erhöhen. Damit wollen sie dem bestehenden Fachkräftemangel begegnen und einen Anreiz für längeres Arbeiten schaffen. Als Einschränkung gilt, dass die Pension 94,28 % der gesamten Bemessungsgrundlage (derzeit: 91,76 %) nicht überschreiten darf.

Außerdem soll der Bund künftig einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind. Betroffen davon sind monatliche Erwerbseinkommen bis zur Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze – 2024 voraussichtlich 1036,88 € –, für die Pensionist:innen künftig keine Pensionsbeiträge mehr leisten müssen. Das entspricht einer Entlastung von bis zu 106,28 €, wobei die Beitragsübernahme durch den Bund nicht nur für ASVG-Versicherte, sondern auch für GSVG- und BSVG-Versicherte gelten soll.

Für Personen, die eine Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension beziehen, wird mit dem vorliegenden Antrag (3743/A) eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst eingeführt. Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 €) soll demnach künftig nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist. Für das Kalenderjahr 2024 wird diese Toleranzgrenze voraussichtlich bei 207,37 € (das sind in Summe 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze) liegen.

Im Sinne der Bewusstseinsbildung sieht die Initiative darüber hinaus vor, die schon bestehende jährliche Pensionskontoinformation für ältere Beschäftigte gesetzlich zu regeln. Demnach sollen Versicherte ab dem 55. Lebensjahr nicht nur jedes Jahr darüber informiert werden, welche Auswirkung ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter auf ihre Pension hat, sondern auch welche Angebote zur Gesundheitsvorsorge zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll innerhalb von drei Monaten nach Vollendung des 57. Lebensjahrs die Einladung zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der zuständigen Pensionsversicherung erfolgen.

Um die bereits bestehende Pflicht von Arbeitgeber:innen zu unterstreichen, Teilzeitbeschäftigte über im Betrieb frei werdende Arbeitsplätze mit höherer Arbeitszeit – oder neue Vollzeitstellen – zu informieren, sprechen sich die Koalitionsparteien für die Einführung eines Schadenersatzanspruchs von jeweils 100 € für betroffene Teilzeitbeschäftigte aus. Bei den Anspruchsvoraussetzungen für Altersteilzeit soll sich eine zwischenzeitlich längere selbstständige Tätigkeit in Hinkunft nicht mehr nachteilig auswirken.

FPÖ will Pensionsbeiträge für erwerbstätige Pensionist:innen zur Gänze streichen

Weitergehende Forderungen hat die FPÖ. Geht es nach Gerhard Kaniak und Peter Wurm sollen Pensionist:innen, die neben der Pension arbeiten, gar keine Pensionsbeiträge mehr zahlen müssen, unabhängig von der Höhe des Zuverdienstes (3706/A(E)). Ebenso sind ihnen eine Anhebung des Pensionsbonus für jedes freiwillige Zusatzjahr, eine Senkung der Lohnnebenkosten für Mitarbeiter:innen der Altersgruppe 55+, die Entwicklung altersgerechter Arbeitsplätze und Alterszeitmodelle, steuerliche Begünstigungen für gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen der Betriebe und die Forcierung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung älterer Menschen ein Anliegen. Auch soll Informationsarbeit zu Zuverdienst und Teilpension intensiviert werden. Die FPÖ verweist in diesem Zusammenhang auf ein Sieben-Punkte-Programm der Vereinigung Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich (IWS).

NEOS fordern Einschränkungen beim vorzeitigen Pensionsantritt

Für Einschränkungen beim vorzeitigen Pensionsantritt treten die NEOS ein. Demnach sollen Beschäftigte – ergänzend zu den bestehenden Voraussetzungen – künftig nicht mehr vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen dürfen, wenn ihre Pension so niedrig wäre, dass sie Anspruch auf eine Ausgleichszulage hätten (3693/A(E)). Es könne nicht sein, dass durch die Entscheidung einer Person für einen vorzeitigen Pensionsantritt Dritte belastet werden, begründet Gerald Loacker den Entschließungsantrag.

SPÖ drängt auf Maßnahmen zur Sicherung des Pensionssystems

Andere Vorschläge zur Sicherung des gesetzlichen Pensionssytems hat die SPÖ. So würden ihrer Meinung nach eine Personaloffensive in den Bereichen Gesundheit, Kinderbildung und Pflege sowie das Herausholen von Frauen "aus der Teilzeitfalle" dazu beitragen, die Einnahmen der Pensionsversicherung zu erhöhen und damit den Staat zu entlasten. Zudem brauche es geeignete Anreize, um das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, betont Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. Grundsätzlich hält die SPÖ das österreichische Pensionssystem aber ohnehin für "zukunftsfit", eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters wird ausdrücklich abgelehnt (3724/A(E)). (Schluss) gs