Parlamentskorrespondenz Nr. 1 vom 03.01.2024

Neu im Innenausschuss

SPÖ-Anträge zu Hassverbrechen, Künstler:innen aus dem Globalen Süden, Lage in der Türkei und NGOs in Bundesbetreuungseinrichtungen

Wien (PK) - Seit 1. November 2020 werden vorurteilsmotivierte Hassverbrechen, sogenannte Hate Crimes, in Österreich statistisch erfasst, führt SPÖ-Abgeordneter Mario Lindner in einem Entschließungsantrag aus (3560/A(E)). Seither sei ein kontinuierlicher Anstieg dieser Straftaten zu verzeichnen. Wie aus dem vom Innenministerium verfassten Lagebericht Hate Crime für 2022 hervorgehe, seien im betreffenden Jahr 5.865 Hassverbrechen etwa aufgrund von Weltanschauung, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder sozialem Status begangen worden. Unter Verweis auf diese "erschreckende Entwicklung" – und einer vermutlich noch höheren Dunkelziffer – fordert Lindner, den Lagebericht Hate Crime 2022 sowie alle künftigen Berichte zu dieser Thematik dem Parlament als Verhandlungsgegenstand zuzuleiten. Davon verspricht er sich laut Antrag eine ausführliche parlamentarische Debatte zum Einsatz gegen Hasskriminalität und damit eine weitere politische Schwerpunktsetzung auf diesen Bereich.

Statistische Erfassung von misogyner Gewalt und Frauenhass

Österreich habe ein Problem mit "Männergewalt", konstatiert Selma Yildirim (SPÖ) in einem weiteren sozialdemokratischen Entschließungsantrag (3730/A(E)). Darin fordert sie, bei sicherheitsbehördlichen Ermittlungen eine eigene Kategorie zu frauenfeindlicher Gewalt und Frauenhass einzuführen und diese Phänomene in öffentlich einsehbaren Statistiken zu erfassen. Yildirim beruft sich im Antrag auf Studien zu den negativen Auswirkungen etwa frauenfeindlichen Hasses im Internet insbesondere auf das Verhalten von Politikerinnen.

Vorzugsbehandlung von Künstler:innen aus dem Globalen Süden

Um globalen Asymmetrien entgegenzuwirken, sei gemäß UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung kultureller Vielfalt Künstler:innen, kulturellen Gütern und Dienstleistungen aus dem Globalen Süden eine Vorzugsbehandlung zu gewähren, wie die SPÖ-Mandatarinnen Katharina Kucharowits und Gabriele Heinisch-Hosek festhalten (3686/A(E)). Der letzte Weltkulturbericht der UNESCO für das Jahr 2022 zeige jedoch, dass der Globale Norden dieser "völkerrechtlichen Verpflichtung" - insbesondere hinsichtlich der Erleichterung bei Visabestimmungen - nicht ausreichend nachgekommen sei. Die Sozialdemokrat:innen fordern daher den Innenminister auf, der Konvention gerecht zu werden und sich zielgerichtet für eine Vorzugsbehandlung von Künstler:innen bei der Erteilung von Visa für die Einreise, Aufenthalt und vorübergehende Reisen einzusetzen. Zudem seien die bisher bestehenden Kriterien zur Vorzugsbehandlung auf österreichischer Ebene zu überarbeiten.

Zutritt zu Bundesbetreuungseinrichtungen für NGOs

Trotz "unzähliger Bekenntnisse" zur Sicherstellung einer raschen Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sei die Bundesregierung nach wie vor säumig, wie Christian Oxonitsch und Reinhold Einwallner (beide SPÖ) bemängeln (3808/A(E)). Der verfassungsrechtlich abgesicherte Schutz des Kindeswohls werde in der Praxis schwer vernachlässigt. Zwar böten diverse NGOs Hilfe im Zusammenhang mit den Obsorgeanträgen, doch sei ihnen der Zutritt zu Betreuungseinrichtungen wie Erstaufnahmezentren untersagt. Daher fordert die SPÖ, diesen Zutritt jenen NGOs regelmäßig zu gewähren, die Beratung im Zusammenhang mit Obsorgeanträgen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anbieten.

Prüfung der Türkei als sicheres Herkunftsland für Kurd:innen und Oppositionelle

In einer weiteren Initiative der SPÖ pochen deren Abgeordnete Katharina Kucharowits und Petra Bayr auf eine umgehende Prüfung der Türkei hinsichtlich ihres Status als sicheres Herkunftsland (3648/A(E)). Dabei soll die aktuelle politische und humanitäre Lage vor Ort, insbesondere in Hinblick auf Verhaftungen von Kurd:innen und Oppositionellen berücksichtigt werden. Deren Situation im "autoritären Regime Erdoğans" sei prekär und gefährlich, wie es seitens der SPÖ heißt. Zumal die Verfolgung aus ethnischen, religiösen und politischen Gründen sowie aufgrund des Geschlechts laut Genfer Flüchtlingskonvention als Fluchtgrund anerkannt ist, stelle eine Abschiebung von Menschen, die aus diesen Gründen verfolgt werden, einen Menschenrechtsbruch dar. Ein gleichlautender Antrag wurde dem außenpolitischen Ausschuss zugewiesen (3647/A(E)). (Schluss) wit