Parlamentskorrespondenz Nr. 254 vom 14.03.2024

Höhere Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags und Verlängerung des Energiekrisenbeitrags passiert Bundesrat

Weitere Beschlüsse: Nachbesserung bei Progressionsabgeltung und Verlängerung bei COVID-19-Impfungen

Wien (PK) – Grünes Licht gaben die Bundesrät:innen in ihrer heutigen Plenarsitzung für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 € auf 600 €. Ebenfalls mehrheitlich sprachen sich die Bundesrät:innen für eine Verlängerung der Energiekrisenbeiträge für Energieunternehmen aus. Darüber hinaus soll als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 auch die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasste steuerliche Freigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld temporär für 2024 angehoben werden.

Keinen Einspruch legte die Länderkammer weiters gegen einen Nationalratsbeschluss zu COVID-19-Impfungen ein. Um ein kontinuierliches Angebot gewährleisten zu können, kommt es zur Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen.

Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wird auf 600 € erhöht

Um die Beitragszahler:innen zu entlasten, wird die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 € auf 600 € erhöht. Der Bundesrat hob gegen den entsprechenden Antrag mit Stimmenmehrheit keinen Einspruch ein. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften würden – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen, argumentieren ÖVP und Grüne in ihrem Initiativantrag zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. Die Erhöhung soll bereits ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anwendbar sein.

Die Erhöhung der Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen befürwortete Michael Bernard (FPÖ/NÖ), sprach sich aber für eine Anpassung bei weiteren Beträgen wie beim Pendlerpauschale und beim KM-Geld aus.

Kirchen seien eine wichtige Säule der Gesellschaft und würden eine wertvolle Arbeit leisten, die unterstützt werden solle, begrüßte auch Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) die Erhöhung des Absetzbetrags.

Von einer Würdigung der wertvollen Dienste der Kirchen, die Gläubige in Zeiten der Teuerung entlasten, sprach Barbara Prügl (ÖVP/OÖ).

Verlängerung der Energiekrisenbeiträge und Progressionsabgeltung

Mehrheitlich befürworteten die Bundesrät:innen, dass die Energiekrisenbeiträge der Energiekonzerne für das Kalenderjahr 2024 verlängert werden. Unternehmen aus dem Energiebereich, die von den anhaltend hohen Preisen profitieren, sollen so einen fairen Beitrag leisten, heißt es in der Begründung des Initiativantrags von ÖVP und Grünen. Zudem erwarten sich die Regierungsparteien von der Verlängerung der im Zuge der Energiekrise eingeführten Gewinnabschöpfung eine Dämpfung der Inflation. Änderungen sind bei der Höhe der Abschöpfung und der Anrechnung von Investitionen vorgesehen. Damit sollen Investitionsanreize gesetzt werden.

Markteingriffe hätten – bis auf die abgeschlossenen Märkte von Portugal und Spanien – nirgends wirklich funktioniert, meinte Finanzminister Magnus Brunner in Richtung der Sozialdemokratie. Energieunternehmen sollen einen fairen Beitrag leisten, gleichzeitig sei es aber auch wichtig, ihre Investitionsfähigkeit zu bewahren, stünden doch in den nächsten Jahren massive Investitionen in erneuerbare Energien und in den Netzausbau an.

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise müssen Energieunternehmen einen fairen Beitrag zur Entlastung der Bürger:innen leisten, betonte Sandra Lassnig (ÖVP/K). Mit dem vorliegenden Gesetz würden Krisengewinne weiter abgeschöpft, präventiv gegen neue Preissteigerungen gewirkt und gleichzeitig Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien gesetzt.

Die Übergewinne von Energieunternehmen hätten mehr abgeschöpft gehört und daran werde der vorliegende Gesetzesentwurf nichts ändern, kritisierte Sascha Obrecht (SPÖ/W) und wünschte sich eine Bundesregierung, die für niedrige Energiepreise sorgt.

Die Mittel der Energiekrisenbeiträge würden von den Haushalten kommen, kritisierte Michael Bernard (FPÖ/NÖ), forderte eine "wirkliche Entlastung" und schlug mittels Entschließungsantrag eine Verdoppelung des amtlichen Kilometergeldes vor. Der Antrag blieb in der Minderheit. Trotz der aktuellen Teuerungen und einer Steigerung der Inflationsrate von über 30 % 2013 bis 2023 sei das Kilometergeld seit 15 Jahren nicht angehoben worden, untermauerte Bernard seine Forderung.

Es sei gut, dass die hohen Gewinne von Energieversorgern weiter abgeschöpft werden, meinte Adi Gross (Grüne/V). Deren Gewinne seien massiv gestiegen, ohne dass sie wirklich etwas dafür geleistet hätten. Die damit verbundenen Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien seien wichtig, da sie einerseits Österreich unabhängiger machen und andererseits gut für den Klimaschutz seien.

Im selben Initiativantrag wurde zudem eine Änderung des Einkommensteuergesetzes verankert. Damit wird als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 auch die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasste steuerliche Freigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld temporär angehoben. Im Zuge des diesjährigen Progressionsberichts soll eine mögliche unbefristete Regelung der vorerst nur für 2024 vorgesehenen Maßnahme evaluiert werden.

Kostenlose COVID-19-Impfangebote werden verlängert

Um ein kontinuierliches Angebot zu gewährleisten, werden die Bestimmungen für COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich bis 31. August 2024 verlängert. Zudem wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung des Gesundheitsministers über COVID-19-Impfstoffe und Bedarfsmaterialien bis Juni 2025 erstreckt. Die Bundesrät:innen befürworteten auch diese Regelung mehrheitlich. (Fortsetzung Bundesrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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