Parlamentskorrespondenz Nr. 249 vom 13.03.2024

Neu im Wissenschaftsausschuss

Digitaluniversität Linz soll als Interdisciplinary Transformation University dauerhafte Rechtsgrundlage erhalten

Wien (PK) – Der erste Schritt zur Gründung einer neuen Universität in Linz mit Schwerpunkt zu Fragen der digitalen Transformation wurde mit dem Bundesgesetz über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria gesetzt, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Der zweite, abschließende Schritt der dauerhaften Gründung soll nun mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über das Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University – IT:U) erfolgen (2461 d.B.).

Der Gesetzentwurf, der nun dem Nationalrat vorliegt, enthält Bestimmungen über die Errichtung und die Rechtsgrundlage, den Wirkungsbereich sowie über die Grundsätze und Aufgaben der neuen Universität. Mit den Bestimmungen, die die Studierenden betreffen, sollen neue Rahmenbedingungen für Studium und Lehre gefördert werden, heißt es in den Erläuterungen. Neben Bestimmungen zur Qualitätssicherung sind im Gesetzentwurf auch Regelungen über die Rechtsaufsicht des Bundes für die neue Universität und das Vorgehen des Wissenschaftsministeriums im Fall der Säumnis von Organen vorgesehen. Der Entwurf enthält auch die Satzungen als wesentlichen rechtlichen Rahmen für das Handeln der Universität sowie Bestimmungen, die sich auf die Leitung und innere Organisation und den Präsidenten/die Präsidentin als oberstes Leitungsorgan beziehen. Weitere Regelungen betreffen die Kollegialorgane, den/die Verwaltungsdirektor:in, die Finanzierung sowie ein umfangreiches Regelwerk für den Studien- und Prüfungsbetrieb der neuen Universität.

Linz erhält Universität neuen Typs

Als Standort für die neue Universität sei Linz gewählt worden, weil an diesem Standort bereits andere universitäre und hochschulische Einrichtungen angesiedelt seien, mit denen Kooperationen angestrebt werden sollen, wird in den Erläuterungen ausgeführt.

Das Bundesgesetz, mit dem die Interdisciplinary Transformation University (IT:U) eine dauerhafte Rechtsgrundlage erhalten soll, umfasst die erforderlichen Rechtsvorschriften für den dauerhaften Betrieb der IT:U als neue Universität. Geplant ist das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2024, wobei gleichzeitig das Bundesgesetz über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria außer Kraft treten soll, heißt es in den Erläuterungen. Es werde also zu keiner parallelen Anwendung der beiden Rechtsvorschriften kommen. Im Gesetzentwurf ist daher ein entsprechendes Übergangsregime vorgesehen.

Die IT:U solle jedoch keine Universität im Sinne des Universitätsgesetzeses 2002 (UG) sein, weshalb für sie eine eigene, gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen werde. Dennoch soll sie auf Basis der verfassungsrechtlichen Bestimmungen für Universitäten errichtet und dauerhaft betrieben werden. Geschaffen werden solle eine "Universität sui generis" mit einem neuen Wirkungsbereich zur Förderung innovativer Ideen in Wissenschaft und Lehre im Digitalisierungsbereich, heißt es in den Erläuterungen dazu.

Mit einer schlanken und flexiblen Governance und einer zweigliedrigen anstatt der üblichen dreigliedrigen Leitungsstruktur anderer Universitäten, soll die Handlungsfähigkeit der neuen Universität erhöht werden. Vorgesehen sei daher die Zusammenführung von Universitätsrat und Senat in ein Kuratorium, was im Wechsel mit der Präsidentin bzw. dem Präsidenten eine stabile zweigliedrige Entscheidungsstruktur ermögliche, wird dazu ausgeführt. Damit sollen zum einen internationale Wettbewerbsnachteile vermieden, gleichzeitig aber auch die hochschulische bzw. akademische Autonomie bestmöglich abgesichert werden.

Die Beschickung des Kuratoriums soll in einer Form erfolgen, die im Rahmen der Organisationsautonomie die mehrheitliche Vertretung der Scientific Community durch Wissenschaftler:innen bzw. Künstler:innen sicherstellt. Die von der Universitätsversammlung zu bestellenden drei Mitglieder sowie die einvernehmlich zu bestellenden zwei Mitglieder sollen daher diesem Kreis angehören. Für drei dieser Mitglieder ist vorgesehen, dass sie zum wissenschaftlichen und künstlerischen Personal der Universität gehören.

Von Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden drei Mitglieder zu entsenden sein, davon eines auf Vorschlag der Oberösterreichischen Landesregierung. Sie müssen laut Vorgaben in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft tätig sein oder tätig gewesen sein. Die Präsidentin bzw. der Präsident werde mit Beschluss des Kuratoriums mit qualifizierter Mehrheit bestellt.

IT:U soll Österreich im digitalen Wettbewerb stärken

Die Gründung der IT:U wird in den Erläuterungen als eine Maßnahme der Bundesregierung bezeichnet, die die digitale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sicherstellen sollen. Für eine aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation sei es unbedingt notwendig, eine ausreichende Anzahl qualifizierter Absolvent:innen in diesem Bereich auszubilden. Aufgabe der neuen Universität solle es daher sein, die transformative Dimension der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre zu begleiten. Dabei solle sie die gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in die Lehre integrieren (digitaler Humanismus). Die transformative Dimension der Digitalisierung solle mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen verbunden werden. (Schluss) sox