Parlamentskorrespondenz Nr. 295 vom 22.03.2024

Volksgruppenförderung 2022 erstmals wirkungsorientiert umgesetzt

Bundeskanzleramt berichtet über Einsatz von Fördermitteln in Höhe von 7,87 Mio. €

Wien (PK) – 2022 standen dem Bundeskanzleramt 7.868.000 € an Fördermitteln für die sechs anerkannten Volksgruppen Österreichs zur Verfügung. Nach einer Verdoppelung der Fördermittel im Jahr davor habe man im Jahr 2022 erstmals die wirkungsorientierte Steuerung der Mittelverwendung praktisch umgesetzt, heißt es im diesbezüglichen Förderbericht (III-1129 d.B.). Die zielgerichtete Abwicklung der Förderprojekte zeigt sich beispielsweise daran, dass bei der Antragstellung auf Förderung die beantragten Summen transparent nach geschätzten Kosten aufzuschlüsseln sind. Alle Förderanträge werden mittels einheitlicher Kriterien wie Relevanz und Nachhaltigkeit inhaltlich geprüft und bewertet. Über die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen bieten neben dem Vergleich von Soll- und Ergebniszahlen auch Feedbackrunden unter den Aktivitätsteilnehmenden Aufschlüsse.

Gesetzliche Grundlage für die verfassungsrechtlich verfügte Förderung und Sicherung der sechs autochthonen Volksgruppen bildet das Volksgruppengesetz. Die meisten Fördermittel erhielten 2022 die slowenische (rund 2,77 Mio. € bzw. 35 % der Gesamtfördermittel) und die kroatische (rund 2,13 Mio. € bzw. 27 %) Volksgruppe. Für die ungarische Minderheit flossen 937.800 € und für die tschechische 720.825 € an Zuschüssen. An die Roma gingen 788.100 € und an die slowakische Volksgruppe 140.775 €. Volksgruppenübergreifende Projekte wurden im Jahr 2022 mit 348.000 € gefördert.

Zudem wurde im Berichtsjahr erstmals pro Volksgruppe ein Leitmedium eigens gefördert. Ziel dieser Fördermaßnahmen ist es, die Volksgruppensprachen noch sichtbarer zu machen. 2022 und 2023 wurden insgesamt 850.000 € dafür bereitgestellt. 400.000 € standen 2022 unter der Förderposition "Interkulturelle Förderung" zur Verfügung. Daraus entnommene Mittel dienten Vorhaben und Projekten, die das Zusammenleben von Volksgruppen und Mehrheitsbevölkerung verbessern.

Projektförderung von Bildung bis Sport

Die unterstützten Projekte und Aktivitäten der Volksgruppen werden in verschiedene Förderkategorien eingeteilt, um einen besseren Überblick über die Verteilung der Fördergelder zu erhalten. Außerdem können dadurch besonders förderwürdige Bereiche besser identifiziert werden, verweist der Bericht auf die weiterführende Förderplanung. Zur Förderkategorie Bildung zählen beispielsweise Maßnahmen der Sprach- und Geschichtsvermittlung, die Traditionspflege wird dem Bereich Kultur zugerechnet und das Fußballtraining heranwachsender Volksgruppenmitglieder der Sportkategorie.

Neben der Projektförderung dient die Volksgruppenförderung auch dem Erhalt von Infrastruktur, indem für Sach-, Personal- und Investitionsaufwand Zuschüsse fließen.

Bei einer Bestandsaufnahme 2021 erhob das Bundeskanzleramt, dass die im Rahmen der Volksgruppenförderung durchgeführten Projekte bei den Teilnehmenden großen Zuspruch erhalten. So bewerteten die Befragten die geförderten Aktivitäten fast ebenso wichtig wie das Sprechen der Volksgruppensprachen, um Kindern die Volksgruppenkultur zu vermitteln und weiterzugeben. Aus Sicht des Bundeskanzleramts belegt dies den hohen Wert der staatlichen Fördertätigkeit für die Sicherung und den Erhalt der österreichischen Volksgruppen. (Schluss) rei