Parlamentskorrespondenz Nr. 84 vom 01.02.2024

Weitere Berichte über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2023

Monatliche Informationen über Aufwendungen für Tests, Impfstoffe sowie Zuschüsse an Länder und Sozialversicherung

Wien (PK) – Für das Jahr 2023 wurden im Bundesfinanzgesetz insgesamt 400 Mio. € an Kostenersatz für die Bundesländer und die AGES im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz veranschlagt, wobei bis Ende Dezember 1,362 Mrd. € angefallen sind. Die größten Posten darunter entfallen auf Screening-Programme, Vergütungen für Verdienstentgang, Gebühren für Epidemieärzt:innen oder Untersuchungen. Dies geht aus dem aktuellen Monatsbericht von Gesundheitsminister Johannes Rauch gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor (III-1127 d.B.).

Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistet der Bund zudem Zweckzuschüsse, für die laut BFG 200 Mio. € vorgesehen sind. Darunter fielen in der Vergangenheit nicht nur Ausgaben für Schutzausrüstung, Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung, Ersatzspitäler, Testungen, Mehraufwand für Rettungsdienste, sondern auch für Impfaktionen oder die Abrechnung der 500 €-Boni für das Pflegepersonal. Im Dezember-Bericht 2023 wurden noch höhere Zahlungen für die Posten Impfaktionen, Testungen und administrativer Aufwand im Zusammenhang mit Testungen ausgewiesen, wobei insgesamt bis Ende des Jahres 500,5 Mio. € angefallen sind.

Zahlungen für die Ausgaben für Tests in Apotheken und im niedergelassenen Bereich

Seit Juni 2021 wird in den Monatsberichten detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-Maßnahmen bereitstellen musste. So erhielten ÖGK, BVAEB und SVS 73,84 Mio. € für die Durchführung von COVID-19-Tests an symptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien. Öffentliche Apotheken, ärztliche Hausapotheken und der niedergelassene Bereich sind berechtigt, COVID-19-Tests (25 € pro Test) an asymptomatischen Personen durchzuführen. Diese Maßnahme ist mit 30.6.2023 außer Kraft getreten. 2023 sind dafür Mittel in der Höhe von 2,9 Mio. € an die Sozialversicherungen geflossen. Aufgrund neuer Bestimmungen können Vertragsärzt:innen im niedergelassenen Bereich seit September 2022 COVID-19-Tests nur noch bei bestimmten vulnerablen Personengruppen durchführen.

Gemäß der Neuausrichtung der Teststrategie wurden seit April 2022 SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung der österreichischen Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Gesundheitsministerium, das insgesamt 61,5 Millionen Selbsttests bestellt hat. Damit sind bis zum Monatsende des Berichtszeitraums Zahlungen in der Höhe von 5,7 Mio. € verbunden. Die getätigten Zahlungen für die Honorare für die Abgabe durch öffentliche Apotheken (10 € pro Test) belaufen sich per Stand Ende Oktober auf 67,14 Mio. €, wobei auch diese Maßnahme Ende Juni ausgelaufen ist. Außerdem obliegt es dem Bund, die Honorare für die Durchführung von COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich zu ersetzen, was bis Ende 2023 rund 23,37 Mio. € ausgemacht hat.

Der Gesetzgeber hatte im Laufe der Pandemie die Möglichkeit zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen, geringfügig Beschäftigten und Lehrlingen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit einen schweren Krankheitsverlauf zu befürchten haben, beschlossen ("Risikogruppe"). Seit 15.12.2021 können nur mehr jene Personen ein Risikoattest erhalten, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, bzw. bei denen trotz dreifacher Impfung ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gegeben ist. Die Betroffenen erhalten von den jeweiligen Arbeitgeber:innen weiterhin ihre Bezüge, die dadurch anfallenden Personalkosten werden den Unternehmen durch die Sozialversicherungen erstattet. Diese wiederum haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. In diesem Zusammenhang wird bis Ende Dezember ein Betrag in der Höhe von 14,06 Mio. € (ÖGK, BVAEB und Länder) ausgewiesen. Für die Beratung im Zusammenhang mit einem Heilmittel zur Behandlung von COVID-19 erhalten Ärzt:innen ein pauschales Honorar von 12 €. Im Berichtszeitraum sind dafür 5,08 Mio. € an Zahlungen angefallen.

Corona-Impfstoffbeschaffung im Jahr 2023: Lieferverpflichtungen konnten deutlich reduziert werden

Bisher wurden 62,1 Millionen Impfdosen nach Österreich geliefert, wobei das Portfolio derzeit noch aus Impfstoffen von vier Herstellern besteht. Die EU hat Ende Mai 2023 in langwierigen Verhandlungen mit BioNTech-Pfizer erreicht, dass die Lieferverpflichtungen von 9,8 Millionen Impfdosen für 2023 um 4,9 Millionen reduziert wurden. Die restlichen Dosen wurden auf die Jahre 2023 (1,9 Mio.), 2024 (1,4 Mio.) und 2025 (1,6 Mio.) aufgeteilt.

Dazu kommen noch Kosten für den Ankauf von Impfzubehör sowie für die Distribution, für die im 2023 6,07 Mio. € angefallen sind. Insgesamt wurden für diese Posten laut BFG 2023 Mittel in der Höhe von 301,8 Mio. € budgetiert. Ab dem 1.1.2023 liegt eine weitere Folgebeauftragung der Corona-Impfstofflogistik mit einer Laufzeit bis 31. Mai 2025 und einem Höchstvolumen von 70 Millionen Dosen und maximalen Kosten von 36,2 Mio. € vor. Es bestehe aber keine Verpflichtung zum tatsächlichen Abruf, heißt es im Bericht. Bis Ende Dezember wurden für die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen Zahlungen im Ausmaß von rund 150 Mio. € getätigt.

Für an Apotheken oder Ärzt:innen überwiesene Honorare für den Ausdruck von Elektronischen Impfpässen oder Impfzertifikaten (3 € pro Stück) sind 2023 2,7 Mio. € angefallen. Die Impfkampagne des Bundes wurde seit 1. Juli 2022 vom Gesundheitsministerium betreut und finanziert; dafür sind 2023 1,6 Mio. € ausbezahlt worden.

Per Stand Ende Dezember 2023 wurden Schenkungen des Impfstoffs Astra-Zeneca an folgende Länder getätigt: Bangladesch (1,251.000 Dosen), Iran (1,000.000), Bosnien und Herzegowina (498.800), Ghana (345.100), Ukraine (250.000), Usbekistan (150.000), Libanon (101.600), Tunesien (50.000), Costa Rica (50.000), Tadschikistan (50.000), Vietnam (50.000) und Georgien (5.000) sowie 415.200 Dosen für die COVAX-Fazilität. Den Pfizer-Impfstoff erhielten Brasilien (1,120.230), Pakistan (501.120), Nepal (400.320), Angola (198.720), Madagaskar (51.840), Mexiko (33.600), El Salvador (28.800), COVAX (19.200) sowie die OSZE (402). Der Impfstoff Jannsen ging an den Sudan (1,000.800), Tanzania (957.600), Burkina Faso (396.000 Dosen), Afghanistan (331.200), die Philippinen (266.400) und Niger (216.000). Der OSZE wurden 1.200 Moderna-Dosen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden somit rund 9,74 Millionen Dosen an andere Länder weitergegeben.

Überblick über die Ausgaben von 2020 bis 2023

Der Dezemberbericht enthält zudem einen gesamthaften Überblick der Ausgaben aus dem COVID-19-Fonds seit Pandemiebeginn. Von den rund 11,19 Mrd. €, die im Vollzugsbereich des Ressorts angefallen sind, entfielen 10,97 Mrd. € auf den Gesundheitsbereich und 225 Mio. € auf den Sozialbereich (z.B. Armutsbekämpfung, Härtefallfonds, Familienhärteausgleich).

Gesundheit: Gesamtausgaben für Testen, Impfen und Arzneimittel

Österreich setzte seit der Verfügbarkeit von Antigen- bzw. PCR-Testungen ab Ende des Jahres 2020 auf breit angelegte Testprogramme und niederschwellige Angebote. Dafür wurden seit Beginn der Pandemie bis Ende 2023 insgesamt 5,14 Mrd. € aufgewendet. Die Testungen an Schulen und in Betrieben wurden nicht vom Gesundheitsressort finanziert. Ein Betrag in der Höhe von 1,73 Mrd. € (davon 987,5 Mio. € für die Beschaffung) wird für die Abwicklung der insgesamt rund 21 Millionen verabreichten Impfungen ausgewiesen. Im Rahmen der internationalen Solidaritätsprogramme wurden 9,74 Millionen Dosen an andere Länder gespendet. Für die Beschaffung von COVID-19 Arzneimitteln wiederum wurden rund 343,7 Mio. € ausgegeben.

Zahlen der Vormonate können aus den bisher vorgelegten Berichten (III-1030 d.B., III-1055 d.B., III-1072 d.B. ) entnommen werden. (Schluss) sue