Parlamentskorrespondenz Nr. 421 vom 26.04.2024

Neu im Justizausschuss

SPÖ-Anträge zu Verbandsklagen und historischen Gerichtsakten

Wien (PK) – Die SPÖ setzt sich mit zwei Entschließungsanträgen dafür ein, die EU-Richtlinie zu Verbandsklagen umzusetzen sowie den Zugang zu historischen Gerichtsakten zu ermöglichen.

SPÖ: EU-Richtlinie zu Verbandsklagen umsetzen

Die SPÖ fordert mit einem Entschließungsantrag, die EU-Richtlinie zu Verbandsklagen im Verbraucherschutz in Österreich umzusetzen (3864/A(E)). Die Richtlinie würde die EU-Staaten verpflichten, zukünftig zwei Arten von Verbandsklagen vorzusehen. Verbraucherverbände sollen demnach das Recht sowohl für Unterlassungsklagen als auch für Abhilfeklagen erhalten. Zudem könne nach der Richtlinie eine Verbandsklage zur Klauselkontrolle mit einer Verbandsklage auf Abhilfe verbunden werden. Die Richtlinie stelle eine maßgebliche Stärkung der Konsument:innenrechte dar, so die SPÖ. Österreich sei aber seit über einem Jahr bei der Umsetzung in Verzug, weshalb Österreich gegebenenfalls auch ein Vertragsverletzungsverfahren drohe.

Konkret sollte der SPÖ zufolge der Anwendungsbereich auf sämtliche Verstöße, die die Interessen von Konsument:innen beeinträchtigen können, erstreckt werden. Neben einem kostengünstigen, schlanken und flexiblen Verfahren fordern die Sozialdemokrat:innen niederschwellige Voraussetzungen und großzügige Fristen für den Beitritt von Konsument:innen zur Abhilfeklage bei einer Mindestanzahl von fünf betroffenen Personen sowie die Beibehaltung der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung. Dem Vorstoß zufolge sollen außerdem nur jene Organisationen diese Klagen führen dürfen, die tatsächlich gemeinnützig Konsumenteninteressen vertreten.

SPÖ für Zugang zu historischen Gerichtsakten

Ein weiterer Entschließungsantrag der SPÖ zielt auf eine Modernisierung des Bundesarchivgesetzes und den Zugang zu historischen Gerichtsakten ab (3985/A(E)). Die Sozialdemokrat:innen haben sich dem Antrag zufolge bereits 2020 dafür eingesetzt, eine einstimmige Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 2019 zu digitalen Archivalien der obersten Bundesorgane im Staatsarchiv umzusetzen. Im Verfassungsausschuss sei der SPÖ-Vorstoß bisher aber immer vertagt worden. Die SPÖ fordert daher noch vor dem Sommer ein Gesetz, mit dem das Bundesarchivgesetz um digitale Gegenstände und Kommunikationsinhalte ergänzt werden soll. Damit würden die technischen Entwicklungen berücksichtigt, um damit der Wissenschaft, insbesondere der zeithistorischen Forschung, eine vollständige Datenlage zu liefern. Gefunden werden sollte außerdem dazu eine befriedigende Lösung für interessierte Personen außerhalb der wissenschaftlichen Einrichtungen. Darüber hinaus wird die Justizministerin aufgefordert, ein Informationsschreiben aus 2019 klarzustellen bzw. zu berichtigen, um einen möglichst unbürokratischen Zugang zu historischen Gerichtsakten für die Forschung zu gewähren. Laut Antrag der SPÖ sei mit diesem Schreiben der Zugang zu historischen Gerichtsakten erheblich eingeschränkt worden. (Schluss) mbu