Parlamentskorrespondenz Nr. 127 vom 15.02.2024

Bundesrat: Grünes Licht für Aus von Gasheizungen in Neubauten

Länderkammer bestätigt zudem Einrichtung einer Servicestelle für Künstliche Intelligenz

Wien (PK) – Gasheizungen dürfen künftig nicht mehr in Neubauten eingebaut werden. Der Bundesrat hat heute das entsprechende Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit genehmigt. Grund für die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren – der Nationalrat hatte das EWG bereits im vergangenen Dezember beschlossen - war das auf EU-Ebene durchzuführende Notifizierungsverfahren. Es konnte erst vor kurzem abgeschlossen werden.

Die Mandatar:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen begrüßten den Beschluss des EWG. Für die ÖVP leistet das EWG einen "wesentlichen Beitrag" zum Erreichen der nationalen Klimaziele. Für die SPÖ hat die Teilhabe von Menschen mit geringem finanziellem Spielraum am Ausstieg aus fossilen Energieträgern "oberste Priorität". Die Grünen sprachen von einem "Meilenstein", obwohl sie den rechtlichen Rahmen für die Dekarbonisierung im Bestand vermissen. Die Freiheitlichen lehnten das EWG ab und forderten "Klimapolitik mit Hausverstand ohne Enteignungs- und Verbotswahnsinn". Energieministerin Leonore Gewessler zeigte sich über den Beschluss des EWG erfreut, das bereits "eine lange Geschichte" habe und Klarheit auf dem Weg zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand schaffe.

Zudem bestätigte der Bundesrat mehrheitlich die Einrichtung einer Servicestelle für Künstliche Intelligenz, die bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) angesiedelt sein wird.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Keine Gasheizungen mehr im Neubau

Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schafft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, wird für Neubauten ein Einbauverbot für sämtliche Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, also etwa auch für dezentrale Gasheizungen, gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bestand an potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen nicht weiter anwächst. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes 2019 werden in das neue EWG integriert. Nachdem nun das auf EU-Ebene notwendige Notifizierungsverfahren abgeschlossen wurde, konnte der Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene durch die Länderkammer abgeschlossen werden.

"Diese Verbotsregierung stellt die völlig absurden Klimaziele der EU über alles und jeden", kritisierte Michael Bernard (FPÖ/N) in der Debatte zum EWG. Der freiheitliche Mandatar sprach von einer "Wegwerfpolitik" von Energieministerin Leonore Gewessler und forderte deren Rücktritt, um "leistbare Energiepolitik und Klimapolitik mit Hausverstand ohne Enteignungs- und Verbotswahnsinn" zu ermöglichen. Dem schloss sich der oberösterreichische FPÖ-Bundesrat Markus Steinmaurer an. Obwohl die Förderungen zum Heizungstausch für einkommensschwache Haushalte zu begrüßen seien, würden die negativen Aspekte überwiegen. Funktionierende Heizungen "herauszureißen", sei Steuergeldverschwendung und ein "Wahlzuckerl" im Vorfeld der Nationalratswahl. Insgesamt sei das "enorme Fördervolumen" nicht finanzierbar.

Das sah Adi Gross (Grüne/V) anders, der den langen Prozess der Gesetzeswerdung – "gegen viele Widerstände" - skizzierte. Die Wärmewende sei neben der Stromwende das wichtigste Vorhaben im Klimaschutz. Gross sprach von einem "Meilenstein", obwohl für die Grünen der rechtliche Rahmen für die Dekarbonisierung im Bestand fehle. Für dementsprechende Lösungen liege der Ball nun verstärkt bei den Bundesländern.

Für Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) leistet das EWG einen "wesentlichen Beitrag" zum Erreichen der nationalen Klimaziele. Man wolle damit die Dekarbonisierung des Gebäudesektors weiter vorantreiben. Für den Heizungstausch gebe es eine "breite Palette" an Förderungen, wer tausche, bekomme zumindest 75 % der Kosten ersetzt.

Bettina Lancaster (SPÖ/O) bezeichnete den Einbaustopp von Gasheizungen als "wichtigen Schritt". Für die SPÖ habe die Teilhabe von Menschen mit geringem finanziellen Spielraum am Ausstieg aus fossilen Energieträgern "oberste Priorität". In diesem Sinne bräuchten Menschen, die in Miete leben, mehr Druckmittel, um ihre Vermieter:innen zum Heizungstausch zu bewegen. Lancaster kritisierte zudem, dass durch das Notifizierungsverfahren der EU kein Beschluss des Bundesrats im Dezember möglich gewesen sei, womit die achtwöchige Einspruchsfrist – ein zentrales Element der Mitwirkungsrechte des Bundesrats - verstrichen sei.

Energieministerin Leonore Gewessler sprach von einem "guten Gesetz", das Klarheit auf dem Weg zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand schaffe. Dieser Weg beruhe auf zwei Säulen, mit dem EWG setze man das Verbot für den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen im Neubau um. Die zweite Säule betreffe die Förderungen für den Umstieg im Bestand. Aufgrund der durchschnittlichen Förderhöhen von 75 % geht Gewessler von hohen Heizungstauschraten aus.

Neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz

Die neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz soll künftig unter anderem über regulatorische Rahmenbedingungen und etwaige Auswirkungen von KI auf Cyber-Sicherheit informieren, Studien, Analysen und Fachtagungen durchführen, Web-Leitfäden für den Einsatz von KI im Medienbereich samt Best-Practice-Modellen bereitstellen, öffentliche und private Rechtsträger beraten sowie sich regelmäßig mit Marktteilnehmern im Medienbereich austauschen. Sie wird bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) angesiedelt. Die elf Mitglieder des "Beirats für Künstliche Intelligenz" sollen vom Bundeskanzler (3) bzw. vom Finanzminister (8) für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt werden und aus den Bereichen Ethik, Forschung, Ökonomie, Recht und Technik kommen.

Der Wiener SPÖ-Bundesrat Sascha Obrecht (SPÖ/W) kritisierte, dass die neue KI-Servicestelle nicht für arbeitnehmer-, konsumentenschutz- und datenschutzrechtliche Bedenken von Einzelpersonen zuständig sei. Diese habe stattdessen nur Unternehmen im Blickwinkel, um bei der Anwendung und Implementierung von KI zu unterstützen.

KI werde jede und jeden konfrontieren, weshalb es unverständlich sei, dass es für dieses Gesetzesvorhaben keine Begutachtung und keinen Diskussionsprozess zur Konsensbildung gegeben habe, mahnte Klemens Kofler (FPÖ/N). Für den freiheitlichen Bundesrat braucht es deshalb einen Mechanismus, der verdeutlicht, was KI-generiert ist und was nicht. Zudem forderte er den Rücktritt der Bundesregierung, da diese "gegen das Volk" arbeite.

Die Servicestelle solle Unternehmen einerseits dabei begleiten, einen volkswirtschaftlichen Mehrwert durch KI zu generieren, hielt Klara Neurauter (ÖVP/T) fest. Andererseits gehe es um Wissensvermittlung, um das Thema einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen. Für Neurauters Fraktionskollegin Elisabeth Wolff (ÖVP/W) ist KI "die große Erfindung unseres Zeitalters", die das Leben "massiv vereinfachen" könne. Es komme jedoch auch zu Missbrauch, weshalb die neue Servicestelle ein erster Schritt von vielen zum Umgang mit KI sei.

Obwohl auch Marco Schreuder (Grüne/W) Chancen durch KI für viele Bereiche ortete, würden bei den meisten Menschen im Moment die Sorgen überwiegen. Für den Grünen-Mandatar wird durch KI in nächster Zeit noch viel gesetzlicher Änderungsbedarf bestehen. Es sei gut, dass Österreich nicht abwarte und eine Servicestelle für Unternehmen und Konsument:innen einrichte.

Es gehe darum, die Chancen von KI zu nutzen, aber auch die Risiken nicht aus den Augen zu verlieren, betonte Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung, im Bundesratsplenum. Damit beschäftigte sich sowohl die neue Servicestelle als auch der AI-Act der Europäischen Union. Dieser verfolge einen risikobasierten Ansatz von KI-Anwendungen und beurteile nicht die KI selbst, sondern den jeweiligen Anwendungsfall. Für die rechtliche nationale Durchsetzung würden in allen EU-Ländern KI-Behörden eingeführt. Die KI-Servicestelle soll laut Tursky künftig in diese Behörde übergeführt werden, um von sich durch KI benachteiligt gefühlte Personen angerufen werden zu können. Zudem soll für Unternehmen europaweite Rechtssicherheit für KI-Anwendungen aus Österreich geschaffen werden. Österreich nehme damit eine Vorreiterrolle ein. (Fortsetzung Bundesrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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