Parlamentskorrespondenz Nr. 386 vom 18.04.2024

Neu im Sozialausschuss

Anträge der SPÖ zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz und Lehrlingsausbildung

Wien (PK) – Die SPÖ fordert einen besseren Schutz von Arbeitnehmer:innen vor Hitze am Arbeitsplatz und eine jährliche Anpassung der Ausbildungsbeihilfe im Bereich der überbetrieblichen Lehrausbildung.

Schutz vor Gefahren durch Hitze am Arbeitsplatz

Nach Meinung von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seinen Fraktionskolleg:innen hat es die Regierung bisher verabsäumt, das Arbeitsrecht an die Klimakrise anzupassen. Viele arbeitsrechtliche Bestimmungen seien völlig veraltet, kritisieren sie und fordern in diesem Sinn per Entschließungsantrag (3998/A(E)) eine Reihe von Maßnahmen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch im Bereich der Landwirtschaft – besser vor Hitze am Arbeitsplatz zu schützen.

Wer im Freien arbeitet, soll demnach ab 30 Grad im Schatten einen "Rechtsanspruch auf Hitzefrei" – unter Weiterbezug des Entgelts – bekommen, sofern der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin keine kühlere Alternative anbieten kann. Wo das nicht möglich ist, etwa bei Rettungsorganisationen, der Polizei und anderen systemrelevanten Berufen, soll eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden gelten. Zudem wären zusätzliche bezahlte Pausen vorzusehen. Auch die unverzügliche Einstellung von körperlicher Arbeit im Freien, ein Verbot von Überstunden an Hitzetagen für Outdoor-Beschäftigte, die Festlegung von UV-Grenzwerten und ein uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser werden verlangt.

Darüber hinaus sollen Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Temperatur in nicht klimatisierten Innenräumen auf mehr als 25 Grad steigt. Genannt werden etwa eine bessere Gebäudedämmung, Fassadenbegrünungen, Kühldecken, Fernkälte-Anschlüsse oder alternative Arbeitseinteilungen. Auch hier soll es außerdem bei mehr als 30 Grad hitzefrei geben. Für spezielle – nicht vermeidbare – "Hitzearbeitsplätze", etwa in Gießereien, Wäschereien oder Küchen, schlägt die SPÖ zusätzliche bezahlte Pausen in kühlen Räumen bzw. zusätzliche Freizeit vor. Abgesichert werden sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen durch eine Konkretisierung der Strafbestimmungen und verstärkte Kontrollen.

Ausbildungsbeihilfe im Bereich der überbetrieblichen Lehrausbildung

Jugendliche, die in überbetrieblichen Einrichtungen in einem Lehrberuf ausgebildet werden, erhalten anstelle einer Lehrlingsentschädigung eine Ausbildungsbeihilfe, deren Höhe vom AMS-Verwaltungsrat festgelegt wird. Laut Website des AMS beträgt diese im 1. und 2. Lehrjahr derzeit 385,50 pro Monat und ab dem 3. Lehrjahr 890,70 €. Die SPÖ-Abgeordneten Michael Seemayer und Eva-Maria Holzleitner fordern nun eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen und haben eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz beantragt (4003/A). Demnach soll sich die Höhe der Ausbildungsbeihilfe an den für den jeweiligen Lehrberuf geltenden Lehrlingsentgelten orientieren und somit jährlich steigen. Damit würden Kaufkraftverluste verhindert, argumentieren sie. Auch die Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt ist ihnen ein Anliegen. (Schluss) gs