Parlamentskorrespondenz Nr. 1283 vom 28.11.2023

Neu im Gesundheitsausschuss

NEOS-Anträge: Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, "echte" Gesundheitsreform sowie Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen

Wien (PK) – Die drei neu eingelangten Anträge der NEOS in Sachen Gesundheit zielen auf eine rasche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Durchführung einer "echten" Reform im Gesundheitswesen sowie auf die Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen ab.

NEOS für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Gesundheitsbereich

Die im August 2023 durchgeführte Staatenprüfung bezüglich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor den Vereinten Nationen in Genf habe ergeben, dass Österreich deutlich in Verzug sei, zeigen die NEOS in einem Entschließungsantrag auf (3679/A(E)). Laut Abschlussbericht sei man über verschiedenste Umstände "ernsthaft" besorgt. Was den Gesundheitsbereich betrifft, so werden folgende konkrete Maßnahmen empfohlen: Verbesserung des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen (vor allem Kinder); die Erhebung entsprechender Daten; die Ermöglichung des Zugangs von – insbesondere in Einrichtungen lebenden – Mädchen und Frauen mit Behinderungen zu Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (einschließlich Empfängnisverhütung) und der Sexualerziehung; die Bereitstellung von hochqualifizierten Dolmetscher:innen für Gebärdensprache für alle Menschen mit Behinderung (inklusive Flüchtlingen) und die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu Gesundheitseinrichtungen und –leistungen. Die NEOS fordern den zuständigen Ressortchef auf, einen verbindlichen Stufenplan zur Umsetzung all dieser Handlungsempfehlungen zu entwickeln und ehestmöglich vorzulegen.

… für "echte" Reformen im Gesundheitswesen

Statt die von Expert:innen seit Jahrzehnten geforderte Finanzierung des Gesundheitswesen "aus einer Hand" sicherzustellen, würden die Mittel weiterhin im Rahmen des Finanzausgleichs auf die einzelnen Bereiche verteilt, bemängeln die NEOS in einem weiteren Entschließungsantrag (3683/A(E)). Die aktuellen Verhandlungsergebnisse würden zudem zeigen, dass die Finanzierung endgültig keinen Regeln mehr unterworfen sei und die Zuständigkeiten nach Belieben gewählt würden. So sollten etwa neue Kassenplätze nicht durch Zuschüsse an die Sozialversicherung sichergestellt werden, sondern durch Versicherungsbeiträge finanziert werden.

Aufgrund des ineffizienten Mitteleinsatzes und der bestehenden zersplitterten Finanzierungskompetenz würden sich unerwünschte Anreize ergeben, die zu vermehrten Problemen in der Versorgung führen, argumentiert Fiona Fiedler (NEOS). Auch die unter der türkis-blauen Regierung erfolgte Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen sei primär ein "Marketing-Gag" gewesen, da es nach wie vor mehrere Säulen der Finanzierung gebe. Um eine für alle Menschen gleich gute, effiziente und effektive Versorgung zu gewährleisten, und zwar unabhängig von den regionalen oder finanziellen Interessen der Anbieter, sollte so rasch wie möglich eine "Finanzierung aus einer Hand" umgesetzt werden. Dabei müsste eine bestmögliche Zusammenarbeit zwischen den Akteur:innen im Gesundheitswesen sichergestellt und eine schrittweise Umstellung der Prozesse bis zum Auslaufen der aktuellen 15a-Vereinbarungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Zielsteuerung Gesundheit eingeleitet werden.

… sowie für die Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen in ganz Österreich

Schwangerschaftsabbrüche sind seit fast 50 Jahren in Österreich im Rahmen der Fristenlösung zwar nicht legal, aber immerhin straffrei, heißt es in einem von Henrike Brandstötter vorgelegten Antrag der NEOS (3697/A(E)). Damit sollte es ungewollt schwangeren Frauen im gesamten Bundesgebiet möglich sein, einen Abbruch vornehmen zu lassen. Die Praxis zeige aber, dass Abbrüche in manchen Regionen wie dem Burgenland gar nicht angeboten würden oder aufgrund der unterschiedlichen Preisgestaltungen (teilweise bis zu 900 €) oft schwer finanzierbar seien. Ablehnend steht Brandstötter einer von Gegnern von Schwangerschaftsabbrüchen immer wieder geforderten Motivforschung gegenüber, da fast immer multiple Faktoren einer Entscheidung für einen Abbruch zu Grunde liegen würden und Beratungsgespräche ohnehin vorgeschrieben seien.

Die Antragstellerin ersucht nun konkret den Gesundheitsminister, mit den Landesregierungen und Landesärztekammern in Gespräche zu treten, um in allen Bundesländern ein ausreichendes und niederschwelliges Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Außerdem sollten jegliche finanzielle Barrieren abgebaut und sichergestellt werden, dass die Datenerfassung von Schwangerschaftsabbrüchen keine Motiverhebung inkludieren könne. (Schluss) sue