Parlamentskorrespondenz Nr. 1395 vom 13.12.2023

Nationalrat beschließt höheren Pensionsbonus für längeres Arbeiten

Bund übernimmt Teil der Pensionsbeiträge bei Zusatzverdienst neben Pensionsbezug

Wien (PK) – Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, wird künftig einen höheren Pensionszuschlag bekommen. Der Nationalrat hat heute mehrheitlich beschlossen, dass der jährliche Bonus dafür von 4,2 % auf 5,1 % erhöht wird. Bezogen werden kann der Pensionsbonus für maximal drei Jahre. Außerdem wird der Bund – vorerst für zwei Jahre befristet – einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind. Ziel des Vorhabens ist es, dem bestehenden Fachkräftemangel zu begegnen und einen Anreiz für längeres Arbeiten zu schaffen.

Die Koalitionsparteien nutzten die Änderung der Sozialversicherungsgesetze auch dafür, Bestimmungen über Corona-Tests, -Medikamente und -Impfstoffe zu verlängern.

Keine Mehrheit gab es für eine Initiative der FPÖ für eine "Aktion 60 Plus" sowie eine Forderung der NEOS nach Einschränkungen bei einem vorzeitigen Pensionsantritt. Auch ein im Zuge der Debatte von der SPÖ eingebrachter Entschließungsantrag für eine Abschaffung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung blieb in der Minderheit.

Toleranzgrenze bei Zuverdienst

Mit den per Initiativantrag der Koalitionsfraktionen auf den Weg gebrachten Neuregelungen müssen Pensionist:innen, die neben der Pension erwerbstätig sind, in den nächsten beiden Jahren nur für jenen Teil des Zuverdiensts Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt – 2024 voraussichtlich rund 1.037 €. Für den restlichen Teil springt der Bund ein, was eine Entlastung von bis zu 106,28 € für die Betroffenen bedeutet. Von der Regelung umfasst sind nicht nur ASVG-Versicherte, sondern auch der GSVG- und BSVG-Bereich. Die Beitragsübernahme gilt nur für Bezieher:innen einer Eigenpension, wie mit einem von ÖVP und Grünen im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebrachten Abänderungsantrag klargestellt wurde. Auch darf die Pension insgesamt 94,28 % der gesamten Bemessungsgrundlage (derzeit: 91,76 %) nicht überschreiten.

Für Personen, die eine Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension beziehen, wird eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst eingeführt. Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 €) führt nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist (jährlich nicht mehr als 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, 2024 damit voraussichtlich rund 207 €).

Festgelegt wird auch, dass aus der jährlichen Pensionskontoinformation für ältere Beschäftigte klar hervorgehen muss, welche konkrete Auswirkung ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter auf die Pension des bzw. der Versicherten hat. Um die bereits bestehende Pflicht von Arbeitgeber:innen zu unterstreichen, Teilzeitbeschäftigte über im Betrieb frei werdende Arbeitsplätze mit höherer Arbeitszeit – oder neue Vollzeitstellen – zu informieren, wird darüber hinaus ein Schadenersatzanspruch von jeweils 100 € für betroffene Teilzeitbeschäftigte eingeführt. Bei den Anspruchsvoraussetzungen für Altersteilzeit soll sich eine zwischenzeitlich längere selbstständige Tätigkeit künftig nicht mehr nachteilig auswirken.

Mit in Verhandlung standen Anträge der FPÖ und der NEOS, die keine Mehrheit fanden. Die Freiheitlichen forderten in einem Entschließungsantrag eine "Aktion 60 plus für den österreichischen Arbeitsmarkt", etwa mit einer Reduktion der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei Beschäftigungsverhältnissen nach dem Pensionsantritt sowie einer zumindest vierteljährlichen Valorisierung der Geringfügigkeitsgrenze. Die NEOS sprachen sich in einem Entschließungsantrag für Einschränkungen bei einem vorzeitigen Pensionsantritt aus. Demnach sollten Beschäftigte – ergänzend zu den bestehenden Voraussetzungen – künftig nicht mehr vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen dürfen, wenn ihre Pension so niedrig wäre, dass sie Anspruch auf eine Ausgleichszulage hätten.

Debatte über längeres Arbeiten

Es gebe den Wunsch von immer mehr Menschen, neben der Pension zu arbeiten, führte Sozialminister Johannes Rauch an. Mit den vorliegenden Änderungen setze man daher einen Schritt, den Übergang vom Erwerbsleben in die Pension flexibler zu gestalten. Damit ermögliche man auch, dass ältere Personen ihre Erfahrungen besser an die Jüngeren weitergeben können.

Die demografische Entwicklung habe zur Folge, dass am Arbeitsmarkt junge Menschen fehlen, führte Bettina Zopf (ÖVP) aus. Daher gelte es, Anreize zu setzen, damit das Arbeiten für ältere Menschen attraktiv bleibe. Sie sprach von einem "Leistungspaket" mit Anreizen für jene Personen, die über das Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten können und wollen und bedankte sich bei dieser Personengruppe. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) betonte, dass die Wirtschaft das Know-how dieser älteren Generation brauche. Markus Koza (Grüne) hob insbesondere die Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Altersteilzeit hervor. Auch den Schadenersatz für Teilzeitbeschäftigte, die nicht über freigewordene Vollzeitstellen informiert worden sind, fand er positiv.

Die Opposition hingegen sah wenig Gutes im Gesetzesvorschlag. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bezeichnete zwar das Ansinnen, dass Menschen später in Pension gehen, als "hehres Ziel", die Lösung aber als ungeschickt. Ihrer Meinung nach werde das stundenweise Arbeiten neben der Pension nicht attraktiviert. Den höheren Bonus für Personen, die später in Pension gehen, fand sie positiv. Für Peter Wurm (FPÖ) sind die Änderungen kein Schritt in die richtige Richtung, sondern "maximal ein Stolpern". Es spreche grundsätzlich nichts dagegen, wenn Menschen freiwillig neben der Pension arbeiten. Das große Problem sieht er aber in der "unqualifizierten Zuwanderung", während am Arbeitsmarkt händeringend nach Fachkräften gesucht werde.

Nicht das Arbeiten in der Pension, sondern das Arbeiten vor der Pension müsse attraktiver gemacht werden, meinte Josef Muchitsch (SPÖ). Darüber mache sich die Regierung aber keine Gedanken. Es gebe keine Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, damit Menschen länger gesund arbeiten können. Für ihn bringen die vorgeschlagenen Regelungen keine Fairness. Auch die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bezeichnete er neuerlich als nicht gerecht. Er setzte sich daher mit einem Entschließungsantrag dafür ein, die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung – rückwirkend mit Anfang 2022 – abzuschaffen. Der Antrag blieb in der Minderheit. Alois Stöger (SPÖ) kritisierte, dass von den Neuerungen nur einige wenige profitieren werden. Es werde nicht viele Bauarbeiter:innen oder Krankenpfleger:innen geben, die nach 65 weiterarbeiten können, meinte er.

Auch Gerald Loacker (NEOS) konnte nichts Gutes am Vorschlag der Koalition finden. Dass die Republik die Pensionsbeiträge für jene "privilegierte Gruppe übernimmt, die in der gesundheitlichen Verfassung ist", neben der Pension zu arbeiten, habe nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Wie Muchitsch zeigte auch Loacker sich überzeugt, dass die Menschen nicht in der Pension länger arbeiten sollen, sondern davor.

Regeln für Corona-Tests, Medikamente und Impfstoffe verlängert

Mit einem im Zuge der Debatte eingebrachten Abänderungsantrag brachten die Koalitionsfraktionen auch Änderungen in einem anderen Bereich auf den Weg. Demnach werden die Bestimmungen zur Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich bis Ende März 2024 verlängert. Das pauschale Honorar für die Abgabe von Corona-Medikamenten sollen Apotheken ebenfalls länger als vorgesehen, nämlich bis Ende Jänner 2024, erhalten. Auch die haushaltsrechtliche Ermächtigung für den Gesundheitsminister zur Verfügung über COVID-19-Impfstoffe wird mit der Änderung weiter bestehen und bis Ende Juni 2024 gelten. Für die Ermächtigung über Corona-Arzneimittel ist eine Frist bis Ende April 2024 vorgesehen. Alle vom Abänderungsantrag betroffenen Regelungen wären mit Ende des Jahres 2023 ausgelaufen. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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