Parlamentskorrespondenz Nr. 9 vom 11.01.2024

Untersuchungsausschüsse nehmen Arbeit auf

Prüfungen von etwaigem Machtmissbrauch unter ÖVP bzw. unter SPÖ- und FPÖ-Verantwortung starten

Wien (PK) – Der von SPÖ und FPÖ verlangte COFAG-Untersuchungsausschuss und der seitens der ÖVP initiierte Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss nahmen heute formell ihre Arbeit auf. Bei den konstituierenden Sitzungen wurden die Ausschussfunktionen gewählt, Ladungsverlangen bzw. -anträge eingebracht sowie ergänzende Beweisbeschlüsse und formale Beschlüsse gefasst. Bis zum 9. Februar hat die Übermittlung der angeforderten Akten und Unterlagen zu erfolgen, danach kann dann mit der eigentlichen Prüfarbeit begonnen werden.

Den Ausschüssen werden, abseits des Vorsitzenden – in beiden Fällen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka – jeweils 13 Mitglieder angehören. Im COFAG-Untersuchungsausschuss sind das Klaus Fürlinger, Andreas Hanger, Carina Reiter, Corinna Scharzenberger und Christoph Zarits (ÖVP), Kai Jan Krainer, Christoph Matznetter und Michaela Schmidt (SPÖ), Susanne Fürst und Christian Hafenecker (FPÖ), David Stögmüller und Nina Tomaselli (Grüne) sowie Yannick Shetty (NEOS).

Im Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss sind die Abgeordneten Klaus Fürlinger, Andreas Hanger, Carina Reiter, Corinna Scharzenberger und Christoph Zarits (ÖVP), Reinhold Einwallner, Eva Maria Holzleitner und Katharina Kucharowits (SPÖ), Susanne Fürst und Christian Hafenecker (FPÖ), Meri Disoski und Markus Koza (Grüne) sowie Yannick Shetty (NEOS) vertreten. Außerdem gibt es je dieselbe Zahl an Ersatzmitgliedern.

Verfahrensrichterin in beiden Untersuchungsausschüssen ist Christa Edwards, Richterin am Oberlandesgericht Wien. Im COFAG-Untersuchungsausschuss wird sie bei Bedarf von Beate Matschnig vertreten. Zum stellvertretenden Verfahrensrichter im Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss wurde Wolfgang Köller bestimmt. Als Verfahrensanwalt wird in beiden Ausschüssen Michael Kasper bzw. Barbara Schütz als seine Stellvertreterin fungieren.

Endberichte bis Juli 2024

Als Befragungstage sind für den COFAG-Untersuchungsausschuss der 6. und 7. März sowie der 3., 4., 24. und 25. April in Aussicht genommen. Dazu kommt ein Reservetag am 22. Mai. Der Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss wird voraussichtlich am 13. und 14. März, am 10. und 11. April sowie am 7. und 8. Mai Auskunftspersonen befragen. Auch für ihn gibt es mit 23. Mai einen Reservetag. Pro Tag sind höchstens vier Befragungen möglich. Am 1. Juli 2024 ist die Vorlage der Endberichte geplant.

Was wird untersucht?

Der von SPÖ und FPÖ verlangte COFAG-Untersuchungsausschuss soll eine eventuelle bevorzugte Behandlung von Personen durchleuchten, denen ein Vermögen von zumindest einer Milliarde Euro zugerechnet werden kann und die die ÖVP etwa durch Spenden unterstützt haben oder um deren Unterstützung von der ÖVP geworben wurde. Der Fokus der Untersuchungen soll auf der COVID-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) liegen sowie deren Zahlungen an der Volkspartei nahestehenden Milliardäre bzw. Konzerne. Als weitere Beweisthemen werden im Verlangen angeführt: "Informationsweitergabe und Interventionen", "Kooperationen staatsnaher Unternehmen mit ÖVP-nahen Milliardären" und die "staatliche Aufsicht". Dabei geht es um Förderungen, Steuernachlässe, beschleunigte Verfahren oder Informationsweitergaben ebenso wie um Aufsichtsratsposten und Auftragsvergaben. Auch etwaigen Interventionen in Zusammenhang mit Aufsichts- bzw. Strafverfahren sowie möglichen Schmiergeldflüssen soll nachgegangen werden. Der zu untersuchende Zeitraum erstreckt sich laut Verlangen vom 18. Dezember 2017 bis zum 23. November 2023.

Mit dem Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss will die Volkspartei die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ in der Zeit von 11. Jänner 2007 bis 7. Jänner 2020 unter die Lupe nehmen, wobei es insbesondere um eine mögliche zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder in von "roten" bzw. "blauen" Minister:innen geleiteten Ressorts geht. Konkret interessiert sich die ÖVP dabei für Inseratenschaltungen, Medienkooperationsvereinbarungen, Umfragen, Gutachten, Studien und andere Auftragsvergaben. Ebenso sind die Besetzung von Leitungspositionen in der Bundesverwaltung und bei ausgegliederten Rechtsträgern sowie etwaige staatsanwaltliche Ermittlungen Teil des – insgesamt sieben Beweisthemen umfassenden – Untersuchungsgegenstands. Der von der ÖVP verlangte Untersuchungsausschuss hat ebenfalls die COFAG zum Inhalt. Dabei interessiert die ÖVP-Fraktion, ob der SPÖ oder der FPÖ nahestehende natürliche oder juristische Personen aus "unsachlichen Gründen" über Steuerbegünstigungen, Steuernachlässe oder andere Begünstigungen bevorzugt behandelt worden sind.

Es handelt sich um Nummer 28 und 29 in der Liste der Untersuchungsausschüsse in der Zweiten Republik. (Schluss) red