Parlamentskorrespondenz Nr. 11 vom 12.01.2024

Parlamentsfraktionen unterstützen Kandidatur von Manfred Nowak als Menschenrechtskommissar des Europarats

Parteiübergreifende Zustimmung für den Völkerrechtsexperten

Wien (PK) - Die Fraktionsführer:innen der österreichischen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Delegationsleiter Reinhold Lopatka (ÖVP) sowie die Abgeordneten Petra Bayr (SPÖ), Martin Graf (FPÖ), Agnes Sirka Prammer (Grüne) und Stephanie Krisper (NEOS), unterstützen die Kandidatur des unabhängigen Menschenrechtsexperten Manfred Nowak für die hochrangige Funktion des Menschenrechtskommissars des Europarats.

Am 23. Jänner 2024 wählt die Parlamentarische Versammlung des Europarats in ihrer Winterplenarsitzung in Straßburg einen neuen oder eine neue Menschenrechtskommissar:in. Wahlberechtigt sind die 306 Vertreter:innen der 46 nationalen Parlamente, die bei der Winterplenarsitzung anwesend sind. Die österreichische Delegation hat 6 Vertreter:innen und 6 Stellvertreter:innen.

Die Funktion des Menschenrechtskommissars bzw. der Menschenrechtskommissarin wurde im Europarat im Jahr 1999 eingerichtet und wird nun zum fünften Mal neu besetzt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre, eine Wiederkandidatur ist nicht möglich. Für das Amt besetzt werden soll laut Ständiger Vertretung Österreichs beim

Europarat in Straßburg eine unabhängige Persönlichkeit mit hoher Integrität und umfassender Erfahrung in Menschenrechtsfragen. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die Umsetzung von Menschenrechten in den Mitgliedsländern durch Dialog mit den Regierungen und Besuchen zu stärken, Empfehlungen für Verbesserungen auszusprechen und Bewusstseinsbildung voranzutreiben. Auch die Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger:innen im Europaratsraum gehört zu den Schlüsselaufgaben dieser Funktion.

Manfred Nowak sieht die Rückholung von ukrainischen Kindern, die nach Russland und Belarus verschleppt wurden, darüber hinaus als eine Kernaufgabe, sollte er im Jänner in diese hohe Funktion gewählt werden. Die Rolle des Europarats als Pionier für Menschenrechte möchte er weiterführen: "Als nächste Herausforderungen, für die neue Wege auch im Menschenrechtsschutz zu beschreiten sind, stellen sich die dreifache Krise des Planeten und die Sicherung von Menschenrechten für zukünftige Generationen. Die Einhaltung von Menschenrechten im Kontext neuer Technologien, darunter Künstliche Intelligenz, ist Bestandteil dieser Sorge, für die es gemeinsam vorausschauende Lösungen braucht", so Nowak.

Nowak möchte das Amt des Menschenrechtskommissars als Ombudsmann für den gesamten Raum, der vom Europarat erfasst ist, also für 46 europäische Staaten, ausfüllen. "Als Fürsprecher aller, die Diskriminierung und Benachteiligung erfahren und aller, die Gewalt erleben und von ihr bedroht sind", erklärt er. Gleichzeitig passierten die schwersten Menschenrechtsverletzungen im Krieg. Hier sei auch Europa wieder gefordert.

Nowak war unter anderem Völkerrechtsprofessor an der Universität Wien, wissenschaftlicher Direktor und Mitbegründer des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, UNO-Sonderberichterstatter für Folter und Richter am Menschenrechtsgerichtshof für Bosnien-Herzegowina.

Weitere Kandidat:innen für das hohe Amt sind neben Nowak gemäß dem Dreiervorschlag des Ministerdelegiertenkomitees der Parlamentarischen Versammlung die bulgarische Kandidatin Meglena Kuneva und der irische Kandidat Michael O’Flaherty. Gewählt wird die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger von Dunja Mijatović. Amtsantritt für den neuen bzw. die neue Menschenrechtskommissar:in ist der 1. April 2024. (Schluss) red