Parlamentskorrespondenz Nr. 205 vom 04.03.2024

Neu im Sozialausschuss

Anträge der SPÖ und der NEOS zu den Bereichen Pensionen und Soziales

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich dafür aus, den Pensionsbonus für Ausgleichszulagenbezieher:innen mit mindestens 30 bzw. 40 Arbeitsjahren abzuschaffen. Außerdem fordern sie, Notstandshilfe und Sozialhilfe zu einem gemeinsamen System der sozialen Absicherung zusammenzuführen. Der SPÖ geht es um eine dauerhafte Schutzklausel zur Verhinderung inflationsbedingter Pensionsverluste. Sie mahnt überdies die Umsetzung des Regierungsprogramms in Bezug auf eine weiterführende Unterstützung junger Menschen ein, die in Wohngruppen oder Pflegefamilien aufgewachsen sind.

NEOS wollen Pensionsbonus für Langzeitbeschäftige streichen

Pensionist:innen, die mehr als 30 bzw. 40 Beitragsjahre vorweisen können, bekommen seit einigen Jahren eine erhöhte Ausgleichszulage. Aktuell beträgt dieser Pensionsbonus bei 30 Beitragsjahren bis zu 180,31 € und bei 40 Arbeitsjahren bis zu 459,85 €. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker will diese Leistungen nun streichen und hat eine entsprechende Änderung des ASVG beantragt (3908/A). Durch den Bonus werde das Versicherungsprinzip in der Pensionsversicherung ausgehöhlt sowie ein Anreiz für Teilzeitarbeit gesetzt, begründet er seinen Vorstoß.

Loacker rechnet in den Erläuterungen zum Antrag vor, dass eine Person, die 30 Jahre lang in Teilzeit gearbeitet und dafür monatlich 600 € brutto bezogen hat, mit Pensionsantritt 1.325,24 € bekommen würde. Wieso solle jemand, der 30 Jahre lang mit 600 € brutto ausgekommen sei, plötzlich mehr als das Doppelte zur Bestreitung des Lebensunterhalts benötigen, fragt er. Zudem würde sich für betroffene Versicherte längeres Arbeiten nicht lohnen, weil auch ein zusätzliches Arbeitsjahr keine höhere Pensionsleistung ergeben würde.

… und fordert Zusammenführung von Notstandshilfe und Sozialhilfe

In Form eines Entschließungsantrags sprechen sich die NEOS außerdem zum wiederholten Mal dafür aus, die Notstandshilfe und die Sozialhilfe zu einem gemeinsamen System der sozialen Absicherung zusammenzuführen (3909/A(E)). Das gegenwärtige System verursache einen hohen bürokratischen Aufwand, da Personen, die nur ein geringes Arbeitslosengeld bzw. eine geringe Notstandshilfe beziehen, einen etwaigen Differenzbetrag zur Sozialhilfe von einer anderen Behörde ausgezahlt bekommen, macht Loacker geltend. Er hält das nicht nur für einen sinnlosen Mehraufwand, sondern auch für eine bürokratische Schikane für die Betroffenen, die zu zwei verschiedenen Behörden "pilgern" müssten. Zudem beruft er sich auf eine entsprechende Empfehlung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2014.

SPÖ urgiert dauerhafte Inflations-Schutzklausel für Pensionsneuzugänge

Um inflationsbedingte Pensionsverluste durch die verzögerte Aufwertung des Pensionskontos zu vermeiden, hat der Nationalrat im vergangenen Herbst eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge 2024 beschlossen. Wer heuer seine Pension antritt, erhält demnach einen dauerhaften Erhöhungsbetrag im Ausmaß von 6,2 % der Pensionskonto-Gesamtgutschrift, wobei für Korridorpensionen Ausnahmebestimmungen gelten. Die SPÖ hat schon bei Beschlussfassung weitergehende Regelungen in Form einer dauerhaften Schutzklausel für alle Pensionsbezieher:innen gefordert und den damals abgelehnten Antrag nun neuerlich eingebracht (3918/A(E)).

Konkret sieht der SPÖ-Antrag vor, Guthaben am Pensionskonto in den letzten beiden Jahren vor Pensionsantritt jeweils mit dem für Pensionserhöhungen maßgeblichen Anpassungsfaktor aufzuwerten, wenn dieser höher ist als der eigentlich vorgesehene Aufwertungsfaktor. Damit würde gewährleistet, dass die Kaufkraft der erworbenen Pensionskonto-Gutschriften dauerhaft erhalten bleibe, argumentiert SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Das würde auch für Pensionsneuzugänge 2025 Verbesserungen bringen. Im Dauerrecht würde es der SPÖ zufolge hingegen keine großen Auswirkungen geben, da die Schutzklausel nur in Jahren stark ansteigender Inflation zur Anwendung gelangen und bereits 2026 nicht mehr durchschlagen würde.

SPÖ für Weiterführung der Betreuung von "Care Leavern" nach dem 18. Lebensjahr

Auf die rasche Umsetzung der im Regierungsprogramm in Aussicht genommenen Weiterführung der Betreuung sogenannter "Care Leaver" nach dem 18. Lebensjahr drängen die SPÖ-Abgeordneten Elisabeth Feichtinger und Christian Oxonitsch (3875/A(E)). Dabei handelt es sich um junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Betreuung (z.B. in Wohngruppen, betreutem Wohnen oder Pflegefamilien) verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Da die institutionelle und familiäre Unterstützung häufig mit der Volljährigkeit ende, stelle das diese jungen Menschen oft vor große Herausforderungen, zeigen die beiden Antragsteller:innen auf. Auch den Pflegeeltern seien die Hände gebunden, da das Pflegeverhältnis in der Regel mit dem 18. Geburtstag des Pflegekindes beendet werde und sie daher auch keine Leistungen vom Staat mehr erhalten.

Um die Gruppe der Care Leaver besser zu unterstützen, braucht es nach Ansicht der SPÖ mehr niederschwellige Angebote in Form von Jugendsozialarbeit, psychosozialer Betreuung sowie Berufsorientierung. Darüber hinaus müsse die Situation für Pflegefamilien entscheidend verbessert werden, wie etwa durch eine Verlängerung des Angestelltenverhältnisses für Pflegeltern inklusive Weiterbezug der Familienbeihilfe. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Familienausschuss zugewiesen. (Schluss) gs