Parlamentskorrespondenz Nr. 1347 vom 05.12.2023

Gesundheitsausschuss bringt Maßnahmen zur Vermeidung von Medikamentenengpässen auf den Weg

Abgeltung von Bevorratungskosten, Infrastruktursicherungsbeitrag, Importerleichterungen

Wien (PK) – Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat heute auch Maßnahmen zur Vermeidung von Medikamentenengpässen auf den Weg gebracht. So stimmten die Abgeordneten mit ÖVP-SPÖ-Grünen-Mehrheit dafür, Pharmafirmen und Arzneimittelhändlern die Bevorratungskosten zu ersetzen, wenn sie vom Gesundheitsministerium per Verordnung zur Lagerung bestimmter Medikamente verpflichtet wurden. Bei zu lagernden Wirkstoffen ist eine Kostenabgeltung für verfallene Produkte vorgesehen. Außerdem werden Arzneimittel-Großhändler vorübergehend einen "Infrastruktursicherungsbeitrag" in der Höhe von 0,28 € für niedrigpreisige Medikamente erhalten, damit diese nicht aus Rentabilitätsgründen vom Markt genommen werden.

Kurzfristig hat sich die Mehrheit der Abgeordneten außerdem darauf verständigt, die Abverkaufsfristen für Hersteller und Großhändler an jene von Apotheken anzupassen. Somit werden künftig auch sie Medikamente bis zum Verfallsdatum in Verkehr bringen dürfen, sofern dies aus Gründen der Arzneimittelsicherheit vertretbar ist. Im Falle von Lieferengpässen wird es darüber hinaus erlaubt, auch größere Mengen von in Österreich (noch) nicht zugelassenen Medikamenten zu importieren, wenn diese in einem anderen EWR-Staat auf dem Markt sind oder hergestellt wurden. Im Sinne der Patientensicherheit ist bei der Abgabe einer solchen Humanarzneispezialität eine deutsche Übersetzung der Kennzeichnung und der Gebrauchsinformation beizufügen.

Kritik an den Beschlüssen kommt von der FPÖ. Das Problem werde zwar erkannt, die geplanten Maßnahmen seien aber nicht geeignet, um etwaige Medikamentenengpässe zu beheben, glaubt FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Vielmehr befürchtet er, dass künftig noch weniger Medikamente nach Österreich kommen werden. Man müsse auf der Preisebene ansetzen, bekräftigte er. Auch NEOS-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler bezweifelt den Erfolg der geplanten Maßnahmen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte, dass es mittel- und langfristig eine europäische Lösung brauchen werde. Das, was vorliege, sei eine "Notoperation", meinte er. Um eine europäische Einigung zu erzielen, werden Rauch zufolge intensive Gespräche geführt. Alle kleinen EU-Länder würden sich dabei für gemeinsame Beschaffungen aussprechen. Von der Pharmaindustrie unter Druck setzen lassen, will sich Rauch nicht, ihm zufolge wird bei der Preiskalkulation häufig "nicht mit offenen Karten gespielt". So werde etwa verschwiegen, dass ein guter Teil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit von Universitäten geleistet werde.

Gleichfalls den Gesundheitsausschuss passiert hat eine Ärztegesetz-Novelle, mit der infolge eines VfGH-Urteils die Bestellung der Disziplinarkommission neu geregelt wird. Anträge der Opposition fanden hingegen keine Mehrheit bzw. wurden vertagt. Dabei standen unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels im Gesundheitssektor und die Forderung nach Impfmöglichkeiten in Apotheken zur Diskussion.

Vermeidung von Medikamentenengpässen

Das Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Medikamentenengpässen basiert auf mehreren Säulen. So sieht eine von ÖVP und Grünen vorgeschlagene Novelle zum Arzneimittelgesetz (3762/A) vor, Pharmafirmen und Arzneimittelhändler zu entschädigen, wenn ihnen aufgrund von behördlichen Bevorratungs-Anordnungen Zusatzkosten entstehen. Dabei geht es einerseits um die Abgeltung von Lagerkosten für betroffene Medikamente und andererseits um Entschädigungen für verfallene Wirkstoffe, sollten diese doch nicht benötigt werden. Die Regelung ist vorerst bis Ende 2027 befristet und soll bis dahin evaluiert werden.

Ergänzend dazu sieht ein im Ausschuss von den Koalitionsparteien eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag vor, die für Pharmafirmen und Großhändler geltenden Abverkaufsfristen an jene für Apotheken anzugleichen, um wirksame und sichere Produkte länger am Markt zu halten. Erfahrungen in der Praxis hätten gezeigt, dass die bestehenden Regelungen zu Problemen führen können, wird diese Änderung begründet.

Außerdem haben ÖVP und Grüne im Zuge der Beratungen einen Antrag auf Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes, des Rezeptpflichtgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes eingebracht, der ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen den Gesundheitsausschuss passierte. Durch die Novelle wird ein Import von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln auch im größeren Stil ermöglicht, wenn der Bedarf kurzfristig nicht anderweitig gedeckt werden kann, also hierzulande zugelassene Produkte nicht verfügbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Medikament eine Zulassung in einem anderen EWR-Staat hat bzw. dort hergestellt wurde.

Schließlich werden Arzneimittel-Großhändler vorübergehend einen Infrastruktursicherungsbeitrag von 0,28 € für jene Medikamente erhalten, die an eine im Inland ansässige öffentliche Apotheke oder Anstaltsapotheke abgegeben wurden und deren Kosten unter der Rezeptgebühr liegen. Damit wollen ÖVP und Grüne sicherstellen, dass auch billige Medikamente im Warensortiment verbleiben. Schließlich hätten auch Arzneimittel-Großhändler aufgrund des Anstiegs von Energie- und Treibstoffpreisen deutlich höhere Kosten zu tragen, argumentieren sie.

Die Kosten für den Infrastruktursicherungsbeitrag übernehmen laut Koalitionsantrag (3761/A) der Bund und die Krankenversicherungen, wobei letztere für den Beitrag für jene Medikamente aufkommen müssen, die an von der Rezeptgebühr befreite Personen abgegeben werden. Das sei mit den Sozialversicherungsträgern abgestimmt, versicherte Rauch gegenüber NEOS-Abgeordneter Fiedler. Die Regelung soll rückwirkend mit 1. September 2023 in Kraft treten und zunächst nur ein Jahr – bis 31. August 2024 – gelten.

Abgeordnete hoffen auf europaweite Lösung

In der Debatte begründete Ralph Schallmeiner (Grüne) den Infrastruktursicherungsbeitrag damit, dass der pharmazeutische Großhandel das letzte Mal im Jahr 2004 eine Margenanpassung bekommen habe. Seiner Ansicht nach wird es aber noch weitere Maßnamen brauchen, damit auch künftig niedrigpreisige Medikamente in Österreich zu Verfügung stehen. Vorübergehend höhere Preise für in Österreich temporär nicht verfügbare Medikamente zu zahlen, wie es die FPÖ vorschlägt, hält Schallmeiner hingegen für riskant: Das könnte dazu führen, dass Engpässe absichtlich herbeigeführt würden.

Josef Smolle (ÖVP) wies darauf hin, dass Medikamente sukzessive günstiger würden, wenn Konkurrenzprodukte auf den Markt kommen. Damit würden die Einnahmen von Großhändlern sinken, während die Infrastruktur-Kosten, etwa für Lagerung, zuletzt deutlich gestiegen seien.

Zustimmend zu den Gesetzesvorhaben äußerte sich auch Verena Nussbaum (SPÖ). Wie Abgeordneter Schallmeiner hofft aber auch sie, dass es bald zu einer europaweiten Lösung kommt.

FPÖ sieht Maßnahmen kritisch

Von Seiten der FPÖ zeigte sich Abgeordneter Gerhard Kaniak skeptisch, was die Effektivität der vorliegenden Vorschläge betrifft. Es stimme, dass es immer häufiger Medikamentenengpässe gebe, diesem Problem werde aber mit "ungeeigneten Maßnahmen" begegnet, sagte er. In Folge würden wohl nicht mehr, sondern noch weniger Medikamente nach Österreich kommen. Zudem ist der Infrastruktursicherheitsbeitrag für ihn ein "bürokratisches Monster" und nicht zielgerichtet, da auch bei extrem teuren Arzneimitteln eine längere Lagerung nicht wirtschaftlich sei.

Kaniak warb in diesem Sinn für das von ihm beantragte Maßnahmenpaket (3351/A(E)), dem bei der Abstimmung aber keine andere Fraktion beitreten wollte. Unter anderem schlägt die FPÖ vor, bei den Arzneimittelpreisen und -spannen anzusetzen und den bestehenden Notfallparagraphen zu erweitern. So soll etwa der Höchstpreis eines Medikaments bei versorgungsrelevanten Lieferengpässen automatisch aufgehoben werden. Es gebe einen internationalen Markt, und wenn der Abnehmer klein sei und wenig zahle, werde er eben nicht beliefert, hielt Kaniak fest. Viele Probleme würden nicht bestehen, würde sich Österreich auf der Preisebene an anderen Ländern orientieren. Skeptisch ist Kaniak auch, was gemeinschaftliche Einkäufe der EU betrifft, ein europäisches Preisband könnte seiner Ansicht nach aber sinnvoll sein.

Neben anderen qualifizierte SPÖ-Abgeordnete Nussbaum die FPÖ-Vorschläge allerdings als nicht zielführend. Der Antrag lese sich wie ein Antrag der Pharmalobby, meinte sie. Ähnlich wurden von ihr auch zwei – letztendlich vertagte – Anträge der NEOS bewertet. Dabei geht es zum einen um die Beibehaltung der Unterscheidung zwischen den beiden Medikamentengattungen Generika und Biosimilars (1135/A) und zum anderen um Änderungen im ASVG (1134/A). Abgeordneter Gerald Loacker erachtet es für notwendig, jene Bestimmung, die regelt, in welchem Rahmen Arzneimittelpreise gesenkt werden müssen, um im Erstattungskodex zu bleiben, im Hinblick auf Verfahrensabläufe und Fristen zu adaptieren.

Eine Unterscheidung zwischen Biosimilars und Generika sei irrelevant, es gehe Pharmakonzernen nur darum, höhere Preise verlangen zu können, hielt Nussbaum zu den Vorschlägen der NEOS fest. ÖVP-Gesundheitssprecher Smolle sieht das allerdings anders. Generika seien einfacher auf den Markt zu bringen als ein Biosimilar, das einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werde, machte er geltend. Es liege aber im Interesse der Gesundheitspolitik, dass Konkurrenzprodukte auf den Markt kommen. Deshalb hat man Grün-Abgeordnetem Schallmeiner zufolge die befristete Regelung zuletzt auch verlängert.

Zu den Gesetzesanträgen der Koalitionsparteien merkte NEOS-Abgeordnete Fiedler an, wenn sich überregionale Großhändler entschließen, keine Medikamente nach Österreich zu liefern, weil die Preise nicht passen, würden diese gar nichts bringen. Sie hinterfragte außerdem die uneinheitliche Befristung der Vorhaben.

NEOS und SPÖ für Impfen in der Apotheke

Ebenfalls im Ausschuss diskutiert wurde über einen schon älteren Antrag der NEOS, demzufolge Standardimpfungen wie z.B. gegen FSME oder Influenza auch in Apotheken erlaubt sein sollen (669/A(E)). Nach Ansicht des Antragstellers Gerald Loacker wäre dies ein wichtiger Beitrag, um die niedrige Grippe-Durchimpfungsrate zu erhöhen. Auch die Zeitersparnis, die gerade berufstätige Eltern für sich und ihre Kinder dadurch haben würden, würde für einen raschen Beschluss sprechen. Mittlerweile gebe es schon mehr als 2.000 Apotheker:innen, die eine Impfausbildung haben, warb auch Fiedler für den Antrag.

Während SPÖ-Abgeordnete Nussbaum die Initiative unterstützte, äußerte ÖVP-Abgeordneter Werner Saxinger Zweifel daran, dass ein besseres Impf-Angebot die Impfbereitschaft der Bevölkerung erhöhen würde. Hier müsse man woanders ansetzen, betonte er. Zudem hob er hervor, dass es auch kurzfristig möglich sei, Impftermine bei Hausärzt:innen bzw. in Primärversorgungszentren zu bekommen. Der Antrag wurde schließlich vertagt.

Verfassungskonforme Neuregelung des Ärztegesetzes

Anlass für die von den Koalitionsparteien vorgeschlagene und mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gebilligte Ärztegesetz-Novelle (3760/A) ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte das Mitwirkungsrecht des Gesundheitsministers bzw. der Gesundheitsministerin bei der Bestellung der Spitze der Disziplinarkommission der Ärztekammer beanstandet. Nun wird diese Passage neu geregelt und die Bestellung des bzw. der Vorsitzenden der Disziplinarkommission sowie der Stellvertreter:innen dem Vorstand der Ärztekammer übertragen. Das Gesundheitsministerium darf nur noch prüfen, ob die Bestellung gesetzeskonform erfolgt ist.

Ähnliche Regelungen werden auch im Zahnärztekammergesetz und im Tierärztekammergesetz getroffen. Außerdem wird mit der Novelle eine gesetzlichen Grundlage für die Übermittlung von Akten der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte an die Ärztekammer geschaffen. Konkret geht es dabei etwa um Akten, die für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Ärzt:innen (z.B. bei der Eintragung in die Ärzteliste) notwendig sind.

Neben Werner Saxinger (ÖVP) äußerten sich auch Mario Lindner (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) ausdrücklich zustimmend zum Gesetzentwurf. Laut Saxinger wird damit auch eine Regelung, die ukrainischen Ärztinnen und Ärzten zugutekommt, um sechs Monate verlängert. In weiterer Folge soll ihm zufolge an einer Nostrifikationserleichterung für die betroffene Personengruppe gearbeitet werden.

Personalsituation im Gesundheitssektor

Zur Personalsituation im Gesundheitssektor lagen dem Ausschuss sowohl ein Entschließungsantrag der FPÖ (3342/A(E)) als auch einer der SPÖ (3316/A(E)) vor, wobei die SPÖ insbesondere Maßnahmen zur Behebung des Ärzt:innenmangels sowohl im niedergelassenen Bereich als auch in den Spitälern vorschlägt. So will sie etwa die Zahl der Medizin-Studienplätze verdoppeln und dabei jene Bewerber:innen bevorzugen, die sich nach der Ausbildung verpflichten, einige Jahre im öffentlichen Gesundheitswesen, vorrangig als Hausärzt:innen in unterversorgten Regionen, tätig zu sein. Dies würde ihr zufolge dem deutschen Modell der Landarztquote entsprechen.

Die FPÖ hat einen sechs-Punkte-Plan zur Lösung des Personalmangels im Gesundheitssektor ausgearbeitet. Zu ihren Vorschlägen gehören unter anderem eine Verbesserung des Gehaltsschemas für Spitalsärzt:innen und anderes Gesundheitspersonal, eine Überarbeitung der Berufsfelder, die Aufhebung der 70-Jahre-Grenze für Kassenärzt:innen, die Einführung eines bundesweit einheitlichen Stipendiensystem bei der beruflichen Ausbildung sowie die Einbindung der Wahlärzt:innen ins Kassensystem. Abgeordneter Kaniak erachtet außerdem mehr Planungssicherheit bei den Arbeitszeiten sowie eine bessere Lenkung von Patient:innenströmen zur Entlastung der Spitäler für erforderlich.

In der Debatte wies Mario Lindner (SPÖ) darauf hin, dass die Zahl der Kassenpraxen in Österreich seit 2010 rückläufig sei und Kassenstellen immer wieder nicht besetzt werden könnten. Gleichzeitig gebe es ein "Rekordhoch" bei der Nutzung von Wahlärzt:innen. Auch in den Spitälern sieht es der SPÖ zufolge nicht viel besser aus, zumal aufgrund der Pensionierungen bis 2030 rund 6.000 Ärzt:innen fehlen würden.

Wenig anfangen kann Lindner mit den Vorschlägen der FPÖ. Wahlärzt:innen mit "Viertelkassenverträgen" oder "Halbkassenverträgen" seien keine zielführende Maßnahme, erklärte er. Auch dem Vorschlag zur Aufhebung der Altersgrenze für Kassenärzt:innen kann er nichts abgewinnen.

Das sieht auch Ralph Schallmeiner (Grüne) ähnlich. Eine Aufhebung des Doppelbeschäftigungsverbots für Wahlärzt:innen würde lediglich eine Zwei-Klassen-Medizin befeuern, ist er überzeugt. Zudem hält er die 70-Jahre-Grenze durchaus für angebracht, zumal ältere Ärzt:innen nicht immer bereit seien, sich fortzubilden. Was eine faire Bezahlung von Gesundheitspersonal betrifft, sieht Schallmeiner die jeweiligen Spitalserhalter gefordert.

Gerhard Kaniak (FPÖ) hob die  Notwendigkeit hervor, die Ärzt:innen bei der Gesundheitsreform "mitzunehmen". Die Aufhebung der 70-Jahre-Grenze ist ihm zufolge nur als Überbrückungsregelung angesichts der bevorstehenden Pensionierungswelle bei Ärzt:innen und nicht als Dauerregelung gedacht.

NEOS-Abgeordnete Fiedler hält zur Beseitigung des Ärzt:innenmangels vor allem eine bessere Steuerung der Fächerverteilung in der Medizin für nötig. Große Engpässe würden derzeit vor allem bei Kinderärzt:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen sowie bei Allgemeinmediziner:innen – insbesondere in ländlichen Regionen – bestehen, gibt sie in einem Entschließungsantrag (2930/A(E)) zu bedenken. Außerdem gebe es seit längerer Zeit einen Mangel an Gerichtsmediziner:innen, was zu Problemen bei der Strafverfolgung vor allem im Bereich der Gewaltdelikte führe. Diese Facharztrichtungen müssten daher attraktiver werden.

Während die Beratungen über diesen Antrag vertagt wurden, fanden der SPÖ-Antrag und der FPÖ-Antrag bei der Abstimmung keine Mehrheit. Lediglich die NEOS trugen die Initiative der FPÖ mit, wiewohl sich auch Abgeordnete Fiedler in Bezug auf die Aufhebung der 70-Jahre-Grenze skeptisch zeigte.

Maßnahmen zur besseren Versorgung nierenkranker Menschen

Ebenfalls vertagt wurde ein Antrag der FPÖ, der auf eine Verbesserung der Versorgung nierenkranker Patient:innen abzielt (3459/A(E)). Es brauche unter anderem mehr niedergelassene Nephrolog:innen mit Kassenvertrag und mehr ambulante Dialyseplätze, macht FPÖ-Gesundheitssprecher Kaniak mit Verweis auf Forderungen der nephrologischen Gesellschaft geltend. Derzeit müssten Dialyse-Patient:innen oft dreimal in der Woche stundenlang zur Dialyse fahren. ÖVP-Abgeordneter Werner Saxinger hält die Forderungen für nachvollziehbar und hofft, dass es hier durch die Gesundheitsreform zu Verbesserungen kommen wird. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) gs